Gefährderschreiben/Vorladung bei der Polizei

7. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Philipp.DM
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährderschreiben/Vorladung bei der Polizei

Guten Abend, ich habe eine Frage zum Thema Personendaten bei Vorladungen der Polizei.
Hintergrund:
Seit April habe ich mit einer Person Streit, was ungeahnte Ausmaße angenommen hat.
Ende Juni stand die Polizei vor meiner Tür und informierte mich, das Person X, "Fingergeld" auf mich ausgesetzt hat, also das er in gewissen Kreisen pro abgetrennten Finger 200€ geboten hat.
Ich wurde schon Anfang Mai über andere Personen darüber informiert, empfand und empfinde es immernoch nicht als wichtig sowas der Polizei zu melden da ich es auf privaten Wege klären möchte.
Bei den Polizisten, welche mir dieses Schreiben überreicht haben, sagte ich bereits das ich darüber natürlich nichts wusste. Laut denen sind sie auf der Suche nach dieser Person welche ein ähnliches Schreiben erhalten wird. Als die Beamten weg waren, habe ich über zwei Personen, die Person X informieren lassen das die Polizei nach ihm sucht, wie gesagt möchte ich das Problem selber lösen.

Person X hat dann irgendwann ebenso ein Gefährderschreiben bekommen, laut seiner Aussage soll da eindeutig stehen, das ich mich an die Polizei gewendet habe, was zu 100% nicht wahr ist.
Anfang Juli habe ich über andere Leute erfahren, das Person X eine Vorladung vom polizeilichen Staatschutz bekommen hat, zur Vernehmung als Beschuldigter wegen Versuch einer Straftat nach §226 StGB (schwere Körperverletzung) und Straftat gemäß §126 StGB (Androhung einer Straftat) gegen M. Maier. (Maier ist natürlich nicht mein originaler Name)

Ich habe nie eine Anzeige erstattet, wenn das aber von der Polizei selber ins Leben gerufen worden ist, weil sie aus welcher Quelle auch immer davon erfahren hat, steht dann mein Name trotzdem auf der Vorladung mit drauf?

Person X wirft mir nun vor, ich habe ihn angezeigt und sei Spitzel beim polizeilichen Staatschutz, obwohl beides nicht stimmt. Angenommen es würde zu einem Prozess kommen, würde Person X nicht spätestens gesagt bekommen woher die Anzeige kommt?

Aufgrund dieser Beschuldigungen stehe ich nun selber bei anderen Leuten im schlechten Licht. Gibt es was, was ich tun kann um zu beweisen das ich keine Person angezeigt habe?
MfG. Philipp

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ich habe nie eine Anzeige erstattet, wenn das aber von der Polizei selber ins Leben gerufen worden ist, weil sie aus welcher Quelle auch immer davon erfahren hat, steht dann mein Name trotzdem auf der Vorladung mit drauf? Ja, natürlich.
Gibt es was, was ich tun kann um zu beweisen das ich keine Person angezeigt habe? Na, der Herr könnte
Akteneinsicht über einen Anwalt erhalten und dann ergäbe sich das aus dem Akteninhalt. Ich glaube nur nicht, dass er für solche Feinheiten sonderlich viel Gespür hat...
Angenommen es würde zu einem Prozess kommen, würde Person X nicht spätestens gesagt bekommen woher die Anzeige kommt? Ja und? Spätestens dann sind Sie halt der, der vor Gericht gegen ihn ausgesagt hat... Oder anders gesagt: Ihre "Aussöhnungsversuche" mit dem Herrn sind völlig sinnfrei.

-- Editiert von muemmel am 07.08.2020 18:33

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

gegen M. Maier. (Maier ist natürlich nicht mein originaler Name) Was soll denn da bitte sonst stehen? "Gegen unbekannt", wenn doch offenbar bekannt ist, zu wessen Nachteil er diese Straftaten begangen hat?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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