Anrecht auf Blickschutz ?

7. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
curcuma
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrecht auf Blickschutz ?

Hallo,

wir wohnen in der 1 Etage eines Mehrfamilienhauses. Unsere große Terrasse ist neuerdings durch ein großes, neu angelegtes Fenster (wie Balkontür) von einem etwa 15m entfernten Nachbargebaude einsehbar.

Meine Frau stört sich sehr daran, auch weil auf der Terrasse unsere kleinen Kinder oft nackt planschen oder im Sandkasten spielen. Abgesehen davon fühlt sich meine Frau auch etwas "beobachtet". Wir möchten deswegen jetzt nicht unbedingt einen Sichtschutz an unserer Terrasse und auf unsere Kosten installieren und daher meine Frage:

Ist bei der Installation eines weiteren Fensters in ein bestehendes Haus die Genehmigung der Nachbar erforderlich (ähnlich wie wenn durch neue Bebauungen die Sicht o.ä. der Nachbarn eingeschränkt wird?

Gibt es die Möglichkeit gegen f dieses neue Fenster irgendwie rechtlich vorzugehen? Es ist mehr als fraglich, ob diese Veränderung am Gebäude überhaupt von der Stadt genehmigt wurde.

Für alle Antworten im voraus vielen Dank!

Ärgert der Nachbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von curcuma):
Es ist mehr als fraglich, ob diese Veränderung am Gebäude überhaupt von der Stadt genehmigt wurde.

Es ist auch fraglich, ob es überhaupt der Gennehmigung bedurft hätte ...
Aber das lässt sich ja herausfinden.



Zitat (von curcuma):
Wir möchten deswegen jetzt nicht unbedingt einen Sichtschutz an unserer Terrasse und auf unsere Kosten installieren

Und wie möchte man die Monate bis zur Entscheidung überbrücken?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Du bist lustig.
Warum sollte eine normale Balkontür bzw. ein großes Fenster nicht genehmigt gewesen sein? Sowas bedarf oft auch gar keiner Genehmigung.

Wenn sich Deine Frau so daran stört, werdet Ihr wohl bei Euch einen Sichtschutz errichten müssen. Und im Nachbarhaus wird es doch wohl auch noch mehr Fenster geben? Da können auch alle gucken, auch wenn sie etwas kleiner sind. Auch durch kleine Fenster kann man rausgucken;-)

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass Du einklagen kannst, dass die Nachbarn das Fenster wieder zumauern müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Bei 15m Abstand ist mit Sicherheit keine Zustimmung des Nachbarn erforderlich.

Bei Abständen von 3m und darunter kommen Brandschutzbestimmungen ins Spiel, die Fenster meist verbieten.

In einigen (aber nicht allen) Bundesländern gibt es noch das Fensterrecht, das tatsächlich Ansprüche auf Blickschutz enthält. Allerdings gilt das auch nur dann, wenn das neue Fenster sehr, sehr nah an der Grundstücksgrenze ist. Bei 15m Entfernung braucht man da keinen Gedanken verschwenden.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/fenster-und-lichtrecht-als-nachbarschutz-bei-grenzbebauung-3-das-fensterrecht_idesk_PI17574_HI884400.html

-- Editiert von drkabo am 07.08.2020 22:14

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von curcuma):
Ist bei der Installation eines weiteren Fensters in ein bestehendes Haus die Genehmigung der Nachbar erforderlich (ähnlich wie wenn durch neue Bebauungen die Sicht o.ä. der Nachbarn eingeschränkt wird?
Ihr habt sicher, als ihr die angefangen habt, die Terrasse im 1. OG zu nutzen, alle Nachbarn, die ihr beobachten könnt, gefragt, ob das für sie in Ordnung ist?

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