Nachbar verbrennt ständig Gartengestrüpp und Holz

8. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Eisenhart
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 9x hilfreich)
Nachbar verbrennt ständig Gartengestrüpp und Holz

Hallo zusammen,

vor einem Jahr ist in unserer Straße mit ausschließlich Einfamilienhäusern ein neuer Bewohner eingezogen.
Alle 2 Wochen schnitt er seine Hecke und Sträucher und verbrannte anschließend das Gestrüpp unter starker Rauch- und Gestanksenttwicklung in seinem Garten, so dass teilweise die ganze Straße mit dem Rauch eingenebelt war. Das fing morgens an und ging teilweise bis in die Nacht hinein.
Irgend jemand muss sich wohl beschwert haben, denn anschließend hat er seine Feuerstelle zu Tarnzwecken verlegt und macht jetzt nur noch kleinere Feuer in der Hoffnung es würde keiner merken, bzw. die Leute würden den Gestank als Grillgeruch fehldeuten. Die brennen aber beinahe täglich von morgens bis teilweise tief in die Nacht hinein, weil es so lange geht, bis er sein ganzes Gestrüpp verbrannt hat.

Ich weiß, dass es in Baden Württemberg verboten ist, Grünschnitt zu verbrennen und auch in anderen Bundesländern ist es maximal 2 mal im Jahr erlaubt und oder muss vorher genehmigt und angemeldet werden.

Zur Rede gestellt behauptet er nun, er würde ja nur getrocknetes Kaminholz in seiner Feuerschale verbrennen und das dürfe er.
Kann ich mir offen gestanden nicht vorstellen, denn bei Holzöfen kommt ja jährlich der Kaminfeger und prüft die genauen Abgaswerte und auch der Kamin muss eine bestimmte Mindesthöhe haben, damit es eben nicht zum nachbarn reinzieht. Und wenn es doch der Fall ist, muss er seinen kamin sogar aufmauern lassen. Solche Fälle habe ich schon gelesen.

Wie ist denn die genaue Rechtslage?

Es kann doch nicht sein, dass ich nachts nicht mehr mit offenem Fenster schlafen kann, weil dieser unzivilisierte rücksichtslose Idiot bis tief in die Nacht Feuer macht und man den halben Tag nicht lüften kann, weil dann die ganze Wohnung nach Rauch stinkt.

Gespräche sind zwecklos. Ihn interessiert es noch nicht einmal, was die Polizei sagt, denn als vor einem halben Jahr mal die Polizei vor der Tür stand, entweder wiel jemand gedacht hat, es brennt bei ihm oder weil sich jemand über den Rach / Gestank beschwert hatte, da ging es keine 2 Wochen, dann brannte es wieder.

Ärgert der Nachbar?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Eisenhart):
Kann ich mir offen gestanden nicht vorstellen, denn bei Holzöfen kommt ja jährlich der Kaminfeger

Ja und? Ist hier total irrelevant.



Zitat (von Eisenhart):
denn als vor einem halben Jahr mal die Polizei vor der Tür stand

Eventuell sollte man da mal die Frequenz erhöhen ...



Zitat (von Eisenhart):
wiel jemand gedacht hat, es brennt bei ihm

Dann ruft man die Feuerwehr ...



Zitat (von Eisenhart):
und man den halben Tag nicht lüften kann, weil dann die ganze Wohnung nach Rauch stinkt.

Nachbar gerichtsfest abmahnen und dann notfalls auf Unterlassung verklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Protokoll führen, wann was passiert und dann das Ordnungsamt einschalten.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Ich würde bei viel Rauch einfach die Feuerwehr anrufen.

Die wird ihr Geld schon beim Verursacher einfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nu ja, wenn man weiß, dass da kontrolliert abgefackelt wird, dann können dem Anrufer auch die Kosten auferlegt werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nu ja, wenn man weiß, dass da kontrolliert abgefackelt wird, dann können dem Anrufer auch die Kosten auferlegt werden.

Stimmt, aber das Wissen das es bei dem aktuellen Rauch auch so ist, wie will man das vor dem anrufen haben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Juergen703):
Ich würde bei viel Rauch einfach die Feuerwehr anrufen.

Die wird ihr Geld schon beim Verursacher einfordern.


Solche Tipps, die Einsatzkräfte von wichtige Einsätzen fernhalten, sind asozialer bull****.

Zurecht wird das wissentlich unnötige rufen von Rettungskräften bestraft und ist verboten.

und auch wenn der Nachweis schwer sein sollte bleibt es schlicht asozial.



-- Editiert von kalledelhaie am 08.08.2020 21:55

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eisenhart
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Protokoll führen, wann was passiert und dann das Ordnungsamt einschalten.

wirdwerden

Hatte ich in der Vergangenheit bereits versucht. Die halten es noch nicht einmal für nötig, zu reagieren.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Zitat (von Juergen703):
Ich würde bei viel Rauch einfach die Feuerwehr anrufen.

Die wird ihr Geld schon beim Verursacher einfordern.


Solche Tipps, die Einsatzkräfte von wichtige Einsätzen fernhalten, sind asozialer bull****.

Zurecht wird das wissentlich unnötige rufen von Rettungskräften bestraft und ist verboten.

und auch wenn der Nachweis schwer sein sollte bleibt es schlicht asozial.



-- Editiert von kalledelhaie am 08.08.2020 21:55


Man kann mit der Feuerwehr reden, sogar nicht über die 112.

Wenn wegen so einem Mitmenschen gesundheitliche Probleme entstehen, oder sogar wie im Moment, bei diesem Wetter, ein kleinster Funke genügt um einen Großbrand zu entfachen.

Deinen Beitrag finde ich beleidigend und ich behalte mir rechtlich Schritte vor.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eisenhart
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Eisenhart):
und man den halben Tag nicht lüften kann, weil dann die ganze Wohnung nach Rauch stinkt.

Nachbar gerichtsfest abmahnen und dann notfalls auf Unterlassung verklagen.


Ist es denn verboten, eine Feuerschale zu betreiben?
Oder nur dann, wenn ich belästigt werde?
Oder nur dann, wenn illegalerweise gartengestrüpp mitverbrannt wird?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eisenhart
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 9x hilfreich)

Kann man auch ohne Anwalt abmahnen, oder eine Unterlassungsklage einreichen?

Ich habe in der Vergangenheit bei derartigen Sachverhalten leider die Erfahrung machen müssen, dass Anwälte den Streitwert astronomisch hoch ansetzten, weil sich ihre Gage nach dem Streitwert bemisst und sie daher mit allen Mitteln eine Klage verhindern wollen, weil das Gericht dann den Streitwert auf den realistischen Wert herunterstutzt und dadurch auch die Gage des Anwalts weit nach untern geschraubt wird.
Sie ziehen es vor, viele böse Briefe zu schreiben, die in derartigen Fällen (abgesehen von einigen wenigen, die sich von bösen Briefen à la Rasch einschüchtern lassen) keinen interessieren und im Müll landen.

Briefe habe ich dem Typ schon selbst geschrieben und darauf hingeweisen, dass es verboten und mit hohen Bußgeldern geahndet wird, Gartengestrüpp zu verbrennen.
2 Tage später wurde das nächste Feuer entfacht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

1. untere Abfallbehörde wegen Abfallverbrennung einschalten.
und/oder
2. untere Immissionsschutzbehörde wegen Rauchgasbelästigung einschalten.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Eisenhart):
Ist es denn verboten, eine Feuerschale zu betreiben?

Nein.



Zitat (von Eisenhart):
Oder nur dann, wenn ich belästigt werde?

Selbst dann nicht - nur die Belästigung ist verboten.



Zitat (von Eisenhart):
Oder nur dann, wenn illegalerweise gartengestrüpp mitverbrannt wird?

Wird auf die gesetzliche Regelung ankommen, in der Feuerschale könnte es als Heizmaterial gelten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Juergen703):
Ich würde bei viel Rauch einfach die Feuerwehr anrufen.

Die wird ihr Geld schon beim Verursacher einfordern.

Das wäre ggf. der, der die Feuerwehr grundlos ruft...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Eisenhart):
Zitat (von wirdwerden):
Protokoll führen, wann was passiert und dann das Ordnungsamt einschalten.

wirdwerden

Hatte ich in der Vergangenheit bereits versucht. Die halten es noch nicht einmal für nötig, zu reagieren.

Vielleicht liegt das ja auch daran, daß die Ordnungsbehörde da kein ordnungswidriges Verhalten erkennen kann...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Eisenhart):
Kann man auch ohne Anwalt abmahnen

Das wäre irgendwie sinnlos, denn es ist ja eine anwaltliche Abmahnung...

Eine Abmahnung ohne Anwalt wäre es, einen Brief zu schicken, in dem steht: "Wenn Sie nicht unterlassen, xyz zu machen, dann verklage ich Sie vor Gericht auf Unterlassung! Um sicherzustellen, daß Sie xyz unterlassen, unterschreiben Sie bis zum X.X. die beigefügte strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung."
Und in der steht dann drin: "Ich verpflichte mich, xyz zu unterlassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung zahlte ich an Herrn ABC eine Konventionalstrafe von 5001 Euro."

Warum sollte jemand das unterschreiben? Da sagt man sich: "Hunde, die bellen, beißen nicht. Wenn der das ernst meint, wäre er längst zum Gericht gegangen."

Der entscheidende Punkt bei einer anwaltlichen Abmahnung ist die Kostennote. Der Anwalt berechnet für die Abmahnung Anwaltsgebühren. Das erschreckt viele Streitgegner.

Wenn der Streitgegner das ignoriert, muss man entweder vor Gericht gehen, oder man zahlt den Anwalt selbst.

Zitat:
oder eine Unterlassungsklage einreichen?

Ohne Anwalt kann man nur vorm Amtsgericht klagen, wo der Streitwert auf maximal 5000 Euro begrenzt ist. Vor dem Landgericht braucht man dann einen Anwalt.

Wenn man also meint, daß man selbst über genügend juristische Kompetenz verfügt, um eine Unterlassungsklage zu formulieren...

Es soll ja auch Leute geben, die sich ihren Blinddarm nach der Lektüre des Buches "Der kleine Heimchirurg" selbst zu entfernen versuchen...

Insofern macht eine Abmahnung ohne Anwalt nicht wirklich Sinn.

, oder eine Unterlassungsklage einreichen?

Ich habe in der Vergangenheit bei derartigen Sachverhalten leider die Erfahrung machen müssen, dass Anwälte den Streitwert astronomisch hoch ansetzten, weil sich ihre Gage nach dem Streitwert bemisst und sie daher mit allen Mitteln eine Klage verhindern wollen, weil das Gericht dann den Streitwert auf den realistischen Wert herunterstutzt und dadurch auch die Gage des Anwalts weit nach untern geschraubt wird.
Sie ziehen es vor, viele böse Briefe zu schreiben, die in derartigen Fällen (abgesehen von einigen wenigen, die sich von bösen Briefen à la Rasch einschüchtern lassen) keinen interessieren und im Müll landen.

Briefe habe ich dem Typ schon selbst geschrieben und darauf hingeweisen, dass es verboten und mit hohen Bußgeldern geahndet wird, Gartengestrüpp zu verbrennen.
2 Tage später wurde das nächste Feuer entfacht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Eine alternative,mit der ich ganz gute Erfahrungen gemacht habe ist die Schiedsperson und eine entsprechende Verhandlung. Zumindest wenn es ein Schlichtungsgesetz gibt (Ländersache).
Auf Antrag können hier auch nicht obligatorische Streitigkeiten verhandelt werden.

€ in BaWü gibt es ein Schlichtungsgesetz

-- Editiert von kalledelhaie am 10.08.2020 08:42

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