Hallo,
Person A ist in einer Maßnahme des Jobcenter. Person A ist unter 25 und möchte eine Ausbildung machen, das Jobcenter vermittel der Person A eine Jugendhilfe die dabei helfen soll.
Person A bewirbt sich bei einer Ausbildungsstelle als Kraftfahrer (in der Stellen Anzeige steht das der KFZ sowie der LKW führerschein nicht nötwendig da er in der Ausbildung gemacht wird)
Person A beginnt die Ausbildung und von Anfang an wurde der Person gesagt das der führerschein entweder vom Betrieb oder vom Jobcenter übernommen wird.
Person A soll dem Jobcenter einen Kostenvoranschlag bringen und der Betrieb erstellt ein Schriftstück an das Jobcenter das der Führerschein erforderlich ist und bittet um Kosten zuschuss.
Person A macht auf wunsch des Betriebes einen schnell kurs für den Führerschein und reicht dafür den Kostenvoranschlag ein.
Dieser wird genehmigt. Bist dahin waren alle abmachung zwischen Person A und Betrieb/Jobcenter nur mündlich. Person A geht davon aus das die Kosten Komplett übernommen werden.
Nach abschluss des Führerschein sollen die Kosten plötzlich von Person A übernommen werden.
Betrieb sowie Jobcenter weigern sich die Kosten zu übernehmen.
Betrieb kündigt Person A kurz darauf in der Probezeit im Krankheitsfall ohne Angaben von gründen.
Person A ist mit der Situation überfordert versucht mündliche Gespräche ohne erfolg.
Jahre und viele Mahnungen später versucht Person A eine einigung zu finden da mündlich es anders verhandelt wurde und die Kosten für der Führerschein nicht von Person A übernommen werden können.
Da das Jobcenter auch auf nachfrage keinen Darlehen antrag nachweißt, in dem Person A unterschrieben hat. Oder ähnliches ist die frage ist dies Rechtskräftigt. Leider hat Person A auf die Änderungsbescheide und Darlehen Bescheide keinen Widerspruch eingelegt. Alle Abmachungen waren nur mündlich.
Kann Person A Rechtlich irgendetwas machen? Oder was würdet ihr Person A empfehlen?
Darlehen von Jobcenter für KFZ Führerschein
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Theoretisch sind auch mündliche Vereinbarungen bindend, zum Beispiel wenn der Betrieb gesagt hat "Ja, wenn das JC nicht zahlt dann machen wir das". In der Praxis dürfte dies an der Beweisbarkeit scheitern und ohne Darlehensantrag wurde auch kein Darlehen korrekt beantragt. Da gibt es wohl nix mehr. Nach vielen Jahren sowieso, da wird Person A wohl auf dem ganzen Mist sitzen bleiben.
Wenn alles schon Jahre her ist, ist der Drops wahrscheinlich ohnehin gelutscht, alle Bescheide bestandskräftig. Außerdem gibt das JC nach meiner Kenntnis insoweit nur Darlehen, lasse mich da aber gerne korrigieren. Und die Ausbilder zahlen den Führerschein nur bei erfolgreichem Abschluß der Ausbildung. Das könnte man dem Ausbildungsvertrag entnehmen.
Wenn ich das richtig verstehe, dann ist die Ausbildung gar nicht abgeschlossen worden?
wirdwerden
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Der, der den Kostenvoranschlag in Absatz 5 genehmigt hat, der hat natuerlich die Kosten zu tragen.
@widwerden:
Zitat:Außerdem gibt das JC nach meiner Kenntnis insoweit nur Darlehen, lasse mich da aber gerne korrigieren.
In derartigen Konstellationen ist ein Darlehen eher die Ausnahme und die Bewilligung als nicht rückzahlbare Beihilfe die Regel.
@flamingo:
Der gesamte Sachverhalt ist relativ wirr und unverständlich. Lass uns mal bitte etwas sortieren:
Zitat:Person A beginnt die Ausbildung und von Anfang an wurde der Person gesagt das der führerschein entweder vom Betrieb oder vom Jobcenter übernommen wird.
Von wem wurde das gesagt? Was davon ist beweisbar?
Zitat:Person A soll dem Jobcenter einen Kostenvoranschlag bringen
Sagte wer?
Zitat:Person A macht auf wunsch des Betriebes einen schnell kurs für den Führerschein und reicht dafür den Kostenvoranschlag ein.
Verstehe ich das richtig, dass der Schnellkurs begonnen wurde, bevor der Kostenvoranschlag eingereicht wurde? Wo überhaupt eingereicht, beim Jobcenter?
Zitat:Dieser wird genehmigt.
Von wem und in welcher Form?
Zitat:Nach abschluss des Führerschein sollen die Kosten plötzlich von Person A übernommen werden.
Betrieb sowie Jobcenter weigern sich die Kosten zu übernehmen.
Das heißt, es gibt eine (oder mehrere) Rechnung von der Fahrschule, die bisher wer bezahlt hat? Oder ist die noch unbezahlt? Wurde der Führerschein denn tatsächlich erworben?
Zitat:Betrieb sowie Jobcenter weigern sich die Kosten zu übernehmen.
Auch das nur mündlich? Wurde beim Jobcenter nachweislich ein Antrag gestellt? Wurde der jemals schriftlich beschieden?
Zitat:Jahre und viele Mahnungen später
Von wie vielen Jahren sprechen wir und von wem kommen die Mahnungen?
Zitat:Da das Jobcenter auch auf nachfrage keinen Darlehen antrag nachweißt, in dem Person A unterschrieben hat.
Was hat Person A denn wie beantragt?
Zitat:Leider hat Person A auf die Änderungsbescheide und Darlehen Bescheide keinen Widerspruch eingelegt.
Was sagen denn die Änderungsbescheide aus und in welchem Verhältnis stehen die zu den Kosten des Führerscheins?
Wieso Darlehensbescheide, also Mehrzahl? Was steht denn in den Darlehensbescheiden drin wofür und aufgrund welchen Antrages diese Darlehen gewährt werden? Warum wurde kein Widerspruch eingelegt? Von wann sind die Bescheide?
Zitat:Kann Person A Rechtlich irgendetwas machen? Oder was würdet ihr Person A empfehlen?
Bitte erstmal die vorstehenden Fragen beantworten. Vermutlich ergeben sich daraus noch weitere Nachfragen, aber irgendwie müssen wir ja anfangen.
Gruß,
Axel
(Editiert)
-- Editiert von Moderator am 14.08.2020 13:58
Axel, ich sehe hier das Problem, dass das Ausbildungsverhältnis wohl gleich nach erfolgreichem Bestehen der Führerscheinprüfung beendet wurde.
wirdwerden
@wirdwerden:
Ich sehe eher das Problem, dass wir eigentlich nichts wirklich konkret wissen und dass alles mögliche nur mündlich besprochen wurde. Die Bescheidlage ist völlig unklar und der TE scheint auch nicht gewillt zu sein, die aufzuklären.
Grundsätzlich wäre die Beendigung der Ausbildung nach bestandener Führerscheinprüfung kein Problem, wenn es denn zuvor einen Bewilligungsbescheid gegeben haben sollte, was wir nicht wissen. Hier scheint ja von Anfang an nur ein Darlehen bewilligt worden zu sein und das halte ich schon für fragwürdig, was aber auch wiederum egal wäre, wenn der entsprechende Bescheid bestandskräftig ist.
Gruß,
Axel
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