Wir sind neulich aus unserer Wohnung ausgezogen. Es gibt zwei Protokolle, eins von dem Mieter und eins vom Vermieter.
Der Vermieter hat in sein Protokoll geschrieben "evtl. Mängel werden auch mit der Mietkaution verrechnet".
Im Mieterprotokoll sind keine Schäden vermerkt und alle Räume als "in Ordnung" beschrieben.
Beide Protokolle wurden von beiden Seiten unterschrieben.
Sollte dem Vermieter jetzt nach der Übergabe noch etwas auffallen, kann er einen Abzug an der Kaution vornehmen?
Was gilt bei zwei Übergabeprotokollen?
12. August 2020
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Frage vom 12. August 2020 | 08:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was gilt bei zwei Übergabeprotokollen?
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#1
Antwort vom 12. August 2020 | 08:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119655 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatSollte dem Vermieter jetzt nach der Übergabe noch etwas auffallen, kann er einen Abzug an der Kaution vornehmen? :
Kann er. Immer, egal ob mit oder ohne Protokoll.
Spannend ist die Frage, ob der Mieter die Schäden bezahlen muss.
Zitat"evtl. Mängel werden auch mit der Mietkaution verrechnet". :
Wurde das so vom Mieter unterschreiben?
#2
Antwort vom 12. August 2020 | 08:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat"evtl. Mängel werden auch mit der Mietkaution verrechnet". :
Wurde das so vom Mieter unterschreiben?
Beide Protokolle wurden von beiden Parteien unterschrieben.
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#3
Antwort vom 12. August 2020 | 09:19
Von
Status: Unparteiischer (9889 Beiträge, 4482x hilfreich)
Ich vermute, dass dieser Satz für den Mieter keine wirklichen Folgen hat. Denn damit hat der Mieter keine Mängel anerkennt. Der Vermieter müsste also immernoch beweisen, dass auch wirklich ein Mangel bei der Übergabe vorgelegen hat. Zumindest bei offensichtlichen Mängeln wird ihm dies schwerfallen, weil er ja das andere Protokoll unterschrieben hat.Zitatevtl. Mängel werden auch mit der Mietkaution verrechnet :
Von daher vermute ich, dass es eh maximal um versteckte Mängel gehen würde, die bei der Übergabe nicht sichtbar waren. Die kann der Vermieter aber in aller Regel auch ohne diesen Satz später noch geltend machen. Das macht also keinen wesentlichen Unterschied.
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