Was gilt bei zwei Übergabeprotokollen?

12. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
recht777
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Was gilt bei zwei Übergabeprotokollen?

Wir sind neulich aus unserer Wohnung ausgezogen. Es gibt zwei Protokolle, eins von dem Mieter und eins vom Vermieter.
Der Vermieter hat in sein Protokoll geschrieben "evtl. Mängel werden auch mit der Mietkaution verrechnet".
Im Mieterprotokoll sind keine Schäden vermerkt und alle Räume als "in Ordnung" beschrieben.
Beide Protokolle wurden von beiden Seiten unterschrieben.

Sollte dem Vermieter jetzt nach der Übergabe noch etwas auffallen, kann er einen Abzug an der Kaution vornehmen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von recht777):
Sollte dem Vermieter jetzt nach der Übergabe noch etwas auffallen, kann er einen Abzug an der Kaution vornehmen?

Kann er. Immer, egal ob mit oder ohne Protokoll.
Spannend ist die Frage, ob der Mieter die Schäden bezahlen muss.



Zitat (von recht777):
"evtl. Mängel werden auch mit der Mietkaution verrechnet".

Wurde das so vom Mieter unterschreiben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
recht777
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von recht777):
"evtl. Mängel werden auch mit der Mietkaution verrechnet".

Wurde das so vom Mieter unterschreiben?

Beide Protokolle wurden von beiden Parteien unterschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von recht777):
evtl. Mängel werden auch mit der Mietkaution verrechnet
Ich vermute, dass dieser Satz für den Mieter keine wirklichen Folgen hat. Denn damit hat der Mieter keine Mängel anerkennt. Der Vermieter müsste also immernoch beweisen, dass auch wirklich ein Mangel bei der Übergabe vorgelegen hat. Zumindest bei offensichtlichen Mängeln wird ihm dies schwerfallen, weil er ja das andere Protokoll unterschrieben hat.

Von daher vermute ich, dass es eh maximal um versteckte Mängel gehen würde, die bei der Übergabe nicht sichtbar waren. Die kann der Vermieter aber in aller Regel auch ohne diesen Satz später noch geltend machen. Das macht also keinen wesentlichen Unterschied.

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