Hallo zusammen!
Ich habe meine Mietwohnung während einer psychotischen Episode gekündigt.. Besteht generell die Möglichkeit, auf Grund der psychischen Erkrankung, die Kündigung zurückzuziehen?
Danke im Voraus fürs antworten!
Ungewollte Wohnungskündigung meinerseits
12. August 2020
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Frage vom 12. August 2020 | 17:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungewollte Wohnungskündigung meinerseits
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#1
Antwort vom 12. August 2020 | 18:02
Von
Status: Master (4636 Beiträge, 557x hilfreich)
Eher nicht. Du hast schriftlich gekündigt und vom VM eine Kündigungsbestätigung erhalten?
#2
Antwort vom 12. August 2020 | 18:05
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
Zurückziehen nicht, äußerst eventuell anfechten. Aber auch nur äußerst. Mit Sachverständigengutachten u.s.w.
Wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, dann kann man beim Amtsgericht eine Betreuung beantragen. Die sollte dann auch die Abgabe rechtsverbindlicher Willenserklärungen umfassen. Dann ist für die nächste Phase zumindest alles klar.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 12. August 2020 | 18:10
Von
Status: Lehrling (1102 Beiträge, 305x hilfreich)
Zitat:
Wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, dann kann man beim Amtsgericht eine Betreuung beantragen. Die sollte dann auch die Abgabe rechtsverbindlicher Willenserklärungen umfassen. Dann ist für die nächste Phase zumindest alles klar.
wirdwerden
So sehe ich das auch.
Zunächst könnten Sie auch Ihren Vermieter kontaktieren und die Situation schildern.
Eventuell akzeptiert er die Rücknahme der Kündigung.
Das sollten Sie jedoch schriftlich festhalten (Rücknahme und Akzeptanz der selbigen).
#4
Antwort vom 12. August 2020 | 18:24
Von
Status: Master (4636 Beiträge, 557x hilfreich)
Sollte man nicht vorher klären, ob überhaupt wirksam gekündigt wurde?
#5
Antwort vom 12. August 2020 | 18:45
Von
Status: Unbeschreiblich (32293 Beiträge, 5678x hilfreich)
Zumindest besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mit dem Vermieter über diese unglückliche und blöde Kündigung zu sprechen und ihn zu fragen, ob du die Kündigung wieder zurücknehmen kannst.ZitatBesteht generell die Möglichkeit, auf Grund der psychischen Erkrankung, die Kündigung zurückzuziehen? :
Kommt sicher auch darauf an, wie lange die K. schon beim Vermieter liegt.
Evtl. hat er schon Nachmieter oder sucht schon welche?
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Das mit dem Gang zum Amtsgericht sollte man auf später verschieben. Wenn das mit der Kündigung geklärt ist. Besser das Wichtige zuerst und schnell.Zitatdann kann man beim Amtsgericht eine Betreuung beantragen. :
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