Güteverhandlung bewusst versäumt, da ich zur Risikogruppe gehöre

25. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
scousejaeger
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 11x hilfreich)
Güteverhandlung bewusst versäumt, da ich zur Risikogruppe gehöre

Sehr geehrte Damen und Herren, mein damaliger Arbeitgeber (Deutsche Post AG DHL Group) führt mit mir seit geräumiger Zeit ein Rechtsstreit. Auslöser war vor einem Jahr ein Paket, welches ich angeblich nicht sachgemäß zugestellt habe und das auf mysteriöser Art und Weise dann abhanden gekommen ist. Dem Unternehmen, also der Deutschen Post ist ein Schaden in Höhe von 250,- entstanden. Ich weiß wirklich nicht wo das Paket geblieben ist und ich kann mich auch überhaupt nicht mehr an den Vorfall erinnern, da zu der Zeit ( Weihnachten 2019) die Hölle auf Erden in der Paketbranche herrscht.

Nun wurde ein Gütetermin anberaumt (Freitag 21.08.20), zu dem ich nicht erschienen bin. Der Grund ist, dass ich eine Chronische Erkrankung habe, weswegen ich zur Risikogruppe angehöre. In der Ladung stand nämlich auch, dass man aufgrund der Corona-Situation nicht erscheinen muss.

Ich habe auch der Prozessbevollmächtigten davor eine E- mail geschrieben, worin ich deutlich erwähnt habe aufgrund einer Chronischen Erkrankung nicht zur Güteverhandlung zu erscheinen.

Ich habe jetzt ein paar Briefe bekommen, die ich nicht wirklich verstehe. Ich bin ein absoluter Laie was rechtliches angeht, daher poste ich die Bilder einfach mal rein.
Ich möchte aber aufjedenfall Widerspruch einlegen!

Ich danke für jede Hilfe.

Geuploadete Bilder:

https://ibb.co/BN3KdDK

https://ibb.co/KXYDYgS

https://ibb.co/2tNQzPH


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36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Naja, aufgrund deines Nichterscheinens hat die Gegenpartei ein Versäumnisurteil erwirkt. Das ist zu ihren Gunsten ausgefallen ,da du ja nicht da warst, um etwas zur strittigen Sache beizutragen.

Gegen das Versäumnisurteil kannst du innerhalb einer Woche Widerspruch einlegen.

Was stand denn genau in Sachen Corona in der Ladung. Wohl kaum, "wer zur Risokogruppe gehört muss nicht erscheinen". Da stand sicher mehr, vielleicht das man dann einen Anwalt benötigt, der dich im Termin vertritt, das man ein entsprechendes Attest benötigt, das man schrifltich etwas zum Sachverhalt einreichen soll oder was auch immer.
Aber nur, dass man sozusagen getrost einfach nicht erscheinen darf ohne das es irgendwelche Auswirkungen hat, kann ich mir kaum vorstellen

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#3
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Du hättest dich direkt ans Gericht wenden müssen und nicht an die gegnerische Prozessbevollmächtigte.

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#4
 Von 
scousejaeger
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 11x hilfreich)

Mist. Ich hab meine Chance also verpasst? Ich habe eine Bescheinigung über eine Chronische Bluterkrankung, welche mein Immunsystem beeinträchtigt.
Kann ich eventuell um einen zweite Güteverhandlung bitten?

Oder was soll ich genau in dem Widerruf schreiben?

Ich danke euch schonmal für die Flotte Hilfe.

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#5
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Schau die Ladung nochmal an, wenn wir in der Kanzlei Ladungen bekommen ist immer ein Schreiben wegen Corona dabei, was man dann auch mit zum Termin nimmt, aber noch nie stand drinnen, dass ein Beklagter deshalb nicht erscheinen muss

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#6
 Von 
scousejaeger
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 11x hilfreich)

Hier habe ich das Schreiben.

https://ibb.co/5xZqX7g

So wie ich das verstanden habe, kann man aufgrund der Corona Situation der Güteverhandlung fernbleiben. Aber nun ist es geschehen und ich bin da nicht erschienen. Hätte jemand einen Tipp, was ich alles in dem Einspruch erwähnen bzw. wie ich das formulieren sollte?

Ich danke euch nochmals

-- Editiert von scousejaeger am 25.08.2020 15:51

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#8
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Naja, Da steht nunmal, dass ein Erscheinen nicht angeordnet wird und das es dem Parteien freigestellt ist teilzunehmen.
Aber wichtig ist einfach der nächste Satz, in dem steht, dass empfohlen wird, dass sich die Parteien durch den jeweiligen Prozßbevollmächtigten vertreten lassen. Und nicht "es muss gar keiner da sein"

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#9
 Von 
scousejaeger
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von ohne_Namensnennung):
Zitat (von scousejaeger):
Ich hab meine Chance also verpasst?


Nach Deinem Vortrag hast Du doch gar keine Chance gehabt. Wie und womit wolltest Du Dich denn verteidigen?

Zitat (von scousejaeger):
So wie ich das verstanden habe, kann man aufgrund der Corona Situation der Güteverhandlung fernbleiben.


Nur dann, wenn man einen Prozessvertreter entsendet. Das hast Du jedoch nicht getan.

Selbst wenn Deinem Einspruch stattgegeben wird, ist damit ja noch nichts gewonnen. Hast Du denn bisher überhaupt eine Klageerwiderung geschrieben?


Wie gesagt, ich bin eine absolute Laie was Rechtsthemen anbetrifft. Kann ich noch eine Klageerwiderung schreiben?



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#10
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Aber dann nimmt man sich doch einen Anwalt, wenn man da absolut keine Ahnung hat.

-- Editiert von Catslove am 25.08.2020 16:12

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von scousejaeger):
Ich habe jetzt ein paar Briefe bekommen,
Das fettgedruckte mit der Notfrist für einen Einspruch hast du verstanden?
Der Einspruch ist möglich. Allerdings wird er dir nicht helfen. Ich meine, du hast keine relevanten Gründe gehabt, nicht zur Verhandlung zu erscheinen.
Zitat (von scousejaeger):
Ich habe eine Bescheinigung über eine Chronische Bluterkrankung, welche mein Immunsystem beeinträchtigt.
Auch eine Person der Risikogruppe kann bei einer Verhandlung entsprechend geschützt werden. Du lebst doch jetzt auch auf nicht auf einer einsamen Insel seit Corona.
Und wenn man tatsächlich verhindert ist/zB im Krankenhaus liegt--- schreibt man das dem Gericht.
Zitat (von scousejaeger):
Ich habe auch der Prozessbevollmächtigten
Du hast das der Klägervertreterin (deinem Gegner/Deutsche Post) geschickt.
Was sollte das denn? Das war ein klassisches Eigentor. Frau Ass. Klassen wird geschmunzelt und geschwiegen haben.
Die Kosten halten sich in Grenzen.
Der Streitwert ist gering.
Die Zinsen sind sehr gering.
Die Gerichtskosten entspr. dem Streitwert sind auch gering.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
scousejaeger
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 11x hilfreich)

Also sollte ich am besten einfach das Geld zahlen und gut ist?

Mit wem sollte ich mich jetzt am besten in Verbindung setzen?

-- Editiert von scousejaeger am 25.08.2020 16:25

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#15
 Von 
scousejaeger
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 11x hilfreich)

Gekündigt haben die mich überhaupt nicht. Erst im April bin ich da raus, da ich einer neuen Arbeit nachgehe.

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#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Also sind die Gerichtskosten auch nochmal 250€? Nein - bei einem Streitwert von 250 Euro liegen die Gerichtskosten bei 70 Euro. Anwaltskosten der Gegenseite sind nicht zu zahlen (eine Besonderheit des Arbeitsrechtes).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#17
 Von 
scousejaeger
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 11x hilfreich)

Ok. Das ist ertragbar. Wie gesagt ich erinnere mich nichtmal zu einem Prozentbruchteil an das Paket, geschweige denn ob es wirklich verloren gegangen ist. Aber ich möchte einfach meine Ruhe haben.

Ich schreibe der Anwaltskanzlei also, dass ich einfach den Betrag überweise?

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von scousejaeger):
Ich schreibe der Anwaltskanzlei also, dass ich einfach den Betrag überweise?
Neiiin.
Nicht wieder an die gegnerische Anwaltskanzlei schreiben.
Das Gericht !! ist dein Ansprechpartner.

Bitte warte ab, bis das Gericht dir schreibt, was du insgesamt zu zahlen hast. Das kannst und brauchst du doch nicht selbst ausrechnen.

Dann überweist du diesen Betrag an das angegebene Konto.
Dann hast du vermutlich Ruhe.

also leg ca. 350,- zur Seite--- das reicht dicke...und warte ab.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
scousejaeger
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 11x hilfreich)

Top! Ich danke euch Leute.

Ich kriege keinerlei Einträge, weder Schufa noch irgendwo ein Vermerk, oder?

0x Hilfreiche Antwort



#22
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Wieso Schufa? Die haben damit nix zu tun. Das die auch noch über Geldstrafen unterrichtet werden, das hätten die wohl gern.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Sorry, es ist ja zu lesen, dass an die Klägerin zu zahlen ist.
:sweat:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

(OT): An die Wissenden: Wieso wurde dieser Vorfall eigentlich vor dem Arbeitsgericht verhandelt? Paket nicht zugestellt, abhanden gekommen, Schadenersatz?

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#25
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nein, das Gericht ist hinsichtlich einer Zahlung der gegnerischen Forderung nicht sein Ansprechpartner! Korrekt. Allerdings wird es bald ein Schreiben schicken, in dem es die erwähnten Gerichtsgebühren einfordert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort


#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10654 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Aber dann nimmt man sich doch einen Anwalt, wenn man da absolut keine Ahnung hat.


Das kann man aber auch nur mit einer Arbeitsrechtschutz machen, ansonsten ist bei der Abwehr einer 250€ Forderung und eigenen Anwaltskosten von rund 270€ die Grenze der Unwirtschaftlichkeit weit überschritten.

-- Editiert von spatenklopper am 26.08.2020 14:15

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#28
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Das kann man aber auch nur mit einer Arbeitsrechtschutz machen Oder man läßt sich von seiner Gewerkschaft vertreten (wozu man natürlich Mitglied sein muss).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#29
 Von 
scousejaeger
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 11x hilfreich)

Hi, ich bin’s nochmal. Jetzt mit einem Update: ich habe Einspruch eingelegt und bei dem Arbeitsgericht um eine erneute Güteverhandlung gebeten.
Jetzt ist dieses schöne Schreiben angekommen. Wieso werden jetzt nur noch 200€ gefordert? Sollte ich da jetzt zu stimmen oder doch auf die Güteverhandlung bestehen?

Viele Grüße und wie immer danke im Voraus!!!

Bild: https://ibb.co/9yCwxnK

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#30
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Na, ein Vergleich muss ja auch einen Vorteil für Sie haben - hier halt per "Preissenkung". Im Übrigen kommt der Vorschlag vom Gericht, nicht von der Gegenseite. Ich würde den Vorschlag an Ihrer Stelle annehmen und dann hoffen, dass die Gegenseite das auch tut.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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