Sehr geehrte Damen und Herren, mein damaliger Arbeitgeber (Deutsche Post AG DHL Group) führt mit mir seit geräumiger Zeit ein Rechtsstreit. Auslöser war vor einem Jahr ein Paket, welches ich angeblich nicht sachgemäß zugestellt habe und das auf mysteriöser Art und Weise dann abhanden gekommen ist. Dem Unternehmen, also der Deutschen Post ist ein Schaden in Höhe von 250,- entstanden. Ich weiß wirklich nicht wo das Paket geblieben ist und ich kann mich auch überhaupt nicht mehr an den Vorfall erinnern, da zu der Zeit ( Weihnachten 2019) die Hölle auf Erden in der Paketbranche herrscht.
Nun wurde ein Gütetermin anberaumt (Freitag 21.08.20), zu dem ich nicht erschienen bin. Der Grund ist, dass ich eine Chronische Erkrankung habe, weswegen ich zur Risikogruppe angehöre. In der Ladung stand nämlich auch, dass man aufgrund der Corona-Situation nicht erscheinen muss.
Ich habe auch der Prozessbevollmächtigten davor eine E- mail geschrieben, worin ich deutlich erwähnt habe aufgrund einer Chronischen Erkrankung nicht zur Güteverhandlung zu erscheinen.
Ich habe jetzt ein paar Briefe bekommen, die ich nicht wirklich verstehe. Ich bin ein absoluter Laie was rechtliches angeht, daher poste ich die Bilder einfach mal rein.
Ich möchte aber aufjedenfall Widerspruch einlegen!
Ich danke für jede Hilfe.
Geuploadete Bilder:
https://ibb.co/BN3KdDK
https://ibb.co/KXYDYgS
https://ibb.co/2tNQzPH
Güteverhandlung bewusst versäumt, da ich zur Risikogruppe gehöre
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Naja, aufgrund deines Nichterscheinens hat die Gegenpartei ein Versäumnisurteil erwirkt. Das ist zu ihren Gunsten ausgefallen ,da du ja nicht da warst, um etwas zur strittigen Sache beizutragen.
Gegen das Versäumnisurteil kannst du innerhalb einer Woche Widerspruch einlegen.
Was stand denn genau in Sachen Corona in der Ladung. Wohl kaum, "wer zur Risokogruppe gehört muss nicht erscheinen". Da stand sicher mehr, vielleicht das man dann einen Anwalt benötigt, der dich im Termin vertritt, das man ein entsprechendes Attest benötigt, das man schrifltich etwas zum Sachverhalt einreichen soll oder was auch immer.
Aber nur, dass man sozusagen getrost einfach nicht erscheinen darf ohne das es irgendwelche Auswirkungen hat, kann ich mir kaum vorstellen
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Du hättest dich direkt ans Gericht wenden müssen und nicht an die gegnerische Prozessbevollmächtigte.
Mist. Ich hab meine Chance also verpasst? Ich habe eine Bescheinigung über eine Chronische Bluterkrankung, welche mein Immunsystem beeinträchtigt.
Kann ich eventuell um einen zweite Güteverhandlung bitten?
Oder was soll ich genau in dem Widerruf schreiben?
Ich danke euch schonmal für die Flotte Hilfe.
Schau die Ladung nochmal an, wenn wir in der Kanzlei Ladungen bekommen ist immer ein Schreiben wegen Corona dabei, was man dann auch mit zum Termin nimmt, aber noch nie stand drinnen, dass ein Beklagter deshalb nicht erscheinen muss
Hier habe ich das Schreiben.
https://ibb.co/5xZqX7g
So wie ich das verstanden habe, kann man aufgrund der Corona Situation der Güteverhandlung fernbleiben. Aber nun ist es geschehen und ich bin da nicht erschienen. Hätte jemand einen Tipp, was ich alles in dem Einspruch erwähnen bzw. wie ich das formulieren sollte?
Ich danke euch nochmals
-- Editiert von scousejaeger am 25.08.2020 15:51
Naja, Da steht nunmal, dass ein Erscheinen nicht angeordnet wird und das es dem Parteien freigestellt ist teilzunehmen.
Aber wichtig ist einfach der nächste Satz, in dem steht, dass empfohlen wird, dass sich die Parteien durch den jeweiligen Prozßbevollmächtigten vertreten lassen. Und nicht "es muss gar keiner da sein"
Zitat:ZitatIch hab meine Chance also verpasst? :
Nach Deinem Vortrag hast Du doch gar keine Chance gehabt. Wie und womit wolltest Du Dich denn verteidigen?
ZitatSo wie ich das verstanden habe, kann man aufgrund der Corona Situation der Güteverhandlung fernbleiben. :
Nur dann, wenn man einen Prozessvertreter entsendet. Das hast Du jedoch nicht getan.
Selbst wenn Deinem Einspruch stattgegeben wird, ist damit ja noch nichts gewonnen. Hast Du denn bisher überhaupt eine Klageerwiderung geschrieben?
Wie gesagt, ich bin eine absolute Laie was Rechtsthemen anbetrifft. Kann ich noch eine Klageerwiderung schreiben?
Aber dann nimmt man sich doch einen Anwalt, wenn man da absolut keine Ahnung hat.
-- Editiert von Catslove am 25.08.2020 16:12
Das fettgedruckte mit der Notfrist für einen Einspruch hast du verstanden?ZitatIch habe jetzt ein paar Briefe bekommen, :
Der Einspruch ist möglich. Allerdings wird er dir nicht helfen. Ich meine, du hast keine relevanten Gründe gehabt, nicht zur Verhandlung zu erscheinen.
Auch eine Person der Risikogruppe kann bei einer Verhandlung entsprechend geschützt werden. Du lebst doch jetzt auch auf nicht auf einer einsamen Insel seit Corona.ZitatIch habe eine Bescheinigung über eine Chronische Bluterkrankung, welche mein Immunsystem beeinträchtigt. :
Und wenn man tatsächlich verhindert ist/zB im Krankenhaus liegt--- schreibt man das dem Gericht.
Du hast das der Klägervertreterin (deinem Gegner/Deutsche Post) geschickt.ZitatIch habe auch der Prozessbevollmächtigten :
Was sollte das denn? Das war ein klassisches Eigentor. Frau Ass. Klassen wird geschmunzelt und geschwiegen haben.
Die Kosten halten sich in Grenzen.
Der Streitwert ist gering.
Die Zinsen sind sehr gering.
Die Gerichtskosten entspr. dem Streitwert sind auch gering.
Also sollte ich am besten einfach das Geld zahlen und gut ist?
Mit wem sollte ich mich jetzt am besten in Verbindung setzen?
-- Editiert von scousejaeger am 25.08.2020 16:25
Gekündigt haben die mich überhaupt nicht. Erst im April bin ich da raus, da ich einer neuen Arbeit nachgehe.
Also sind die Gerichtskosten auch nochmal 250€? Nein - bei einem Streitwert von 250 Euro liegen die Gerichtskosten bei 70 Euro. Anwaltskosten der Gegenseite sind nicht zu zahlen (eine Besonderheit des Arbeitsrechtes).
Ok. Das ist ertragbar. Wie gesagt ich erinnere mich nichtmal zu einem Prozentbruchteil an das Paket, geschweige denn ob es wirklich verloren gegangen ist. Aber ich möchte einfach meine Ruhe haben.
Ich schreibe der Anwaltskanzlei also, dass ich einfach den Betrag überweise?
Neiiin.ZitatIch schreibe der Anwaltskanzlei also, dass ich einfach den Betrag überweise? :
Nicht wieder an die gegnerische Anwaltskanzlei schreiben.
Das Gericht !! ist dein Ansprechpartner.
Bitte warte ab, bis das Gericht dir schreibt, was du insgesamt zu zahlen hast. Das kannst und brauchst du doch nicht selbst ausrechnen.
Dann überweist du diesen Betrag an das angegebene Konto.
Dann hast du vermutlich Ruhe.
also leg ca. 350,- zur Seite--- das reicht dicke...und warte ab.
Top! Ich danke euch Leute.
Ich kriege keinerlei Einträge, weder Schufa noch irgendwo ein Vermerk, oder?
Wieso Schufa? Die haben damit nix zu tun. Das die auch noch über Geldstrafen unterrichtet werden, das hätten die wohl gern.
Sorry, es ist ja zu lesen, dass an die Klägerin zu zahlen ist.
(OT): An die Wissenden: Wieso wurde dieser Vorfall eigentlich vor dem Arbeitsgericht verhandelt? Paket nicht zugestellt, abhanden gekommen, Schadenersatz?
Nein, das Gericht ist hinsichtlich einer Zahlung der gegnerischen Forderung nicht sein Ansprechpartner! Korrekt. Allerdings wird es bald ein Schreiben schicken, in dem es die erwähnten Gerichtsgebühren einfordert.
ZitatAber dann nimmt man sich doch einen Anwalt, wenn man da absolut keine Ahnung hat. :
Das kann man aber auch nur mit einer Arbeitsrechtschutz machen, ansonsten ist bei der Abwehr einer 250€ Forderung und eigenen Anwaltskosten von rund 270€ die Grenze der Unwirtschaftlichkeit weit überschritten.
-- Editiert von spatenklopper am 26.08.2020 14:15
Das kann man aber auch nur mit einer Arbeitsrechtschutz machen Oder man läßt sich von seiner Gewerkschaft vertreten (wozu man natürlich Mitglied sein muss).
Hi, ich bin’s nochmal. Jetzt mit einem Update: ich habe Einspruch eingelegt und bei dem Arbeitsgericht um eine erneute Güteverhandlung gebeten.
Jetzt ist dieses schöne Schreiben angekommen. Wieso werden jetzt nur noch 200€ gefordert? Sollte ich da jetzt zu stimmen oder doch auf die Güteverhandlung bestehen?
Viele Grüße und wie immer danke im Voraus!!!
Bild: https://ibb.co/9yCwxnK
Na, ein Vergleich muss ja auch einen Vorteil für Sie haben - hier halt per "Preissenkung". Im Übrigen kommt der Vorschlag vom Gericht, nicht von der Gegenseite. Ich würde den Vorschlag an Ihrer Stelle annehmen und dann hoffen, dass die Gegenseite das auch tut.
Und jetzt?
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