Gewerbsmäßiger Handel BTM

26. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
go555918-98
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbsmäßiger Handel BTM

Hi Leute,


zu mir: 28 Jahre alt, männlich

Ich wurde im Zuge einer Hausdurchsuchung festgenommen in der man knapp 3,5 kg Amphetamin (relativ mäßige Qualität) und etwa 50 XTC gefunden hat. Kam daraufhin direkt in U-Haft wegen Fluchtgefahr und bin dann nach etwa 1,5 Monaten wieder rausgekommen bei der Haftprüfung. Wohne seitdem bei meinen Eltern und habe mich von allem fern gehalten. Habe in der Haftprüfung auch ein Geständnis abgelegt und zwar dass ich etwa 3 Monate mit BTM gehandelt habe und etwa 9000€ in dieser Zeit erwirtschaftet habe. Hatte zudem keine Arbeit und war auch nicht beim Jobcenter gemeldet.

Situation jetzt: Ich habe eine Arbeitsstelle gefunden auf 24 Std die Woche (somit mehr als 50% nehme ich an) und werde diese zum 01.09. antreten. Habe regelmäßige Suchtberatungsgespräche und eine Meldeauflage 2x die Woche bei der Polizei, welche ich auch nie versäumt habe. Ich bin nicht vorbestraft. Zum Tatzeitpunkt war ich stark drogenabhängig von Kokain und Amphetamin, habe meine Einnahmen zum großen Teil für Kokain und Glücksspiel ausgegeben, bei der Hausdurchsuchung war mein Kühlschrank absolut leer und ich hatte keine Lebensmittel, was typisch war.

Jetzt bin ich clean, mache 1x im Monat beim Hausarzt freiwillige Drogenscreenings auf meine Kosten (ob das anerkannt wird sei dahingestellt aber ich denke mal es ist besser als nichts, will guten Willen zeigen).

Meine Frage:

Ist zwar schwer einzuschätzen, das weiß ich, aber denkt ihr unter diesen Umständen wäre es noch möglich eine Bewährungsstrafe rauszuholen mit einer ambulanten Therapie, da ich ja jetzt auch arbeite und gut im Leben angekommen bin wieder? Oder denkt ihr eher das wird mit ziemlicher Sicherheit mehr als Bewährung (sprich mehr als 2 Jahre?)

Ich hoffe Ihr könnt mir eure Meinungen mitteilen ... habe wirklich regelmäßig Depressionsausbrüche weil ich einfach Angst habe, jetzt wieder aus meinem funktionierendem Leben rausgerissen zu werden..

MfG

-- Editiert von go555918-98 am 26.08.2020 21:30

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83 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Haben Sie den § 30 BtmG schon mal gelesen? 2 Jahre sind die Mindeststrafe - und bei dieser Menge Btm werden Sie da wohl eher mehr bekommen. Und "aus dem funktionierenden Leben herausgerissen zu werden" ist eine typische Haftfolge und insofern nichts, weswegen Sie auf Milde hoffen könnten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Bei 3,5kg wird es zu 99% keine Bewährung.
Das hätte man sich aber vorher überlegen müssen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Selbst wenn man von mäßiger Qualität ausgeht, in Deutschland ist das Zeug ja meist gestreckt, kann ich mir nicht vorstellen, da auf eine geringe Menge zu kommen. Dazu dann noch die 50 Pillen, da sollte sich der Fragesteller mal nicht nur § 30, sondern auch 30a BtmG anschauen. Und, er dürfte ja schon einen Pflichtverteidiger haben, der sollte die Preise "seines" Gerichts kennen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Es scheint keine Bande bestanden zu haben. Von einem Bezug zum Ausland oder von Minderjährigen lese ich dort auch nichts. Auch wenn es sehr gut denkbar ist, dass der Fall so gelagert ist.

Ich bin mir nicht sicher, ob die §§ 30, 30a hier greifen können.

Ich halte es für gut möglich, dass die Mindeststrafe bei nur einem Jahr liegen wird. Das allerdings pro Fall. Und es wird noch zu bestimmen sein, um wie viele Fälle es sich handelt. Die Gesamtmenge kann sich natürlich auch dann, wenn es "nur" um § 29 Absatz 1 Nummer 2 gehen sollte, so auswirken, dass es über die 2 Jahre geht. Das kann ich leider überhaupt nicht einschätzen.

Sie haben doch sicherlich alle möglichen Dokumente vorliegen. Welche genauen §§ sind denn dort genannt?

Ich denke, dass die einzig gute EInschätzung nur Ihr Verteidiger liefern kann.

Ob Sie sich mit dem Geständnis einen so großen Gefallen getan haben, ist eine andere Frage.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hier ist 29a, Abs. 1, Nr. 2 BtMG einschlägig (ggf. iVm. 29, Abs. 3, Nr.1).

Die Gewerbsmäßigkeit aus 30, Abs. 1, Nr. 2 bezieht sich nur auf 29a, Abs. 1, Nr. 1, nicht auf Nr. 2.

Strafrahmen daher 1 bis 15 Jahre.

Ob's hier für eine bewährungsfähige oder 35fähige Strafe reicht ist reine Kaffeesatzleserei. Was sagt den der Anwalt? Ist schon Anklage erhoben?

-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.08.2020 10:44

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich komme aufs Ausland, weil die meisten Labore in den Niederlanden und in Polen liegen. Deshalb sollte man das in die Überlegungen mit einbeziehen. Ich habe auch nicht geschrieben, dass § 30a BtmG gegeben ist, aber der Fragesteller sollte sich damit befassen. Bei der Menge nicht abwegig.

Der Fragesteller kennt die tatsächlichen Hintergründe, wir nicht. Ich wollte nur die Spannbreite nach oben aufzeigen.

wirdwerden

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#7
 Von 
go555918-98
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke euch schonmal die für zahlreichen Antworten.

Also Klage wurde noch nicht erhoben, Haftbefehl kam vom Amtsgericht. Vorwurf ist:

§29a also gewerbsmäßiger Handel in nicht geringer Menge

kein §30 soweit ich das hier sehen kann. Anwalt meinte es kann gut sein dass es vors Amtsgericht (ohne Schöffen) gehen wird.

also wird die Anklage wahrscheinlich §29a btmg sein. Aus dem Ausland wurde nichts bezogen. Ebenso keine Bande oder Bewaffnung, war alleine.

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#8
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Da bietet sich wohl ein Deal an. Bewährung gegen Infos wer das Zeug an Sie geliefert hat. Soll der Anwalt mal ausloten.

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von go555918-98):
Anwalt meinte es kann gut sein dass es vors Amtsgericht (ohne Schöffen) gehen wird.


Garantiert nicht. Die beiden in Frage kommenden Tatbestände, § 29a, Abs. 1, Nr. 2 oder/und § 29, Abs. 3, Nr. 1 BtMG, sind beides Verbrechenstatbestände. Die sind mind. zum Schöffengericht anzuklagen (gesetzlich vorgeschrieben). Der Strafeinzelrichter darf sowas nicht verhandeln. In jedem Fall würde eine Anklage zum Schöffengericht bedeuten, dass es nicht mehr als 4 Jahre geben kann.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.08.2020 14:03

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#10
 Von 
go555918-98
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal für die Antworten..

Deal würde sich eher nicht anbieten, vom §31 kann ich kein Gebrauch machen, der wurde auch erwischt und das ohne mein zutun. Zudem möchte ich ja auch noch leben irgendwie.

Also ihr findet trotz dass ich stark btm süchtig war und meine gewinne zu fast 95% in Glücksspiel und btm gesteckt habe, somit nahezu keinen finanziellen vorteil daraus hatte, trotzdem mit so ziemlich 0% mit einer bewährungsstrafe rechnen kann..? Ich hab halt irgendwo auch gehofft, dass es wenigstens ein bisschen Einfluss auf die Strafzumessung haben wird, wenn ich mich geändert habe, es bereue und einer normalen Arbeit nachgehe .. dann ist das ja wirklich alles umsonst :/ Naja, ich werde deshalb jetzt nicht aufhören zu arbeiten und alles aber irgendwie stellt sich mir ja trotzdem die Frage, ob ich mich gerade selbst verarsche damit ..

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#11
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Wieso umsonst? Eine positive Sozialprognose hat auf jeden Fall Einfluss auf das Urteil, selbst wenn es nicht auf Bewährung geht. Und irgendwann kommt man ja auch wieder raus. Das man allerdings für den Bockmist den man gebaut hat auch grade stehen muss, dass ist eine andere Sache.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go555918-98
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Versteht mich bitte nicht falsch, klar will ich dafür gerade stehen.

Ich weiß, dass man das oft so hört und jeder zweite das einfach so erzählt, aber diese Verhaftung, diese (kurze) Aufenthaltsaduer in der JVA und auch das Gesamtding einfach hat erstmalig dazu geführt, dass ich A) überhaupt keinen bock mehr auf Drogen hab und B) für mich so einschneidend war, dass ich selbst davon überzeugt bin was für ein ****** das war und dass es das einfach absolut nicht wert ist. Ich hatte zuvor wegen der Abhängigkeit garkein Bewusstsein dafür, weder was da auf mich zukommen könnte noch dass ich damit womöglich auch anderen Menschen geschadet habe.. Zudem habe ich endlich eine normale Arbeit, was ich ohne diesen Arschtritt wahrscheinlich nie geschafft hätte. Ich hab ja sogar bei der Verhaftung vor dem Haftrichter gesagt, dass ich dafür dankbar bin dass sie mich erwischt haben und dass es endlich ein Ende hat, ich habs einfach gebraucht.

Das Geständnis habe ich abgelegt, um einfach selbst damit abschließen zu können und keine Geheimnisse mehr zu haben. Ich will das alles einfach hinter mir lassen.

Klar ist 3,5kg nicht wenig, das ist mir bewusst. Aber ich hoffe einfach, dass man mir diese eine Chance gibt, ich bin nie strafrechtlich in Erscheinung getreten und habe jetzt endlich alles so geregelt, dass ich endlich ein geregeltes Leben führen kann.. :/ Eine erneute Inhaftierung würde mich einfach nur wieder rausreissen und runterziehen. Klar kann man jetzt sagen, dass ich mir das hätte vorher überlegen sollen. Aber wer stark kokain abhängig ist und zudem Krankhaft Glücksspiel betreibt, der kann in dem Moment nicht rational denken..

Aber wenn ihr wirklich sagt, dass das zu 99% nichts wird, dann kann ich wenigstens die Hoffnung aufgeben und weiß was auf mich zukommt. Ich dachte einfach, dass eine Chance besteht, noch Bewährung zu bekommen, aber dem ist leider nicht so.. :(

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Von 0% Chance hat ja keiner geredet. Wenn die Strafe bei 2 Jahren zum stehen kommt, halte ich Bewährung für einigermaßen wahrscheinlich. Nicht vorbestraft, gute Sozialprognose. Die Frage ist halt, ob sie bei 2 Jahren zum stehen kommt. 3,5 KG auf einen Schlag ist ja nun schon ein bisschen was.

Auch nicht ganz unerheblich, ob das Ganze in Bayern, BaWü, Sachsen spielt, oder in Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein.

Selbst wenn es über 2 Jahre geht, gäbe es ja auch immer noch die Möglichkeit des § 35 BtMG, sobald man den oberhalb von 2 Jahren liegenden Teil verbüßt hat.

Aber auch eine "normale" Bewährung ist nicht ausgeschlossen. Kommt halt immer auf den Einzelfall an. Daher sagte ich ja weiter oben schon: Eine Prognose ist Kaffeesatzleserei...

-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.08.2020 15:22

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go555918-98
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

§35 BtmG ist schon beantragt..

Hat sich abgespielt in BaWü.. Oh man.. ich bereu den mist einfach nur. Ich hab das dem Haftrichter bei der Haftprüfung auch gut gezeigt wie ich finde.. Mein Konsummuster sah damals wie folgt aus: etwa 1g Kokain am Tag, manchmal auch 2 oder 3. 10g (!) Amphetaminpaste täglich, die Qualität war ja nicht besonders und ich hatte eh keinerlei Kontrolle mehr über mein Leben.. und etwa 2-5g Cannabis täglich.. Zudem Casino etwa 100€ am Tag was ich ausschließlich verspielt habe, selbst wenn ich mal gewonnen habe habe ichs einfach wieder verspielt, kam nie zur Auszahlung.. Summa Sumarum hatte ich weniger Geld als ein H4 Empfänger für mich selbst, ich hab unregelmäßig gegessen, teilweise gar nichts.. Habe zu dem Zeitpunkt 58kg gewogen auf 1.76, jetzt wiege ich clean etwa 81kg. Ich fühle mich einfach millionenmal besser ohne Drogen und denke auch, dass der mist dazu geführt hat dass ich überhaupt auf die Idee kam damit Handel getrieben zu haben.. :/

Also du sagst 0% auf keinen Fall.. ist aber schwer einzuschätzen wie ungefähr die Chancen stehen in dem Fall, oder..? Ich hab echt nur noch Depressionen weil ich an nix anderes mehr denken kann. Einerseits bin ich froh dass gerade alles so toll läuft und funktioniert, andererseits fühlt es sich an wie (dummer vergleich ich weiß) einem Kind einen Lolli zu geben um in ihm wieder weg zu nehmen..

Ich habe etwa 500€ angespart bis jetzt.. meint ihr vielleicht es hätte Einfluss, wenn ich dieses Geld an Hilfsorganisationen spende für Drogenabhängige..? Ich habe echt den Drang danach, zumindest einen Teil wieder gut zu machen.. mir tuts echt leid :/

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von go555918-98):
Also du sagst 0% auf keinen Fall.. ist aber schwer einzuschätzen wie ungefähr die Chancen stehen in dem Fall, oder..?


Das ist von hier aus gar nicht seriös einzuschätzen. Der Einzige der das kann ist Dein Anwalt, da der die Spruchpraxis des örtlichen Gerichts kennt.

Zitat (von go555918-98):
Ich habe etwa 500€ angespart bis jetzt.. meint ihr vielleicht es hätte Einfluss, wenn ich dieses Geld an Hilfsorganisationen spende für Drogenabhängige..?


Nein, hat es nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Behalt das Geld lieber derzeit, auf Dich kommen ohnehin noch etliche finanzielle Forderungen zu.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Ich erzähle es immer wieder gerne, unser Rechtssystem beruht auf drei Säulen. 1. Resozialisierung, 2. Schutz der Bevölkerung und 3. Bestrafung. Punkt 1 und 2 sind die wichtigsten, damit ist man schonmal besser dran als meinetwegen in den USA.

Wenn man nachweisen kann, dass man sein Leben bereits geändert hat ist das schon Mal positiv. Damit fallen 1 und 2 quasi weg. In dem Fall würde das Gefängnis mehr schaden als nutzen und das weiß auch der Richter.
Aber 3.5kg bleiben 3.5kg und das ist eben nicht gerade so als hätte man bei Aldi einen Joghurt mitgehen lassen.

Ob und wie Bewährung nun möglich ist oder nicht kann man halt ohne die Aktenlage nicht wissen. Wir können Dir daher keine Prozente angeben und die nützen auch Nichts.

Man sollte sich mit seinem Anwalt eine Verteidigungsstrategie überlegen, aber keinesfalls vor Gericht irgendwie "erpresserisch" auftreten ala "Wenn ich jetzt ins Gefängnis muss, dann ist mein Leben wieder dahin und ich muss danach wieder dealen!" Das geht schneller nach hinten los als ein russisches Beutegewehr.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go555918-98
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Palino für deinen Beitrag..

Ja, du hast recht. Klar bringt mir eine Prognose nichts in Prozenten, mir geht es viel mehr darum, OB es unter diesen Umständen die ich versucht habe möglichst genau wiederzugeben möglich ist, mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung noch raus zu kommen.. also einfach OB das überhaupt noch denkbar wäre in dieser Konstellation, oder ob ich mich zu 100% drauf einstellen kann einzufahren und mir somit keine großen Hoffnungen machen müsste.. tut mir echt leid dass ich euch so damit nerve gerade :/

Wichtig ist vielleicht noch, dass es keine Zeugenaussagen gibt.. sprich es gibt keine Informationen, wie oft so ein Handel stattgefunden hat oder in welcher Menge.. Wie wird sowas eigentlich in so einem Fall errechnet..? Würde mich mal interessieren..

-- Editiert von go555918-98 am 27.08.2020 16:07

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Was heisst hier "keine Zeugenaussagen." Das ist doch einerlei. Irgendwie sind sie ja auf Dich gekommen, und Polizisten sind auch nicht die schlechtesten Zeugen. Dann gibt es ein Geständnis, ist doch alles klar. Die Ermittlungen werden sich wohl im Augenblick auf das Umfeld beziehen, eben die Frage, wo das Zeug erworben wurde, ob es Mittäter gibt u.s.w. Denn bei der Menge haben wir es ja nicht mit einem Gelegenheitsdealer zu tun.

Nochmals, Dein Anwalt sollte die Preise Deines Gerichts kennen und wissen, wie man am besten tut, also wie man beim Richter xy am besten auftritt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von go555918-98):
möglich ist, mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung noch raus zu kommen.. also einfach OB das überhaupt noch denkbar wäre in dieser Konstellation


Zum gefühlt 10. mal... Ja, ist es.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
go555918-98
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch beiden nochmal, danke auch für eure Geduld, ich bin nicht ganz einfach ich weiß.. deshalb wirklich danke euch vom Herzen..

Mit keine Aussagen meinte ich konkrete Aussagen zu BTM Geschäften. Sie kamen im Grunde genommen auf mich, da wohl jemand bei der Polizei angerufen habe, dass ich mal etwas gekauft habe, hier ging es aber um Ecstasy. Fragt mich nicht warum, aber im Durchsuchungsbeschluss ging es um "Unerlaubter Erwerb von BTM".

Also mit "keine Aussagen" ist gemeint, dass keiner gegen mich ausgesagt hat was den Handel betrifft. Somit keine Einzelgeschäfte und Mengen im Raum stehen. Lediglich mein Geständnis von dem Zeitraum. Wie wird das Gericht aus diesen Informationen die einzelnen Handel oder den Handel bestimmten oder ausrechnen?

Das mit 3,5kg klar ist, das handel in nicht geringer menge betrieben wird, ist ja klar und wurde gestanden. Aber wie genau wird das ausgeurteilt? Wird da stehen "Hat handel getrieben in nicht geringer menge im Zeitraum zwischen so und so? und das eben diese 3,5kg aufgefunden wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Vor Gericht gedenken Sie also die Aussage zu verweigern? Denn das Gericht wird Sie nach all diesen Dingen fragen. Und ob das einer Bewährung förderlich ist...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Was im Urteil steht, das weisst Du, wenn das Urteil da ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Was im Urteil steht, das weisst Du, wenn das Urteil da ist. Na, vorher kommt aber noch die Anklageschrift - dieser kann der TE exakt den Kenntnisstand der Staatsanwaltschaft entnehmen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
go555918-98
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Vor Gericht gedenken Sie also die Aussage zu verweigern? Denn das Gericht wird Sie nach all diesen Dingen fragen. Und ob das einer Bewährung förderlich ist...


Nein, natürlich will ich Aussagen. Das Gericht weiß ja bis jetzt dass ich von etwa März bis etwa Mitte Mai BTM gehandelt habe.. nur wie würde das in Zahlen aussehen dort..?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

nur wie würde das in Zahlen aussehen dort..? Na, so wie Sie es aussagen natürlich (falls nicht noch andere Quellen vorliegen). Aber die Prozessstrategie besprechen Sie bitte mit Ihrem Anwalt - der hat dann auch Akteneinsicht und weiss also genau, was der Staatsanwaltschaft bekannt ist und was ggf. nicht. Im Übrigen: Sie haben doch ausgesagt - wurden Sie da nie gefragt, WEM Sie was verkauft und WIEVIEL?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
go555918-98
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
[i]Im Übrigen: Sie haben doch ausgesagt - wurden Sie da nie gefragt, WEM Sie was verkauft und WIEVIEL?


Das war ja nur im Rahmen der Haftbeschwerde, da wurde das nur sehr grob aufgefasst alles. Er hatte mich nur gefragt woher das Geld stamme wovon ich gelebt habe und wie lange ich das schon mache..

Naja, ich zweifle auch langsam etwas an meinem Anwalt.. Zumal er ja meinte dass in meinem Fall vielleicht das normale Amtsgericht und nicht das Schöffengericht zuständig wäre .. ich habe so das gefühl, dass er sich da nicht hinreichend auskennt.. Habe mal eine Anfrage an einen Anwalt mit Schwerpunkt BTM Strafrecht geschrieben ob er zu dem Zeitpunkt noch was für mich tun könnte und ob es vielleicht was bringt, ihn hinzuzuziehen..

Wie ist das eigentlich mit der Bezahlung dann vom Anwalt? Habe ja momentan etwa 600€ Liquide Mittel und werde zum 1. eine Arbeit antreten (24Std) mit etwa 1.2k € vergütung im Monat.. Da ich bei meinen Eltern lebe habe ich ja keine hohen Kosten zu tragen und kann einiges davon auf die Seite legen.. Will der direkt alles in bar oder kann man auch eine Ratenzahlung beantragen in so einem Fall..? Was würde in etwa so ein Wahlverteidiger kosten zu diesem Ermittlungszeitpunkt ? Ich weiß die sind unterschiedlich teuer aber wäre gut eine grobe einschätzung zu haben..

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Man muss doch mal realistisch sein.

3,5 kg Amphetamine haben sie bei Dir gefunden. Wenn Du 9.000 Euro in den drei Monate zuvor "erwirtschaftet" hast (ich gehe jetzt mal von Einnahmen aus), dann kommt da noch ungefähr 1 kg dazu. Macht schon mal 4,5 kg.

Dann wirst Du auch die Frage beantworten müssen, mit welchem Geld Du denn 4,5 kg kaufen konntest. Laut Deiner Aussage hattest Du keine Arbeit und auch keine Sozialleistungen bezogen.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Der jetzige Anwalt ist als Pflichtverteidiger bestellt, nehme ich an? Der bekommt sein Geld erstmal vom Staat, nicht von Dir. Du zahlst es dann zusammen mit den Gerichtskosten an den Staat.

Wahlverteidiger im jetzigen Stadium (bei angenommen 1 Verhandlungstag) :

Mindestens 1.000 Euro. Realistisch 1.500, ... 2.000...

Was die einzelnen Fälle angeht ist deren Anzahl in diesem Fall nicht sonderlich wichtig, da 29a, Abs. 1, Nr. 2 keinen Unterschied zw. Besitz und Handel macht. Um da noch zu einer Bewährungsstrafe zu kommen, muss das Gericht eh alle Augen zudrücken. Ob die StA in den 3 Monaten 10 Fälle annimmt, oder 20 ist da schon so gut wie egal, da ja ohnehin eine großzügige Gesamtstrafenbildung vorgenommen werden muss. Und ob man (ich setze jetzt mal eine Strafrahmenverschiebung aufgrund § 21 StGB voraus) da aus z.B. 10 mal (z.B.) 6 Monaten am Ende 2 Jahre macht, oder aus 20 mal 6 Monate, bleibt sich ja gleich.

Man muss sowieso abwarten, ob nicht vielleicht sogar Tateinheit angeklagt wird. Denn schon das Beschaffen einer nicht geringen Menge in Handelsabsicht erfüllt vollendeten Handel, selbst wenn real nicht mal ein einziger Weiterverkauf stattfindet. In dem Fall kommt es auf die Anzahl der (evtl.) Weiterverkäufe überhaupt nicht an, da die von der für das Beschaffen nach § 52 StGB zu verhängenen "einen Strafe" (also keine Gesamtstrafe, wie bei Tatmehrheit) alle mit erfasst sind.

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
go555918-98
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):

Dann wirst Du auch die Frage beantworten müssen, mit welchem Geld Du denn 4,5 kg kaufen konntest. Laut Deiner Aussage hattest Du keine Arbeit und auch keine Sozialleistungen bezogen.


Ja damit war reiner Umsatz gemeint.. Diesen Bestand habe ich billig bekommen, sprich 40cent aufs gramm.. was einen gesamtpreis von etwa 1.6 ergab.. Ich sag ja, das Amphetamin war nicht gerade gut, ums mal vorsichtig zu sagen..

Also verstehe ich das richtig, dass es egal ist in wievielen Fällen das stattgefunden hat..?
Und könnt ihr eine Einschätzung darüber abgeben, in wie weit es noch Sinn macht, zum jetzigen Zeitpunkt einen Wahlverteidiger hinzuzuziehen? Ich denke halt irgendwie, dass es jetzt eh wurst ist, da ich sowieso schon geständig war und es nicht mehr viel Ansatz zur Verteidigung gäbe.. aber vielleicht irre ich mich ja..

@Streetworker

sehe ich das richtig, dass Tateinheit besser wäre als Tatmehrheit..?

-- Editiert von go555918-98 am 27.08.2020 20:16

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