Hallo,
ich habe vor einigen Monaten mich auf der Plattform "gratis essen testen" angemeldet. An die Anmeldung war ein Zeitschriften Abo gebunden, welches mit einer kostenlosen 6 wöchigen Version startet. Ich habe während dieser Zeit dieses nicht gekündigt und es wurde in ein 12 Monatiges kostenpflichtiges Abonoment umgewandelt. Beim "Vertragsabschluss" wusste ich nichts von der mindest Abolaufzeit nach Ablauf der Probe, weil ich die AGB's nicht gelesen habe.
Gibt es trotzdem eine Möglichkeit den Vertrag nachträglich anzufechten?
Zum Beispiel auf der Grundlage der mangelhaften Form beim Vertragsabschluss:
Vertragsabschluss fand statt mit dem Klicken auf einen "Jetzt Anmelden" Button anstatt "Kaufen" Button. Auch war der Preis des Abonoments beim Abschluss nicht angezeigt.
Grüße
Anfechtung Abonomentvertrag
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Zitatweil ich die AGB's nicht gelesen habe. :
Da käme dann der unbeliebte Faktor "selber schuld" zum tragen.
Ansosnten müsste man mal schauen wie der konkrete Ablauf war, ob alle "Pflichtrituale" erfüllt wurden.
Hallo und danke für die Antwort.
Der Ablauf war wie folgt:
-Anmeldung auf gratis-essen-testen.de
GRAZIA × 1
Zustimmung für die Zustellung von 6 gratis Leseproben erteilt
0,00€
Zwischensumme 0,00€
Gesamt 0,00€
Ich habe die Geschäftsbedingungen gelesen und stimme ihnen zu *
Hiermit bestätigen Sie die Datenschutzerklärung gelesen zu haben. *
Hiermit akzeptieren Sie unsere Liefervereinbarung. *
Jetzt Anmelden
Man musste eine Zeitrischft auswählen um sich auf der Seite anmelden zu können.
Durch das Klicken auf jetzt anmelden war das abgeschloßen.
In den Liefervereinbarungen stand wohl, dass man nach der Probe einen Jahresvertrag bekommt.
Da ich mich eigentlich nicht für die Zeitung interessiert habe und nur dachte es sei eine Probe mehr nicht, habe ich die Liefervereinbarung nicht durchgelesen.
Ist ein Vertrag zustande gekommen?
Kann ich da noch raus?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich würde normalerweise in solch einer Situation das Bestehen eines kostenpflichtigen Vertrages bestreiten, hilfsweise anfechten, hilfsweise widerrufen, höchst hilfsweise außerordentlich kündigen bzw. kündigen.
Ein bisschen ungünstig ist jetzt allerdings, dass die ganze Sache schon eine Weile her zu sein scheint.
ZitatZum Beispiel auf der Grundlage der mangelhaften Form beim Vertragsabschluss: :
Ja das wäre möglich.
Es gibt da nur eine kleine Hürde: wie die Mangelhaftigkeit beweisen?
Oder handelt es sich um einen der bekannten "Serientäter" wie MVR Medienvertrieb, Mediawelt, PVZ, ...?
ZitatIch würde normalerweise in solch einer Situation das Bestehen eines kostenpflichtigen Vertrages bestreiten, hilfsweise anfechten, hilfsweise widerrufen, höchst hilfsweise außerordentlich kündigen bzw. kündigen. :
Ein bisschen ungünstig ist jetzt allerdings, dass die ganze Sache schon eine Weile her zu sein scheint.
Habe vor Monaten gekündigt. Als ich noch nichts von dieser Jahresfrist wußte.
Als ich erfahren habe, dass es nun ein Jahresvertrag ist, habe ich es angefechtet.
Der Empfänger hat es "abgelehnt" Weil ich den Lieferbedingungen ja zugestimmt habe.
Zitat:ZitatZum Beispiel auf der Grundlage der mangelhaften Form beim Vertragsabschluss: :
Ja das wäre möglich.
Es gibt da nur eine kleine Hürde: wie die Mangelhaftigkeit beweisen?
Oder handelt es sich um einen der bekannten "Serientäter" wie MVR Medienvertrieb, Mediawelt, PVZ, ...?
Na die aufgeführte Seite ist noch online, man kann das alles nachspielen, bzw screenshots machen.
Ja es ist tatsächlich PVZ dahinter.
ZitatJa es ist tatsächlich PVZ dahinter. :
Sagen wir mal so, PVZ ist nicht dafür bekannt, seine Methoden einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen.
Insbesondere wenn man dann "mit grober Kelle" austeilt und klare Kante zeigt.
Dazu braucht es aber kann auch eine gewisse Nervenstärke, denn die versuchen es natürlich mit allen Tricks.
ZitatNa die aufgeführte Seite ist noch online, man kann das alles nachspielen, bzw screenshots machen. :
Dann machen.
Im Prozess wäre das zwar nicht so gut verwertbar, aber zum bluffen reicht es - bei Ausdrucken sehen die ja nicht, ob man den Screenschot von der Bestellung der Zeitung heute oder vor 6 Monaten gemacht hat.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten