Hallo zusammen,
ich habe im letzten Jahr für 6 Monate Aufträge einer Firma über meine Einzelfirma eingereicht und abgerechnet.
Da ich darin den Überblick verloren habe, habe ich wohl laut deren Aussage 1.500€ zu wenig überwiesen.
Anstatt mich darauf hinzuweisen wurde nun direkt Strafanzeige wegen Provisionsbetrug durch eben diese Firma gestellt. Ich war mehr als entsetzt.
Finde ich auch sehr merkwürdig, ein klärendes Gespräch plus anschließendem Ausgleich der Forderung, falls berechtigt, hätte doch für alle ein sinnvolleres und schnelleres Ergebnis gehabt.
Kann man überhaupt, falls ich hier Fehler gemacht haben sollte, von Betrug sprechen?
Bin am Überlegen ob ein Anwalt nötig wäre.
Provisionsbetrug durch Unachtsamkeit
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn es keinen Vorsatz gibt, ist es auch kein Betrug. Fahrlässigen Betrug gibt es nicht. Allerdings müsste man im Zweifelsfall einen Richter davon überzeugen, dass man eben wirklich nicht vorsätzlich gehandelt hat.
ZitatKann man überhaupt, falls ich hier Fehler gemacht haben sollte, von Betrug sprechen? :
Wie man an der Anzeige sieht kann man das.
Ansonsten siehe Vorposter.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Kommt darauf an. Wenn die Abrechnung offensichtlich verfälscht wurde, kann man schon von Betrug sprechen.ZitatKann man überhaupt, falls ich hier Fehler gemacht haben sollte, von Betrug sprechen? :
P.S.: Was ist aus dem anderen Betrugsvorwurf (gewerbsmäßig) geworden?https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Vorwurf-gewerbsmae%C3%9Figer-Betrug-was-ist-zu-befuerchten-__f567633__pg3.html
Das andere wurde eingestellt, da niemand geschädigt wurde.
Ich wollte zur Polizei gehen und mit meinen Abrechnungen und Überweisungen nachweisen, dass alles korrekt abgerechnet wurde.
Ist das eine gute Idee?
ZitatDas andere wurde eingestellt, da niemand geschädigt wurde. :
Das kann dann aber allenfalls eine Opportunitätseinstellung [§§ 153 ff. StPO] gewesen sein, denn es war ja bereits Anklage erhoben. Somit steht das Ding auch noch im ZStV. Auch nicht so prickelnd, wenn man kurz danach schon wieder einen Betrugsvorwurf an der Backe hat ...
ZitatIch wollte zur Polizei gehen und mit meinen Abrechnungen und Überweisungen nachweisen, dass alles korrekt abgerechnet wurde. :
Ist das eine gute Idee?
Wenn denn alles korrekt abgerechnet wurde, ja. Irgendjemand scheint aber ja der Meinung zu sein, dass das nicht so ist und das auch zumindest soweit substantiert darlegen zu können, dass er zur Begründung eines Anfangsverdachts und somit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gereicht hat.
Ich kann keinen Fehler in meinen Abrechnungen und Überweisungen finden.
Mir wurde seitens des Geschäftsführers der Firma, die ich abgerechnet hatte ein Konto genannt, was einige Zeit später durch den Anwalt der Firma (diese wurde geschlossen) auf das Konto des Anwalts geändert wurde.
Somit gingen die Überweisungen auf diese Konten, die mir genannt wurden. Erst auf das eine und dann auf das andere Konto.
Dies kann ich belegen durch die Kontoauszüge.
Ich hatte damals keinen gegengezeichneten Vertriebspartnervertrag mit dieser Firma, diese reichten dennoch Verträge über mich ein. Ich rechnete diese auch ab und zahlte diese auch.
Spielt das eine Rolle?
ZitatIst das eine gute Idee? :
Nein, denn die wird sich dafür nicht interessieren das mir Dir auseinander zu klamüsern.
Das macht man schriftlich strukturiert aufgedröselt so das auch Laien das verstehen können.
Dazu fügt man dann die jeweiligen Beweisstücke bei.
Derjenige, der die Strafanzeige gestellt hat, sagt aus, dass ich bis zum Ende der Zusammenarbeit immer gezahlt hätte und behauptet ich hätte mich nach Ende der Zusammenarbeit geweigert die letzten 1.900€ auszuzahlen. Selbst wenn mir hier ein Fehler unterlaufen sein sollte was ich gerade nachprüfe, so ist das doch kein Vorsatz?
Wieviel € sind es denn jetzt? Im Eröffnungspost waren es noch 1.500 €, jetzt sind es 1.900 €.
Prüf doch erst mal nach, ist ja Wochenende, und wenn du dann was findest, dann kannst du die Dinge ja regeln. Hast du denn den letzten Betrag nicht bezahlt? Als Kaufmann müsstest du doch wissen, was du abgerechnet hast und was nicht.
Vorgeworfen wird dir ja, dass du dich geweigert hast die letzte Provisionsforderung zu begleichen, das setzt voraus, dass dir durchaus bekannt war, dass da noch eine Forderung offen ist, unter diesem Gesichtspunkt ist zumindest der Gedanke nicht abwägig. Wobei ich mir hier nicht sicher bin, ob es sich nicht um eine Unterschlagung handelt.
Ich habe mir jetzt die Anklageschrift besorgt, dort werden mehrere Verträge aufgeführt, die nachweislich durch die Kunden storniert wurden. Diese soll ich nicht abgerechnet haben, was bei Storno natürlich der Fall war.
Der Kläger ist nicht mein Vertragspartner sondern ein Mitarbeiter meines Vertragspartners, der von meinem Vertragspartner sein Geld nicht bekam.
Das ist doch aber wohl nicht mein Verschulden?
Du schreibst ziemlich wirr!
ZitatIch habe mir jetzt die Anklageschrift besorgt, :
Die besorgt man sich nicht, die bekommt man zugestellt!
ZitatDer Kläger ist nicht mein Vertragspartner sondern ein Mitarbeiter meines Vertragspartners, :
???? Im Strafverfahren ist der Kläger die Staatsanwaltschaft!?
Zitatein Mitarbeiter meines Vertragspartners, der von meinem Vertragspartner sein Geld nicht bekam. :
Das ist doch aber wohl nicht mein Verschulden?
Das ist doch gleichgültig. Dich hätte auch der Hausmeister oder die Putzfrau anzeigen können.
Zitatdort werden mehrere Verträge aufgeführt, die nachweislich durch die Kunden storniert wurden. Diese soll ich nicht abgerechnet haben, was bei Storno natürlich der Fall war. :
Und ? Das weiss die Staatsanwaltschaft?
Hat man den Rat aus Post #9 berücksichtigt?
ZitatDas macht man schriftlich strukturiert aufgedröselt so das auch Laien das verstehen können. :
Dazu fügt man dann die jeweiligen Beweisstücke bei.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
21 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten