Verlethung des höchstpersönlichen Lebensbereiches

11. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb557417-36
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlethung des höchstpersönlichen Lebensbereiches

Guten tag. Ich habe Anzeige erstattet. Weil 3 bekannte von mir ein fake Account erstellt haben sich als Mann Ausgaben. Und so nacktbilder von mir hatten . Vor 3 Jahren. Dann haben sie meinen jetzigen Verlobter geschrieben ob er die bilder haben möchte. Und beleidigen öffentlich auf mein fb Profil geschrieben. Welche strafe droht ihnen jetzt??

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Vielleicht bin ich in diesen Sachen etwas doof. In meinem Alter ...... Also erklär mir mal, wieso automatisch das Errichten eines Fake-Kontos unter Deinem Namen zur Folge hat, dass da ein Nacktfoto von Dir erscheint?

Klär mich auf.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die haben keinen Fake Account auf ihren Namen erstellt, sondern offenbar weibliche Bekannte von ihr haben einen männlichen Fake Account erstellt, die TE angeflirtet und daraufhin Nacktbilder von ihr bekommen. Veröffentlicht wurden die Bilder anscheinend bisher nicht, sondern nur dem aktuellen Verlobten zum Kauf (oder was immer) angeboten.

Zitat (von fb557417-36):
Dann haben sie meinen jetzigen Verlobter geschrieben ob er die bilder haben möchte.


Je nachdem wie dieses anbieten genau ausgesehen hat, könnte versuchte Nötigung oder versuchte Erpressung in Frage kommen. Eine Strafbarkeit nach 201a StGB ist bisher nicht ersichtlich. Bei dem Delikt gibt es keine Versuchsstrafbarkeit. Und vollendet ist da offenbar noch nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von fb557417-36):
Verlethung des höchstpersönlichen Lebensbereiches


Liegt nicht vor, da die Aufnahmen ja offenbar von dir gemacht wurden.

Eine Weiterverbreitung durch die Empfänger könnte aber nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht unzulässig sein und diesbezüglich ein Unterlassungsanspruch bestehen.
Wenn man das also kritisch sieht, sollte man hier einen Anwalt nach den konkreten Aussichten im Einzelfall befragen.


Zitat (von fb557417-36):
Dann haben sie meinen jetzigen Verlobter geschrieben ob er die bilder haben möchte.


Dein Verlobter hat dich doch vermutlich schon nackt gesehen, und dass du Dritten Nacktfotos geschickt hast, ist ihm damit auch schon bekannt. Die Frage ist also, was ist dein Ziel?

0x Hilfreiche Antwort

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