Hallo,
ich habe vor 2 Wochen ein Email erhalten das ich demnächst die Zeitschrift aus meinem Abonnement zugestellt bekommen werde. Ich dachte das wäre ein Scherz gewesen, da ich diese gar nicht bestellt habe und die Nachricht gelöscht.
Diese Email habe ich mehrere male bekommen. Dann habe ich auf die Mail geantwortet in Form eines Widerspruches um auf Nummer sicher zu gehen.
Heute war die Zeitung in meinem Briefkasten und ein Schreiben das ich erst 2021 das Abonnement kündigen kann.
Was soll ich jetzt machen?
Nicht bestelltes Zeitungsabonnement
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ZitatDann habe ich auf die Mail geantwortet in Form eines Widerspruches um auf Nummer sicher zu gehen. :
Widerspruch gibt es aber nur wenn es vorher einen Vertrag gab ... war also je nach Formulierung kontraproduktiv.
Zitatein Schreiben das ich erst 2021 das Abonnement kündigen kann. :
Mitteilen, das man gar nichts kündigen muss, da es gar keinen Vertrag gibt und man die Zeitungen nach Terminvereinbarung bei Dir abholen kann.
Und wenn sie anderer Meinung wären, doch bitte den Vertragsschluss gerichtsfest nachweisen sollen.
Hallo, so ich habe mittlerweile schon die 3 Zeitung bekommen obwohl ich nochmals schriftlich mitgeteilt habe das ich kein Abonnement abgeschlossen habe. Auch mit der Bitte mir einen gerichtsfesten Vertrag zukommen zu lassen. Keine Reaktion. Telefonisch sind die auch nicht erreichbar, bzw. kommt nur eine Tonbandaufnahme.
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Irgendeines der Schreiben mit Zustellnachweis?
Wenn die Zeitschriften nicht per Einschreiben oder Paket kamen (was extremst unwahrscheinlich ist), kann man sie ohne weiteres entsorgen, da die Gegenseite keinen Beweis hat, sie überhaupt zugestellt zu haben.
Wenn ausnahmsweise doch, dann würde ich der Gegenseite per Einschreiben/Rückschein auffordern, unbestellte Lieferungen unverzüglich zu unterlassen, andernfalls Unterlassungsklage.
ZitatWenn die Zeitschriften nicht per Einschreiben oder Paket kamen (was extremst unwahrscheinlich ist), kann man sie ohne weiteres entsorgen, da die Gegenseite keinen Beweis hat, sie überhaupt zugestellt zu haben. :
Abgesehen davon muss man unbestellte Waren nicht aufheben.
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