Nicht bestelltes Zeitungsabonnement

11. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
tidepa
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 3x hilfreich)
Nicht bestelltes Zeitungsabonnement

Hallo,
ich habe vor 2 Wochen ein Email erhalten das ich demnächst die Zeitschrift aus meinem Abonnement zugestellt bekommen werde. Ich dachte das wäre ein Scherz gewesen, da ich diese gar nicht bestellt habe und die Nachricht gelöscht.

Diese Email habe ich mehrere male bekommen. Dann habe ich auf die Mail geantwortet in Form eines Widerspruches um auf Nummer sicher zu gehen.

Heute war die Zeitung in meinem Briefkasten und ein Schreiben das ich erst 2021 das Abonnement kündigen kann.

Was soll ich jetzt machen?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120046 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von tidepa):
Dann habe ich auf die Mail geantwortet in Form eines Widerspruches um auf Nummer sicher zu gehen.

Widerspruch gibt es aber nur wenn es vorher einen Vertrag gab ... war also je nach Formulierung kontraproduktiv.



Zitat (von tidepa):
ein Schreiben das ich erst 2021 das Abonnement kündigen kann.

Mitteilen, das man gar nichts kündigen muss, da es gar keinen Vertrag gibt und man die Zeitungen nach Terminvereinbarung bei Dir abholen kann.
Und wenn sie anderer Meinung wären, doch bitte den Vertragsschluss gerichtsfest nachweisen sollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tidepa
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, so ich habe mittlerweile schon die 3 Zeitung bekommen obwohl ich nochmals schriftlich mitgeteilt habe das ich kein Abonnement abgeschlossen habe. Auch mit der Bitte mir einen gerichtsfesten Vertrag zukommen zu lassen. Keine Reaktion. Telefonisch sind die auch nicht erreichbar, bzw. kommt nur eine Tonbandaufnahme.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120046 Beiträge, 39822x hilfreich)

Irgendeines der Schreiben mit Zustellnachweis?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Wenn die Zeitschriften nicht per Einschreiben oder Paket kamen (was extremst unwahrscheinlich ist), kann man sie ohne weiteres entsorgen, da die Gegenseite keinen Beweis hat, sie überhaupt zugestellt zu haben.

Wenn ausnahmsweise doch, dann würde ich der Gegenseite per Einschreiben/Rückschein auffordern, unbestellte Lieferungen unverzüglich zu unterlassen, andernfalls Unterlassungsklage.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120046 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Wenn die Zeitschriften nicht per Einschreiben oder Paket kamen (was extremst unwahrscheinlich ist), kann man sie ohne weiteres entsorgen, da die Gegenseite keinen Beweis hat, sie überhaupt zugestellt zu haben.

Abgesehen davon muss man unbestellte Waren nicht aufheben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.763 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen