Betrug durch Notar bei UG-Gründung ?

12. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Oktopant
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug durch Notar bei UG-Gründung ?

hallo.
Wir wollten 2019 eine UG gründen.
Es wurde beurkundet beim *************

Nach der Beurkundung erreichte mich die Kostenrechnung von geschlagenen 580,01 €.

"Für Beurkundungsverfahren Beschluss"
wurde ein Geschäftswert von 30.125, - € berechnet.
Für "Entwurf einer Handelsregisteranmeldung" wurde ein Geschäftswert von 65.005,- € berechnet.

Zuzüglich der weiteren Kosten für
-25200 "Bescheinigung" 15,- €
-32001 Dokumentenpauschale 1,20 €
-22114 "Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten" 65,70 €
-32000 "Dokumentenpauschale" 1,50 €
-32002 "Dokumentenpauschale elektronische Datei" 4,50€
-32005 "Post-und Telekommunikationsleistungen" 20,00€

sollte ich einen Betrag i.H.v. geschlagenen 580,01 € zahlen.

Nach meinen Monierungen wurde die Forderung von der Kanzlei als
"vollstreckbare Ausfertigung" tituliert und zur Zwangsvollstreckung an die Kanzlei ********
übergeben.

Dieser rechnet nun seine Kosten hinzu und fordert unter Androhung der gerichtsvollzieherlichen Abgabe der Vermögensauskunft einen Betrag von 704,01 €.



Ich habe den Vorgang heute zusammengetragen und an die Staatsanwaltschaft Hamburg versandt.

Was sagt Ihr dazu ? Was stimmt hier nicht ?


-- Editiert von Moderator am 13.09.2020 17:48

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Was sagt Ihr dazu ? Was stimmt hier nicht ?

Du warst viel zu lange untätig! :augenroll:

Auf jeder Rechnung steht, bei welcher "Stelle" (Landgericht) man Kostenbeschwerde einreichen kann, wenn man befürchtet, dass die Kosten falsch berechnet wurden. Weshalb wurde das nicht gemacht? Die Beschwerde ist gebührenfrei.

Wurde denn die UG mit Musterprotkoll gegründet? Sobald vom Musterprotkoll individuell angepasst wurde (es reicht schon, dass ein zusätzlicher Satz eingefügt wurde), fallen die Notargebühren basierend auf einer "normalen" GmbH-Gründung an.

Weshalb unterstellst du dem Notar "Betrug"?
Zitat:
Ich habe den Vorgang heute zusammengetragen und an die Staatsanwaltschaft Hamburg versandt.

Und was erhoffst du dir davon?

P.S.: Im übrigens solltest du schnellstens die Klarnamen der Kanzleien entfernen!

-- Editiert von cruncc1 am 12.09.2020 12:43

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Und was soll daran jetzt Betrug sein?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Oktopant):
Was stimmt hier nicht ?


Was mit dir nicht stimmt?

Du beschuldigst namentlich einen Notar öffentlich des Betruges!

Würde ich an deiner Stelle ganz schnell ändern.


Zitat (von Oktopant):
Ich habe den Vorgang heute zusammengetragen und an die Staatsanwaltschaft Hamburg versandt.


Das wird der Notar jetzt vielleicht auch machen - mal sehen!


Das ist ein Zitat aus deinem anderen Thread von dir. ;)


Zitat:
Oktopant: ICH mit meinem Rechtsempfinden, -welches sich mit der Realität leider nicht immer deckt-



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Oktopant):
Was sagt Ihr dazu ? Was stimmt hier nicht ?

Das Leute in diesem Lande ohne jedweden Befähigungsnachweis einfach so Unternehmen gründen dürfen.
Das Leute amtliche Schreiben bekommen und diese nicht (komplett) lesen.
Das Leute erst handeln und dann fragen "war das richtig so...?".



Zitat (von charlyt4):
Das wird der Notar jetzt vielleicht auch machen - mal sehen!

Vermutlich ... Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) ist ja nun durchaus strafrechtlich relevant ...



Zitat (von Oktopant):
ICH mit meinem Rechtsempfinden, -welches sich mit der Realität leider nicht immer deckt-

Wenn man das schon weis (damit hast du anderen schon was voraus), sollte man erst verifizieren und dann handeln - nicht umgekehrt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Vielleicht mal den Betrugsvorwurf konkretisieren unter Berücksichtigung von § 263 StGB?

Wäre hilfreich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Oktopant):
"Für Beurkundungsverfahren Beschluss"
wurde ein Geschäftswert von 30.125, - € berechnet.
Für "Entwurf einer Handelsregisteranmeldung" wurde ein Geschäftswert von 65.005,- € berechnet


Und das ist warum genau falsch? Hat man den Notar vielleicht mal gefragt, wie sich die Werte errechnen, bevor man öffentlich Straftatsvorwürfe erhebt und den Staatsanwalt bemüht?

Was wurde vorab zu den ggfs. anfallenden Kosten gesagt? Ein Betrug würde voraussetzen, daß entweder bewußt über die anfallenden Kosten getäuscht wurde (d.h. der Notar sagt "das kostet keine 100 EUR" und am Ende sind es 500+, sofern der Gegenstandswert nicht etwa durch vom Mandanten nachgereichte Informationen gestiegen ist) oder daß der Gegenstandswert wissentlich falsch zu hoch angesetzt wurde (weil der Geschäftswert in Wahrheit nur 5000 EUR beträgt).
Ist das der Fall?

0x Hilfreiche Antwort

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