Erbe Beglaubigte Abschrift

12. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Valadenya
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Beglaubigte Abschrift

Hallo ,

Könnt ihr mir vielleicht helfen bei diesem Grundbucheintrag :

Herr XXX verpflichtet sich alles notwendige zu veranlassen , dass die Änderung der Zweckbestimmungserklärung dahingehend erfolgt , dass die Grundschuld künftig nur zur Sicherung der Verbindlichkeiten der Frau XXX , aber nicht mehr zur Sicherung des Herrn XXX dient .

Wie muß ich diesen Grundbucheintrag deuten ? Ich besitze ein Haus in dem Frau XXX wohnt und welches ihr beim Notar übertragen wurde . Nun möchte Frau XXX das Haus verkaufen . Es lastet jedoch eine Grundschuld darauf .

Bin ich durch diesen Eintrag im Grundbuch verpflichtet diesen zu löschen ? Vielleicht könnt ihr mir ja helfen ?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ich besitze ein Haus in dem Frau XXX wohnt und welches ihr beim Notar übertragen wurde .


Das verstehe ich nicht. Wenn Du weder Eigentümer noch Bewohner bist, wie kannst Du dann Besitzer sein?

Zitat:
Bin ich durch diesen Eintrag im Grundbuch verpflichtet diesen zu löschen ?


Willst Du die Grundschuld etwa stehen lassen? Davon kann ich unabhängig vom Zusatzeintrag nur abraten.

Außerdem wird normalerweise im Kaufvertrag der Verkäufer verpflichtet, auf eigene Kosten derartige Einträge löschen zu lassen.

-- Editiert von hh am 12.09.2020 21:53

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#2
 Von 
Valadenya
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die Antwort !
Also 2013 ist mein Vater gestorben . Ich habe daraufhin mit meiner Mutter getauscht . Sie hat mein Haus bekommen und ich führe den Elterlichen Landwirtschaftlichen Betrieb weiter. Es gibt noch eine Grundschuld auf dem Haus da der Kredit nocht nicht ganz abgezahlt wurde . Sie möchte nun das Haus verkaufen . Bin ich durch diesen Eintrag verpflichtet die Grundschuld löschen zu lassen ?

Herr XXX verpflichtet sich alles notwendige zu veranlassen , dass die Änderung der Zweckbestimmungserklärung dahingehend erfolgt , dass die Grundschuld künftig nur zur Sicherung der Verbindlichkeiten der Frau XXX , aber nicht mehr zur Sicherung des Herrn XXX dient

MfG

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Du bist also Herr XXX?

Zitat:
Herr XXX verpflichtet sich alles notwendige zu veranlassen, ....


Hast Du bislang alles notwendige gemacht? Wenn ja, warum ist die Grundschuld nicht schon längst gelöscht?

Zitat:
da der Kredit noch nicht ganz abgezahlt wurde .


Wessen Kredit?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Valadenya
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das bin ich und es ist mein Kredit für den ich früher eine Grundschuld auf das Haus eintragen lassen mußte. Ich kann die Grundschuld nicht löschen da ich ja erst den Kredit abzahlen muß .
Alles notwendige was ich tun kann ist den Kredit weiter abzuzahlen bis ich dann die Grundschuld löschen lassen kann .

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#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass das im Grundbuch steht. Vermutlich eher im Notarvertag mit dem damals der Mutter das Haus übertragen wurde.
Die Grundschuld löschen lassen kannst du nicht (dazu muss deine Bank zustimmen) , dazu hast du dich auch nicht verpflichtet. Mit Grundschuld ist das Haus aber nicht verkaufbar, das wird so niemand kaufen wollen.
Du musst mt deiner Bank sprechen, unter welchen Bedingungen die auf die Grundschuld verzichtet. Eventuell kann der Kredit durch eine Grundschud auf dein neues Haus abgesichert werden. Aber das ist mit der Bank zu klären.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Valadenya
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort. Also verstehe ich das so das ich durch diesen Notarische Eintrag (Herr XXX verpflichtet sich alles notwendige zu veranlassen , dass die Änderung der Zweckbestimmungserklärung dahingehend erfolgt , dass die Grundschuld künftig nur zur Sicherung der Verbindlichkeiten der Frau XXX , aber nicht mehr zur Sicherung des Herrn XXX dient .) nicht verpflichtet bin die Grundschuld zu löschen , abzulösen oder auf ein anderes Objekt zu übertragen. Habe ein Anwaltsschreiben bekommen der mich dazu auffordert durch diese Klausel im Notarvertrag die Grundschuld zu löschen. Änderung der Zwecksbestimmung habe ich jetzt so verstanden das die Grundschuld als künftige Absicherung auf dem Objekt bestehen bleibt zur Sicherung der Verbindlichkeiten meiner Mutter.Oder habe ich da etwas falsch verstanden ? MfG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Valadenya
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Notarvertrag steht auch : Die eingetragene Buchgrundschuld wird von Frau XXX zur weiteren dinglichen Haftung übernommen .Die persönlichen Schuldverhältnisse bleiben jedoch unverändert aufrecht erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Alles notwendige was ich tun kann ist den Kredit weiter abzuzahlen bis ich dann die Grundschuld löschen lassen kann.


Da machst es Dir ein wenig einfach. Du kannst der Bank auch eine andere Sicherheit bieten, z.B. eine Grundschuldeintragung auf eine andere Immobilie.

Hast Du die Bank überhaupt schon mal gefragt, unter welchen Umständen sie einer Löschung zustimmen würde.

Zitat:
Also verstehe ich das so das ich durch diesen Notarische Eintrag [...] nicht verpflichtet bin die Grundschuld zu löschen , abzulösen oder auf ein anderes Objekt zu übertragen.


Das sehe ich anders. Wenn es die Möglichkeit gibt, die Grundschuld auf ein anderes Objekt zu übertragen, dann bist Du nach meiner Auffassung mit dieser Klausel verpflichtet, das zu machen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Valadenya
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort ! Alles schon mit der Bank besprochen . Unsere Bank stellt sich da quer . Eine Umschreibung auf eine andere immobilie machen sie nicht mit.

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