Vorläufiges Erbe - Luxusproblem?

13. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jockel69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorläufiges Erbe - Luxusproblem?

Hallo zusammen,

ich komme hier mit einem echten Luxusproblem, dennoch geht es mir bei aller Demut natürlich um Gerechtigkeit - ich hoffe, jemand kann mir an dieser Stelle „den Zahn ziehen" :)

Es geht um Folgendes: ich wohne mit meiner Frau und meinen 3 Kindern in einer Wohnung in München. Diese Wohnung haben meine Eltern vor 11 Jahren gekauft und wir wohnen seither zur Miete. Für uns alle war die Idee dahinter, dass ich durch diese Mietzahlung in mein zukünftiges Erbe investiere. Die Mietzahlung belief sich auf etwa 2/3 der monatlichen Kredittilgung+Zinsen. Durch Sondertilgungen meiner Eltern ist die Wohnung seit etwa 10 Monaten abbezahlt. So weit, so gut - privilegierte Situation, ich weiß.

Wir haben nun entschieden unsere Situation zu verändern und zurück in die Heimat in ein Haus nahe meines Elternhauses zu ziehen, die Wohnung in München soll nun verkauft werden, sie ist mittlerweile doppelt so viel wert. Nun kommen wir zur eigentlichen Frage: meine Eltern freuen sich enorm, uns fortan in ihrer Nähe zu haben, sie werden nicht jünger, meine einzige Schwester wohnt in Westfalen. Sie haben nun entschieden das Geld aus dem Verkauf der Stadtwohnung zu dritteln, also zu je einem Drittel mir, meiner Schwester und sich selbst zu „vermachen".

Nun frage ich mich: ist es gerecht, dass meine Schwester den selben Teil erhält, obwohl ich über 11 Jahre etwa 1/3 der veräusserten Immobilie über die Mietzahlungen mitfinanziert habe? Was denkt ihr?

Danke für eure Meinung und euren Rat.

Joachim

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Als Mieter finanzierst du die Immobilie nicht, sondern zahlst Miete wie bei einem fremden Vermieter auch.
Moralisch kann das anders aussehen, wenn du weitaus mehr als die ortsübliche Miete gezahlt hättest, rechtlich nicht.

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4628 Beiträge, 556x hilfreich)

Sehe ich genau wie #salksvalka



-- Editiert von Solan196 am 13.09.2020 10:04

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

.... und wie die Eltern ihr Geld verteilen, das ist ihre Angelegenheit, geht niemanden sonst was an.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4628 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
.... und wie die Eltern ihr Geld verteilen, das ist ihre Angelegenheit, geht niemanden sonst was an.

wirdwerden


... und was ist mit § 2325 BGB ?

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#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
... und was ist mit § 2325 BGB ?
?!? Die Eltern leben!

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von Jockel69):
Sie haben nun entschieden das Geld aus dem Verkauf der Stadtwohnung zu dritteln, also zu je einem Drittel mir, meiner Schwester und sich selbst zu „vermachen".

Das ist doch schön, dass du überhaupt eine Schenkung erhälst. Deine Eltern könnten auch alles für sich behalten oder auch alles deiner Schwester schenken.
Zitat:
Nun frage ich mich: ist es gerecht, dass meine Schwester den selben Teil erhält, obwohl ich über 11 Jahre etwa 1/3 der veräusserten Immobilie über die Mietzahlungen mitfinanziert habe? Was denkt ihr?

Wenn du einem fremden Vermieter Miete gezahlt hättest, würdest du dann auch auf die Idee kommen, dass du die Immobilie mitfinanziert hast?

-- Editiert von cruncc1 am 13.09.2020 10:57

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4628 Beiträge, 556x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Solan196):
... und was ist mit § 2325 BGB ?
?!? Die Eltern leben!


Oh mein Gott, da bin wieder im falschen Strang gelandet, tut mir leid

-- Editiert von Solan196 am 13.09.2020 11:10

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#8
 Von 
Jockel69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für eure Einschätzung! Das hilft mir dabei das ganze besser einzuordnen. Ich werde mich jetzt auf das Landleben freuen und die Sache gut sein lassen. Liebe Grüße! J.

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