Wie wird der Nachlass bei Tod der Gattin berechnet?

13. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
go557588-78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie wird der Nachlass bei Tod der Gattin berechnet?

Hallo liebe Mitglieder.

Nehmen wir mal an, der Gatte und ein Kind erben, das andere Kind hat ausgeschlagen.
Die Verstorbene war nur Hausfrau und hat kaum eigene Dinge besessen, quasi nur Kleidung, ein Sparbuch mit noch 50 Euro und 2 wertlose Möbelstücke. Ist es richtig, dass sich das Erbe gar nicht aus den eigenen Sachen berechnet, sondern ein Zugewinnausgleich gemacht wird (Endvermögen Tod - Anfangvermögen Ehe : 4)? Und, sofern der Gatte selbst in der Ehe geerbt hat, dort noch die Wertsteigerung von seinen geerbten Immobilien und Äcker mit einfließen, die nur auf ihn eingetragen sind?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von go557588-78):
Ist es richtig, dass sich das Erbe gar nicht aus den eigenen Sachen berechnet, sondern ein Zugewinnausgleich gemacht wird (Endvermögen Tod - Anfangvermögen Ehe : 4)?

Nein, das ist nicht richtig. Beim gesetzlichen Güterstand erbt der Überlebende zu 1/4. Weiter wird der Erbteil um 1/4 als pauschaler Zugewinnausgleich erhöht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1371.html
Zitat:
Die Verstorbene war nur Hausfrau und hat kaum eigene Dinge besessen, quasi nur Kleidung, ein Sparbuch mit noch 50 Euro und 2 wertlose Möbelstücke.

Dann wird nur das vererbt.

-- Editiert von cruncc1 am 13.09.2020 19:57

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Ist es richtig, dass sich das Erbe gar nicht aus den eigenen Sachen berechnet, sondern ein Zugewinnausgleich gemacht wird


Nein, sie vererbt nur das, was sie besessen hat. Neben den persönlichen Dingen, sind das alle Dinge, die alleine auf ihren Namen liefen.

Dinge, die auf den Namen beider Ehegatten liefen, wie z.B. ein gemeinsames Bankkonto gehen zu 50% ein. Eine Vollmacht für das Konto des Ehegatten reicht allerdings nicht.

Zitat:
Und, sofern der Gatte selbst in der Ehe geerbt hat, dort noch die Wertsteigerung von seinen geerbten Immobilien und Äcker mit einfließen, die nur auf ihn eingetragen sind?


Nein, Dinge, die der überlebende Ehegatte geerbt hat und die deswegen nur auf dessen Namen laufen, gehören nicht zum Nachlass. Das gilt auch für die Wertsteigerung dieser Dinge.

1x Hilfreiche Antwort

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