Ich bin Erbe geworden und weiß nicht wie ich mich verhalten soll.

14. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Alph4
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bin Erbe geworden und weiß nicht wie ich mich verhalten soll.

Mein Vater ist gestorben und er hinterlässt insgesamt 3 Kinder. Ich selbst bin das unerhebliche Kinder, über das nur mit vorgehaltener Hand gesprochen wurde. Ich hatte bis zu seinem Tode nur telefonischen Kontakt zu meinem Vater.

Mein Bruder, den ich auf der Beerdigung zum erste mal kennenlernte, informierte mich über den Tod.

Ich erfuhr von ihm, dass meine Schwester vor 15 Jahren die Unternehmen und Immobilien des Vaters überschrieben bekamen. Mein Vater behielt lebenslanges Wohnrecht. Meine beiden Geschwister sind deswegen zerstritten und reden nicht mehr miteinander. Mein Bruder und mein Vater waren der Auffassung, dass unsere Schwester sich alles unter den Nagel gerissen hat und den Vater enteignet habe. Mein Bruder hat daraufhin mit meinem Vater eine neue Firma aufgebaut. Die läuft aber auf den Namen meines Bruders.

Mein Bruder betonte, dass mein Vater früher ein sehr reicher Mann war. Er aber nun, bis auf alte Möbel, keinen Besitz mehr hätte.

Zu meinem Erstaunen erzählte mir die Lebensgefährtin meines Vaters aber, dass Sie einen Aktenvernichter von meinem Bruder bekommen hat, um persönliche Dokumente zu vernichten, u.a. Kontodaten und Versicherungen. Außerdem erzählte Sie mir, dass noch Rechnungen von Ärzten zu bezahlen sind. Sie hat anscheint eine Vollmacht fürs Konto meines Vaters.

Die Vermögensverhältnissen sind für mich sehr undurchsichtig und ich weiß nicht ob es ein Testament gibt. Ich möchte keine Schulden erben aber auch ein mögliches positives Erbe nicht ausschlagen. Wie soll ich mich verhalten? Was ist zu tun?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Sie sollten schleunigst zu den weiteren Personen in dieser Konstellation Kontakt aufnehmen und von Ihrem Auskunftsrecht nach §2027 Abs.1 BGB Gebrauch machen.

Für eine etwaige Ausschlagung weise ich noch auf die Ausschlagungsfrist von 6 Wochen hin, §1944 Abs.1 BGB.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Alph4):

Mein Bruder, den ich auf der Beerdigung zum erste mal kennenlernte, informierte mich über den Tod.

Ich erfuhr von ihm, dass meine Schwester vor 15 Jahren die Unternehmen und Immobilien des Vaters überschrieben bekamen.

Damit ist die 10-Jahres-Frist abgelaufen, in der sich aus Schenkungen Pflichtteilsergänzungsansprüche ergeben können. Die Schenkungen sind erbrechtlich nicht mehr relevant.
Zitat:
Mein Bruder betonte, dass mein Vater früher ein sehr reicher Mann war.

Das kommt oft bei Erbschaftsstreitigkeiten vor. Die Erben meinen, sie hätten ein Anrecht, das zu erben, das vor vielen Jahren mal da war.
Ist aber falsch. Vererbt wird das, was zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers vorhanden ist. Schenkungen führen u.U. zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen, aber der Erblasser kann zu Lebzeiten mit seinem Vermögen machen was er will. Er muß es nicht für seine Erben aufbewahren.

Zitat:
Zu meinem Erstaunen erzählte mir die Lebensgefährtin meines Vaters aber, dass Sie einen Aktenvernichter von meinem Bruder bekommen hat, um persönliche Dokumente zu vernichten, u.a. Kontodaten und Versicherungen. Außerdem erzählte Sie mir, dass noch Rechnungen von Ärzten zu bezahlen sind. Sie hat anscheint eine Vollmacht fürs Konto meines Vaters.

Die Vermögensverhältnissen sind für mich sehr undurchsichtig und ich weiß nicht ob es ein Testament gibt. Ich möchte keine Schulden erben aber auch ein mögliches positives Erbe nicht ausschlagen. Wie soll ich mich verhalten? Was ist zu tun?

Da ist anwaltliche Beratung sinnvoll.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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