Hallo liebes Forum,
ich habe nach vergleichbaren Fällen gesucht, aber nur eine aktuelle Diskussion gefunden, wo die Ausgangslage grundlegend anders ist - daher eröffne ich ein neues Thema zu meinem Fall.
Ich hatte heute einen Brief vom LKA im Briefkasten (Belehrung / Aufforderung zur schriftlichen Äußerung).
Vorwurf: Internetbetrug über Kleinanzeigen / Streitwert <200 EUR
Gehen wir mal von dem theoretischen Fall aus, dass ich tatsächlich schuldig bin, für den konkreten Fall eine einigermaßen plausible Erklärung hätte und gerne die volle Verantwortung dafür übernehmen würde - was habe ich nun zu tun?
Ich habe folgende Fragen:
a) was ist ca. für eine Strafe zu erwarten? (wie gesagt: Warenwert deutlich <200 EUR + bisher nie auffällig geworden)
b) sollte man (in der Hoffnung auf eine mildere Bestrafung) direkt in der schriftlichen Äußerung seine Schuld eingestehen? Oder macht es trotzdem mehr Sinn, sich vorerst nicht zu den Beschuldigungen zu äußern und auf weiter Nachrichten vom LKA zu warten?
c) sollte man sich einen Anwalt nehmen - trotz des geringen Warenwerts und einer relativ eindeutigen Sachlage? (Rechtsschutz ist nicht vorhanden)
Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Kommentare und bedanke mich im Voraus!
-- Editiert von Moderator am 14.09.2020 13:48
-- Thema wurde verschoben am 14.09.2020 13:48
Internetbetrug / Strafverfahren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitata) was ist ca. für eine Strafe zu erwarten? (wie gesagt: Warenwert deutlich <200 EUR + bisher nie auffällig geworden) :
Wahrscheinlich eine geringe Geldstrafe. Mit der Anzahl der zu erwartenden Tagessätze kenne ich mich jedoch nicht aus, würde mal auf 15 - 30 tippen.
Zitatb) sollte man (in der Hoffnung auf eine mildere Bestrafung) direkt in der schriftlichen Äußerung seine Schuld eingestehen? Oder macht es trotzdem mehr Sinn, sich vorerst nicht zu den Beschuldigungen zu äußern und auf weiter Nachrichten vom LKA zu warten? :
Wenn Sie schuldig sind und die Verantwortung übernehmen möchten dann würde ich dies auch direkt mitteilen.
Zitatc) sollte man sich einen Anwalt nehmen - trotz des geringen Warenwerts und einer relativ eindeutigen Sachlage? (Rechtsschutz ist nicht vorhanden) :
Würde ich nicht machen. Wenn Sie sich schuldig bekennen möchten wäre ein Anwalt nur rausgeschmissenes Geld.
Edit: Darüber hinaus wäre Ihr Beitrag in dem Unterforum Strafrecht besser aufgehoben.
-- Editiert von Ballivus am 14.09.2020 13:07
Zitat:
Wahrscheinlich eine geringe Geldstrafe. Mit der Anzahl der zu erwartenden Tagessätze kenne ich mich jedoch nicht aus, würde mal auf 15 - 30 tippen.
Können Sie mir etwas zum weiteren Verlauf sagen? Wie geht das nun weiter - wenn ich mich direkt mit der ersten schriftlichen Äußerung schuldig bekenne?
Zitat:
Wenn Sie schuldig sind und die Verantwortung übernehmen möchten dann würde ich dies auch direkt mitteilen.
Macht es denn Sinn, die Schuld direkt komplett auf sich zu nehmen? Die Sachlage ist relativ eindeutig - von daher würde ich den ehrlichen Weg bevorzugen und dadurch auf eine mildere Bestrafung hoffen. Oder hat die Ehrlichkeit (zB. im Vergleich zum nicht äußern) kaum Vorteile?
Vielen Dank für die Hilfe
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ZitatKönnen Sie mir etwas zum weiteren Verlauf sagen? Wie geht das nun weiter - wenn ich mich direkt mit der ersten schriftlichen Äußerung schuldig bekenne? :
Vermutlich erhalten Sie einen Strafbefehl in dem die Strafe X ausgesprochen wird.
Es wird somit wohl keine Verhandlung vor einem Richter stattfinden, es sei denn Sie widersprechen dem Strafbefehl.
ZitatMacht es denn Sinn, die Schuld direkt komplett auf sich zu nehmen? Die Sachlage ist relativ eindeutig - von daher würde ich den ehrlichen Weg bevorzugen und dadurch auf eine mildere Bestrafung hoffen. Oder hat die Ehrlichkeit (zB. im Vergleich zum nicht äußern) kaum Vorteile? :
Soweit Sie schuldig sind macht es aufjedenfall Sinn.
Ein Geständnis wird beim Strafmaß immer wohlwollend berücksichtigt. Es gibt aber keine festgeschriebene "Ermäßigung" à la -10 Tagessätze für ein Geständnis.
Die möglichst rasche Regulierung des Schadens pflegt sich übrigens auch positiv auf das Strafmaß auszuwirken...
ZitatDie möglichst rasche Regulierung des Schadens pflegt sich übrigens auch positiv auf das Strafmaß auszuwirken... :
Wie darf ich das in meinem Fall verstehen? Sollte ich dem Geschädigten selbstständig sein Geld zurückzahlen und dies dann dem LKA belegen? Ich (als Laie) dachte, dass diese Regulierung dann auch über das LKA erfolgt
-- Editiert von PiPo79 am 14.09.2020 13:57
Ja, genau das sollen Sie tun. Das LKA kümmert sich darum nicht - das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft vermerken es aber positiv, wenn man das in eigener Initiative tut. Angesichts der geringen Schadenshöhe wäre hier vielleicht sogar die Einstellung des Verfahrens wg. Geringfügigkeit drin.
ZitatJa, genau das sollen Sie tun. Das LKA kümmert sich darum nicht - das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft vermerken es aber positiv, wenn man das in eigener Initiative tut. Angesichts der geringen Schadenshöhe wäre hier vielleicht sogar die Einstellung des Verfahrens wg. Geringfügigkeit drin. :
Wer kümmert sich sonst darum? Sollte ich meine Schuld eingestehen, müsste doch der Geschädigte irgendwie sein Geld zurück bekommen
Wer kümmert sich sonst darum? Der Geschädigte bzw. ein von ihm beauftragter Rechtsanwalt.
Sollte ich meine Schuld eingestehen, müsste doch der Geschädigte irgendwie sein Geld zurück bekommen Ja und? Das LKA befasst sich mit der Aufklärung von Straftaten. Um die Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen muss sich jeder Bürger selbst kümmern. Im Übrigen freut es mich, dass Sie das so sehen - aber dann zahlen Sie doch einfach, statt hier rumzudiskutieren...
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