Beschränkung des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens

14. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Qwert123456
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 15x hilfreich)
Beschränkung des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens

Hallo,

ich habe einen Mahnantrag gestellt und der Gegner hat widersprochen. Im Antrag habe ich bereits den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens mitgestellt.
Nun möchte ich meinen Antrag jedoch nur auf zwei Positionen beschränken. Einen Gerichtskostenvorschuß habe ich noch nicht eingezahlt, obwohl ich das Schreiben zum Mahngericht erhalten habe.

Muss ich meine Beschränkung an das Mahngericht oder das Gericht, an das abgegeben wird schicken?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von Qwert123456):
Im Antrag habe ich bereits den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens mitgestellt.
Nun möchte ich meinen Antrag jedoch nur auf zwei Positionen beschränken.


Im streitigen Verfahren mußt du doch sowieso eine Klageschrift einreichen.

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