Hallo,
ich habe einen Mahnantrag gestellt und der Gegner hat widersprochen. Im Antrag habe ich bereits den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens mitgestellt.
Nun möchte ich meinen Antrag jedoch nur auf zwei Positionen beschränken. Einen Gerichtskostenvorschuß habe ich noch nicht eingezahlt, obwohl ich das Schreiben zum Mahngericht erhalten habe.
Muss ich meine Beschränkung an das Mahngericht oder das Gericht, an das abgegeben wird schicken?
Schonmal besten Dank für die Hilfe!
Beschränkung des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens
14. September 2020
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Frage vom 14. September 2020 | 14:47
Von
Status: Schüler (168 Beiträge, 15x hilfreich)
Beschränkung des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens
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#1
Antwort vom 15. September 2020 | 14:13
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
ZitatIm Antrag habe ich bereits den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens mitgestellt. :
Nun möchte ich meinen Antrag jedoch nur auf zwei Positionen beschränken.
Im streitigen Verfahren mußt du doch sowieso eine Klageschrift einreichen.
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