Zwei Brüder - Wohnung geerbt -> Ehefrau Beteiligung im Falle einer Scheidung?

14. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
saturnus123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwei Brüder - Wohnung geerbt -> Ehefrau Beteiligung im Falle einer Scheidung?

Hallo zusammen,

mich würde folgende, theoretische Konstellation interessieren und würde mich über Hilfe sehr freuen:

Die Eltern eines Freundes sind verstorben und ihre Wohnung wurde an die beiden Söhne vererbt. Sohn (A) ledig, der andere, Sohne (B) seit 9 Jahren verheiratet ohne Ehevertrag. Sohn (B) möchte Sohn (A) ausbezahlen und mit seiner Frau in die Wohnung ziehen. Kredit bekommen sie nur gemeinsam (ca. 250 TEUR), d.h. Sohn (B) bestitz 75 % und seine Frau 25 % der Wohnung.

Zwei Fragen dazu:

1)Hätte sie auf den Anteil ihres Mannes im Falle einer Scheidung noch ein Anrecht? Die Hälfte der Wohnung hat er ja per se schon geerbt, die andere Hälfte zahlt er gemeinsam mit seiner Frau an seinen Bruder, Sohn (A) aus.

2) Kann man notariell regeln, dass Sohn (A) beim Weiterverkauf der Wohnung durch Sohn (B) und seiner Frau prozentual an der Wertsteigerung beteiligt wird? Sprich, Wohnung heute ist 500 TEUR Wert, Sohn (B) zahlt Sohn (A) hälftig aus. 10 Jahre später ist die Wohnung 700 TEUR Wert, kann Sohn (A) durch eine Regelung im Notarvertrag daran beteiligt werden an der Gewinnsteigerung? Ist sowas rechtens?

Vielen, vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Thomas

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Hätte sie auf den Anteil ihres Mannes im Falle einer Scheidung noch ein Anrecht?


Nein, während der Ehe erhaltene Erbschaften werden dem Anfangsvermögen zugerechnet.

Zitat:
Kann man notariell regeln, dass Sohn (A) beim Weiterverkauf der Wohnung durch Sohn (B) und seiner Frau prozentual an der Wertsteigerung beteiligt wird?


Man kann vieles vereinbaren. Den Sinn verstehe ich nur nicht so ganz.

Wenn Sohn A mit dem erhaltenen Kaufpreis eine Immobilie kauft, würde er im Gegenzug Sohn B an der Wertsteigerung seiner Immobilie beteiligen? Wenn nein, warum verlangt er das dann umgekehrt?

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