Ebay Kauf Fälschung- Verkäufer will sich nicht einigen

15. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
EVW
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kauf Fälschung- Verkäufer will sich nicht einigen

Hallo, wir sind ein Uhren Händler aus dem Ausland / Polen. Wir haben über Ebay von einer Privatperson aus Düsseldorf eine Uhr gekauft die sich nach dem erhallt als nicht original herausstellte. Dem entsprechend haben wir eine Expertise angefordert von einem Gutachter im Fachgebiet Meister der Uhrmacherhandwerks der auch Gerichtssachverständieger ist. Der Verkäufer will sich nicht einigen. Wir wollen gegen Ihm Strafanzeige erstatten und suchen einen Anwalt der für uns den Fall übernimmt. Danke im Voraus.

-- Editiert von Moderator am 15.09.2020 18:51

-- Thema wurde verschoben am 15.09.2020 18:51

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wir wollen gegen Ihm Strafanzeige erstatten
Eine Straftat ist aber nicht zu erkennen - bzw. werdet ihr keine nachweisen können.

Was sagt denn Ebay dazu?

Stefan

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#2
 Von 
EVW
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Uhr stimmt nicht mit der Beschreibung. Wir wurden getäuscht.

Link zur auktion:
https://www.ebay.de/itm/BUCHERER-VINTAGE-AUTOMATIC-TAUCHERUHR-2783-schwarz-Originalzustand-/392910630645?_trksid=p2047675.l2557&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&nma=true&si=jUa%252FcRseef4fNncSNQ0pgJBdm4U%253D&orig_cvip=true&nordt=true&rt=nc

Ebay bearbeitet den Fall.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Uhr stimmt nicht mit der Beschreibung.
Das bestreite ich auch nicht. Trotzdem ist es nicht unbedingt eine Straftat.

Zitat:
Ebay bearbeitet den Fall.
Dann würde ich das erst einmal abwarten.
Und sichere mal die Bilder, besonders das 7. und das 12. (damit du später beweisen kannst, dass du die Uhr nicht ausgetauscht hast).

Stefan

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#4
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von EVW):
Dem entsprechend haben wir eine Expertise angefordert von einem Gutachter im Fachgebiet Meister der Uhrmacherhandwerks der auch Gerichtssachverständieger ist.
Und? Was hat die Expertise ergeben? Oder wollt Ihr eine Expertise, die der Verkäufer in Auftrag gibt? Dazu ist der in keiner Art und Weise verpflichtet.

Nachtrag: Habe gerade mal die Auktionen des Verkäufers durchgeblättert. "Privat" ist der garantiert nicht.

-- Editiert von user08154711 am 15.09.2020 10:29

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von EVW):
Der Verkäufer will sich nicht einigen
Was hat man denn zur "Einigung" vorgeschlagen? Und wie hat der Verkäufer reagiert?
Zitat (von EVW):
Wir wollen gegen Ihm Strafanzeige erstatten und suchen einen Anwalt der für uns den Fall übernimmt.
Abgesehen davon, das keine Straftat zu erkennen ist. Das kann man auch ohne Anwalt. Solche Kosten wären im Zweifel nicht umlegbar...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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