Bedeutung des Briefes - "Vollstreckungsverfahren gegen Sie wegen **"

15. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
merkis33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bedeutung des Briefes - "Vollstreckungsverfahren gegen Sie wegen **"

Hallo,

habe vor 3 Jahren, während meiner Schulzeit mal Mist gebaut, und habe eine Strafe mit mehreren Tagessätzen abbezahlt, wovon nächsten Monat der letzte Satz fällig wird.

Habe heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten und kann diesen leider nicht so richtig deuten.

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"Vollstreckungsverfahren gegen Sie wegen ***"

Sehr geehrter ****,

durch den Strafbefehl des Amtsgerichtes vom **.2017, rechtskräftig seit dem **.2017, wurde gegen Sie die Einziehung von Wertersatz in Höhe von *** Euro angeordnet.

Ansprüche auf Auskehrung aus dem Verwerterungserlös sind wie folgt von den Geschädigten geltend gemacht worden.

Geschädigter....

Die Ansprüche des Antragstellers sind innerhalb der sechsmonatigen Frist gemäß $459k Abs. 1 StPO nach Zustellung der Entscheidung geltend gemacht worden.

Die geltend gemachten Ansprüche der Verletzten ergeben sich aus der Einziehungsanordung und den ihr zugrunde liegenden Festellungen.

Ich beabsichtige daher, den Verwertungserlös in dem entsprechenden Umfang an den Antragssteller auszukehren. Soweit der Anspruch eines Verletzten durch die Auskehr befriedigt wird, erlöscht der Anspruch, der dem jeweiligen Verletzten aus der Tat auf Ersatz des Wertes des Taterlangten erwachsen ist.

Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen.

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Dieser Brief bedeutet nun, dass den Geschädigten, der Schadensanspruch ausgezahlt wird?
Für mich entstehen keine weiteren Kosten, da diese schon durch die Tagessätze abbezahlt wurden, oder?
Ich sollte dann nicht auf diesen Brief reagieren, damit das einfach "abgehandelt" wird.

Und noch eine kleine Frage;
Nachdem ich die Gesamtsumme der Strafe bezahlt habe, überweise ich einfach nicht mehr das Geld?
Muss ich mich dann noch irgendwo melden, oder bekomme ich irgendwie Post?

Ich bedanke mich im Voraus für jede Antwort.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von merkis33):
Für mich entstehen keine weiteren Kosten, da diese schon durch die Tagessätze abbezahlt wurden,


Nein, mit den Tagessätzen hat das nichts zu tun.

Dem Geschädigten steht Schadenersatz zu. Wenn damals bei Dir irgendwas eingezogen wurde (Geld oder sonstige Wertsachen), bekommt das der Geschädigte jetzt. Wenn das reicht, um seinen Anspruch auszugleichen, bist Du raus aus der Nummer.

Reicht es nicht, oder wurde gar nichts eingezogen, musst Du den Schadenersatz noch zahlen (ggf. den Teil der fehlt). Dazu müsstest Du Dich dann mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen.

Zitat (von merkis33):
Und noch eine kleine Frage;
Nachdem ich die Gesamtsumme der Strafe bezahlt habe, überweise ich einfach nicht mehr das Geld?


Wenn auch die Verfahrenskosten mit abbezahlt sind, ist das so richtig, ja (was die Geldstrafe angeht... Wertersatz ist wie gesagt eine komplett andere Baustelle)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
merkis33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die Antwort!

Bei der damaligen Auflistung der Kosten (welche ich jetzt zu 95% abbezahlt habe), ist genau der in dem jetzigen Brief genannte Betrag 600€~ enthalten.

Die Kostenauflistung auf dem Brief von 2017 sieht so aus:

* Geldstrafe
* Einziehung des Wertes von Taterträgen (§73c StGB) (600€~)
* Strafbefehlsgebühr
*Förmliche Zustellung
* Polizeiauslagen

Bitte zahlen Sie = ***

Sollte also schon beglichen sein, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, dann ja...

0x Hilfreiche Antwort

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