Betrunken falsche Personalien angeben - Polizei besucht mich Zuhause

15. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
clemensxz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrunken falsche Personalien angeben - Polizei besucht mich Zuhause

Hallo zusammen,

nach der Begutachtung einer harmlosen Schlägerei, die mich nicht betraf, erschien spät Abends die Polizei. Jeder von uns hatte schon einen gewissen Pegel und nachdem ich mich ein bisschen mit den anderen Polizisten unterhalten habe, wurde nun auch ich aufgefordert, meine Personalien anzugeben.

Meinen Ausweis hatte ich nicht dabei, dementsprechend notierte der Beamte meine Daten auf seinem Notizblock. Es gab keinen plausiblen Grund für mein Handeln, aber vermutlich wollte ich einfach nicht vorgeladen werden bzw. mich zu dem ganzen Kindergarten äußern. Daher habe ich mich dazu entschieden, meinen echten Namen anzugeben, aber "sicherheitshalber" eine andere Hausnummer und ein anderes Geburtsdatum. Natürlich ziemlich blöd, aber in meinem Zustand hielt ich es für eine möglicherweise gute Idee.

Nun standen sie doch bzw. erst recht vor meiner Haustüre - das wollte ich natürlich vermeiden. Mich verwunderte, dass sie nur wegen der falschen Personalienangabe bei mir klingelten. Zu dem Vorfall bzgl. der Schlägerei musste ich mich gar nicht äußern, darum ging es überhaupt nicht. Da wird auch nichts mehr kommen denke ich, weil das "Opfer" der Schlägerei bereits sehr bald Aussagen muss/darf.

Mir wurde ein Zettel gegeben, in dem ich mich schriftlich dazu äußern konnte. Hatte kurz überlegt und mit der Beamtin zusammen einen Satz formuliert, um den Vorfall zu schildern. Ich wurde etwas skeptisch und habe mich dann doch entschlossen, diesen Zettel durch Wissensmangel nicht auszufüllen und nicht zu unterschreiben - dies tat dann der Kollege. Das wars auch schon und sie verabschiedeten sich.

Kommt die Polizei tatsächlich wegen solch einer Ordnungswidrigkeit zu mir oder denken die, ich habe noch mehr Mist gebaut?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von clemensxz):
Kommt die Polizei tatsächlich wegen solch einer Ordnungswidrigkeit zu mir


Offensichtlich.

Ausserdem um zu überprüfen, ob Du nun tatsächlich der bist, dessen richtige Personalien nun zwischenzeitlich ermittelt wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von clemensxz):
Mich verwunderte, dass sie nur wegen der falschen Personalienangabe bei mir klingelten.

Logisch - wenn man sich quasi so "aufdrängt"...



Zitat (von clemensxz):
Hatte kurz überlegt und mit der Beamtin zusammen einen Satz formuliert, um den Vorfall zu schildern.

Und das war was für ein Satz


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
clemensxz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Logisch - wenn man sich quasi so "aufdrängt"...


War schon dämlich, aber ich finds übertrieben. Nehme es so hin, Regeln sind Regeln :)

Zitat:
Und das war was für ein Satz


Dass ich betrunken war und es daher nicht mehr weiß, wieso ich das getan habe. Da ich dort hätte unterschreiben müssen, lies ich es doch besser sein. Ich habe schon oft mitbekommen, dass sie einem dreist ins Gesicht lügen und bin deswegen immer unsicher, wenn ich mit der Polizei reden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von clemensxz):
Dass ich betrunken war und es daher nicht mehr weiß, wieso ich das getan habe.

Ok, das ist nichts nachteiliges. Hätte man auch problemlos unterschreiben können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von clemensxz):
War schon dämlich, aber ich finds übertrieben. Nehme es so hin, Regeln sind Regeln


Da Du offensichtlich Zeuge in einem Strafverfahren bist, wäre es grob fahrlässig seitens der Polizei Deine Identität nicht zweifelsfrei festzustellen. Übertrieben ist hier gar nichts. Ob noch ein Bußgeldbescheid kommt wird man sehen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14012x hilfreich)

Hier wurde doch nun überprüft, wo er denn nun wirklich wohnt, ob unter der angegebenen Adresse oder unter der Meldeadresse. Wie soll man das anders tun als durch Augenscheinseinnahme? Ist doch der schnellste und einfachste Weg. Was hättest Du denn gesagt, wenn zur Verifizierung der Adresse alle Nachbarn geladen und vernommen worden wären?

wirdwerden

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