Anzeige unterlassene Hilfeleistung

16. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
abendsonne
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige unterlassene Hilfeleistung

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Bei uns hatte es in der Küche gebrannt. Diverse Rauchmelder sprangen in unserer Wohnung und im Hausflur an, auch direkt vor der Wohnungstür unseres Übermieters.
Ich habe Gottseidank den Brand selbst löschen können, habe mir dabei aber eine schwere Verbrennung an der Hand zugezogen. Meine Kinder riefen telefonisch eine Freundin der Familie zu Hilfe. Diese kam sofort, sie rief umgehend die Feuerwehr. Diese kam dann auch, ebenso Polizei und Rettungswagen.

Unser Übermieter war zu diesem Zeitpunkt über uns in seiner Wohnung. Er öffnete lediglich seine Wohnungstür, um bei sich zu lüften. Weiter interessierte ihn nichts. Er kam nicht zu Hilfe und fragte auch nicht was los sei oder ob er helfen könne, obwohl die Rauchmelder ständig Alarm gaben.

Als die Polizei vor Ort war, berichtete meine Freundin einem Polizeibeamten vom Verhalten unseres Übermieters. Dieser schüttelte nur den Kopf, wie sie mir sagte.

Nun meine Frage: Hätte die Polizei nicht schon von Amts wegen Anzeige wegen unterlassener
Hilfeleistung gegen unseren Übermieter stellen müssen?

Ich bin schockiert a) über das Verhalten unseres Übermieters (übrigens Lehrer am örtlichen Gymnasium) und b) über das Verhalten der Polizei.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

offenbar wurde doch gar keine Hilfe benötigt, ihr konntet die Rettungskräfte ja selbst rufen.

Stefan

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Sehe ich ähnlich.
Wenn selbst gelöscht und selbst die Feuerwehr gerufen werden konnte, spricht das zumindest auf den ersten Blick dafür, dass gar kein Fall vorlag, wo der Obermieter zur Hilfe verpflichtet gewesen wäre.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
abendsonne
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, verstehe, wir hätten erst allesamt mit Rauchvergiftung bewusstlos in der Wohnung liegen müssen, damit man zur Hilfe verpflichtet ist. Wie immer bei den Deutschen Gesetzen. Danke für die Auskunft.

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#4
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von abendsonne):
Meine Kinder riefen telefonisch eine Freundin der Familie zu Hilfe. Diese kam sofort, sie rief umgehend die Feuerwehr.

Warum ruft man denn eine Freundin zur Hilfe die (vermutlich) nicht im selben Haus wohnt anstatt den Nachbarn direkt zu fragen, wenn es so eilig war.

Zitat (von abendsonne):
Diese kam sofort, sie rief umgehend die Feuerwehr.

Selber konnte man die Feuerwehr nicht rufen?

Zitat (von abendsonne):
Als die Polizei vor Ort war, berichtete meine Freundin einem Polizeibeamten vom Verhalten unseres Übermieters. Dieser schüttelte nur den Kopf, wie sie mir sagte.

Hörensagen, ob das stimmt steht in den Sternen.

Wenn Sie das Verhalten des Nachbars so schlimm finden, dann geben Sie doch eine Anzeige auf oder was hindert Sie daran?

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie immer bei den Deutschen Gesetzen.
Das Problem dürfte hier sein, dass es keine versuchte unterlassene Hilfeleistung gibt.

Wenn nachweisbar wäre, dass mit der Hilfe des Nachbarn nennenswert weniger Schaden eingetreten wäre, ja dann ...

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Wenn nachweisbar wäre, dass mit der Hilfe des Nachbarn nennenswert weniger Schaden eingetreten wäre, ja dann ...

Hm.
Das wäre nur für den Schadensersatz, nicht aber für eine Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung wichtig.
Als echtes Unterlassungsdelikt ist die Strafbarkeit bereits durch das Unterlassen erreicht. Es ist für die Strafbarkeit nicht notwendig, dass das "nicht-helfen" zu einer Schadensvergrößerung geführt hat.
Es kommt eigentlich nur darauf an, ob es erforderlich war, dass der Obermieter sofort eingreift.

Zitat:
wir hätten erst allesamt mit Rauchvergiftung bewusstlos in der Wohnung liegen müssen, damit man zur Hilfe verpflichtet ist. Wie immer bei den Deutschen Gesetzen.

Klingt hart - ist aber im Prinzip so.
Die Tatsache, dass Sie sich offenbar selbst helfen konnten, spricht erstmal dafür, dass ein sofortiges Eingreifen des Nachbarn nicht erforderlich war.

Wie oben erwähnt, können Sie natürlich selbst Anzeige erstatten. Aber Sie sollten sich nicht zu viel davon versprechen. Die Hürden bei unterlassener Hilfeleistung sind hoch.

Beim ersten Lesen des Ausgangsbeitrags hatte ich spontan den Eindruck, dass Sie eher wütend auf den Obermieter wegen dessen unsolidarischen Verhaltens sind. Ich hatte nicht den Eindruck, dass Sie deshalb wütend sind, weil die Hilfe wirklich notwendig gewesen wäre.
Ziel des Gesetzes ist aber nicht(!) Solidarität zu erzwingen, sondern Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, wo es notwendig ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von abendsonne):
Weiter interessierte ihn nichts.
Und der Nachbar hat nachweislich nicht die Feuerwehr gerufen?
Und der Nachbar musste nachweislich von einem Schadfeuer (und nicht beispielsweise von etwas zu gut durchgegartem Essen) ausgehen? Dagegen spricht meines Erachtens schon die Tatsache, dass er zurück in seine Wohnung gegangen ist, was, aus rein logischen Gesichtspunkten dagegen spricht, dass er von einem Unglück ausgehen musste, dessen Verlauf von seiner Intervention abhängt.
Darüber hinaus ist es die erste Pflicht des Nachbarn sich selbst in Sicherheit zu bringen. Dann kommen nahe Angehörige und jene, welche in unmittelbarer Gefahr sind. Das sind bei einem Brandereignis bspw. durchaus die "höher gelegenen" Wohnungen. Hat der Nachbar also vielleicht dort Hilfe geleistet?
Der Nachbar ist nicht die Feuerwehr!

Ferner wäre hier am eigenen (Fehl)Verhalten mal zu reflektieren. Wobei ich da keinen Vorwurf mache, da nicht jeder in Panik rational korrekt reagiert. Erst recht nicht, wenn es Kinder sind.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)


Hätten die Kinder beim Mieter einen Stock höher geklingelt und dieser die Hilfe verweigert, dann gäbe es für eine Anzeige einen Grund.
So aber wurde die Freundin angerufen und der Brand ja selber gelöscht.

Vielleicht hörte er den Brandmelder auch nicht und als die Feuerwehr und Polizei da waren, wäre seine Anwesenheit vermutlich als Neugier ausgelegt worden.

Zitat (von abendsonne):
Wie immer bei den Deutschen Gesetzen.


Was passt ihnen in Bezug auf ihren kleinen Brand daran nicht?

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Der Nachbar hat keine Garantenstellung inne. Er ist also nicht verpflichtet, wie auch immer einzugreifen. Es sei denn, aus seinem Wahrnehmungshorizont ergibt sich etwas anderes. Und das war ja offensichtlich nicht der Fall. Seine Rauchmelder dürften ja auch erst sehr spät angeschlagen haben, nicht gleich bei Beginn des Feuers. Und da war dann ja schon alles geregelt. Und - man konnte sich zu jedem Zeitpunkt des Vorfalls selbst helfen.

wirdwerden

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es kommt eigentlich nur darauf an, ob es erforderlich war, dass der Obermieter sofort eingreift.
Eben. Und das ist doch in der Regel nur der Fall, wenn durch das Nichteingreifen ein höherer Schaden entstanden ist (wobei es da nicht nur um materielle Schäden geht, sondern auch - eigentlich sogar vor Allem - um gesundheitliche Nachteile).

Grundsätzlich könnte man natürlich sagen, dass bei erkennbaren Notfällen, Feuer u.s.w. erstmal jeder davon ausgehen muss, dass seine Hilfe benötigt wird. Und erst wenn er sich vom Gegenteil überzeugt hat darf er davon Abstand nehmen.
Da aber der Versuch nicht strafbar ist kommt man imho im Umkehrschluss dazu, dass eine nicht erforderliche Hilfe auch keine unterlassene Hilfe sein kann.

Zitat:
Darüber hinaus ist es die erste Pflicht des Nachbarn sich selbst in Sicherheit zu bringen.
Von einer solchen Pflicht hab' ich noch nie gehört - du meinst wohl eher das es sein Recht ist.

Zitat:
Hätten die Kinder beim Mieter einen Stock höher geklingelt und dieser die Hilfe verweigert, dann gäbe es für eine Anzeige einen Grund.
Natürlich richtig. Aber nicht ausreichend, der zur Hilfe verpflichtete muss seine Hilfe unaufgefordert anbieten bzw. leisten.

Stefan

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#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und das ist doch in der Regel nur der Fall, wenn durch das Nichteingreifen ein höherer Schaden entstanden ist


Nein. Wenn aus dem Wahrnehmungshorizont des Nichthelfenden ein Notfall vorgelegen hätte, dann wäre irrelevant, ob das dadurch zu keinem Schaden führt, daß Hilfe anderweitig geleistet wurde.

Beispiel: Der A hat einen Unfall und liegt bewußtlos am Boden. B sieht das und greift nicht ein bzw. ruft nicht den Notarzt. Ohne daß B das bemerkt, ruft aber parallel C den Notarzt.
Dann hat B sich immer noch der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht, obwohl sein Eingreifen objektiv-allwissend nichts am Geschehen geändert hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
abendsonne
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von abendsonne):
Weiter interessierte ihn nichts.
Und der Nachbar hat nachweislich nicht die Feuerwehr gerufen?
Und der Nachbar musste nachweislich von einem Schadfeuer (und nicht beispielsweise von etwas zu gut durchgegartem Essen) ausgehen? Dagegen spricht meines Erachtens schon die Tatsache, dass er zurück in seine Wohnung gegangen ist, was, aus rein logischen Gesichtspunkten dagegen spricht, dass er von einem Unglück ausgehen musste, dessen Verlauf von seiner Intervention abhängt.
Darüber hinaus ist es die erste Pflicht des Nachbarn sich selbst in Sicherheit zu bringen. Dann kommen nahe Angehörige und jene, welche in unmittelbarer Gefahr sind. Das sind bei einem Brandereignis bspw. durchaus die "höher gelegenen" Wohnungen. Hat der Nachbar also vielleicht dort Hilfe geleistet?
Der Nachbar ist nicht die Feuerwehr!

Ferner wäre hier am eigenen (Fehl)Verhalten mal zu reflektieren. Wobei ich da keinen Vorwurf mache, da nicht jeder in Panik rational korrekt reagiert. Erst recht nicht, wenn es Kinder sind.


Mal richtig lesen. Er hat seine eigene Wohnung gelüftet. Unmittelbar davor ertönte ein nicht zu überhörender Rauchmelder. Die Rauchschwaden waren also schon im Treppenhaus. Es war also auch kein „kleiner" Brand. Höher gelegene Wohnungen gibt es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
abendsonne
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Hätten die Kinder beim Mieter einen Stock höher geklingelt und dieser die Hilfe verweigert, dann gäbe es für eine Anzeige einen Grund.
So aber wurde die Freundin angerufen und der Brand ja selber gelöscht.

Vielleicht hörte er den Brandmelder auch nicht und als die Feuerwehr und Polizei da waren, wäre seine Anwesenheit vermutlich als Neugier ausgelegt worden.

Zitat (von abendsonne):
Wie immer bei den Deutschen Gesetzen.


Was passt ihnen in Bezug auf ihren kleinen Brand daran nicht?


Mal richtig lesen. Er hat seine eigene Wohnung gelüftet. Unmittelbar davor ertönte ein nicht zu überhörender Rauchmelder. Die Rauchschwaden waren also schon im Treppenhaus. Es war also auch kein „kleiner" Brand.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
abendsonne
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Regt euch nicht auf, die Diskussion kann geschlossen werden. Ich wollte hier nur rechtliche Informationen. Die habe ich durch einige kompetente und nicht wertende Beiträge bekommen. Vielen Dank dafür.

Vielleicht habe ich eine falsche Auffassung von „Hilfsbereitschaft". Ich persönlich wäre jedenfalls, wenn im Haus ein Rauchmelder nach dem anderen anspringt und nicht ausgeschaltet wird, der Sache mal nachgegangen. Das sagt mir jedenfalls mein ganz normaler Menschenverstand. Wenn ich dann sehe, dass meine Hilfe nicht gebraucht wird oder ich mich selbst in Gefahr begeben würde, kann ich mich immer noch in meine eigenen vier Wände zurückziehen oder das Weite suchen. Und ja, wenn die Hilfe des Übermieters da gewesen wäre, hätte ich jetzt eventuell keine versengte Hand mit Verbrennungen 2. Grades. Des Weiteren hatten ich (Frau) und meine Kinder Panik. Aber macht ja nichts, „Hilfsbereitschaft" ist eben keine Verpflichtung. Was wäre die Welt, wenn jeder so denken würde. Einen schönen Tag wünsche ich Euch und dass Euch in solchen Situationen möglichst schnell unmittelbare Nachbarn zu Hilfe kommen.

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#15
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Von einer solchen Pflicht hab' ich noch nie gehört - du meinst wohl eher das es sein Recht ist.
Auslegungssache. Ich betrachte hier Pflicht nicht als rechtliche Pflicht, sondern als sinnvolle. Nimmt man es beim Wortlaut, könnte man argumentieren, der Nachbar sorgt für Schadenerweiterung (mehr leblose Personen zu retten), wenn er sich an diese "Pflicht" nicht hält. Aber klar: jeder hat das Recht sich selbst in Gefahr zu bringen.

Zitat (von abendsonne):
Die Rauchschwaden waren also schon im Treppenhaus.
Manchmal, wenn ich Steaks scharf in der Gusseisenpfanne anbrate, komme ich nicht hinterher alle Rauchmelder in meinem Haus zu quittieren...

Zitat (von abendsonne):
Es war also auch kein „kleiner" Brand.
Umso wichtiger ist es, dass der Nachbar sich nicht auch noch in Gefahr begibt.



0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
abendsonne
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von reckoner):
Von einer solchen Pflicht hab' ich noch nie gehört - du meinst wohl eher das es sein Recht ist.
Auslegungssache. Ich betrachte hier Pflicht nicht als rechtliche Pflicht, sondern als sinnvolle. Nimmt man es beim Wortlaut, könnte man argumentieren, der Nachbar sorgt für Schadenerweiterung (mehr leblose Personen zu retten), wenn er sich an diese "Pflicht" nicht hält. Aber klar: jeder hat das Recht sich selbst in Gefahr zu bringen.

Zitat (von abendsonne):
Die Rauchschwaden waren also schon im Treppenhaus.
Manchmal, wenn ich Steaks scharf in der Gusseisenpfanne anbrate, komme ich nicht hinterher alle Rauchmelder in meinem Haus zu quittieren...

Zitat (von abendsonne):
Es war also auch kein „kleiner" Brand.
Umso wichtiger ist es, dass der Nachbar sich nicht auch noch in Gefahr begibt.


Warst Du bei unserem Brand dabei? Scheint mir so, als geht es Dir hier nur um Deine Argumente, ob nun sinnvoll oder nicht. Deine Steaks riechen wohl auch leicht anders als verkohlte Küchenteile, nicht wahr? Manche Leute labern nur um sich wichtig zu tun und andere kleinzumachen.
Deinen BS werde ich weder weiter lesen noch darauf reagieren. Meine kostbare Zeit kann ich sinnvoller investieren. Meine Fragen wurden mir durch kompetentere Leute bereits beantwortet, wie bereits erwähnt. Mehr wollte ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

ja, so ist das, wenn man nicht seine Wunschantworten bekommt...

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Und angenommen er hat zwar was gerochen, aber gedacht: "Essen angebrannt, passiert ...", und hat die Rauchmelder wegen TV etc nicht gehört? Jeder kann ja den TV, Musik etc. so laut drehen, wie man lustig ist, solangs andere im Haus wohnende nicht stört. Man kann ja nicht erwarten, dass man immer "genug hören kann", um zu hören, dass was piept.

Denn: jedem brennt mal essen an. Ebenso kann es sein, dass er zwar was roch, aber es zu dem Zeitpunkt noch nicht piepte (passiert), dann das Fenster öffnete und dann aufs Klo musste? Im Zweifelsfalle wird man (denk ich mal) beweisen müssen, dass der Nachbar WUSSTE dass was brennt und sich WEIGERTE Hilfe zu rufen.

Wobei: Logik und Gesetz ist zweierlei, daher alles nur Vermutungen ...

0x Hilfreiche Antwort

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