Fortbildung angeordnet Arbeitszeit

16. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)
Fortbildung angeordnet Arbeitszeit

Hallo,

mir wurde eine Fortbildung angeordnet.
Ist die Anfahrt auch Arbeitszeit?
Da findet man ja verschiedene Sachen dazu.

Die Fortbildung ist im selben Ort wie meine Dienststelle.
Mit Anreise komme ich auf meine 8h. Ohne halt net und ich hätte Minusstunden.
Früher zuhause bin ich trotzdem nicht. Da der Anfahrtsweg länger ist.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Mit Anreise komme ich auf meine 8h. Ohne halt net und ich hätte Minusstunden.

Gubt es denn überhaupt ein Arbeitszeitkonto? Wenn nicht, gibt es auch keine Minusstunden.



Zitat (von opc555):
Ist die Anfahrt auch Arbeitszeit?

In dem Falle nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Wieso ist der Anfahrtsweg länger, wenn es am gleichen Ort wie die Dienststelle ist?

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

@eff
.... kommt wohl auf die Größe des Ortes an. Um z.B. in München von Pasing nach Riem zu kommen, dürfte mit einer halben Stunde eher knapp angesetzt sein.

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
Wieso ist der Anfahrtsweg länger, wenn es am gleichen Ort wie die Dienststelle ist?

*kofschüttel*
Zitat (von opc555):
Die Fortbildung ist im selben Ort wie meine Dienststelle.

nicht am gleichen Ort (Dienststelle), sondern im gleichen Ort (Gemeinde oder Stadt).
Je nach Größe des Ortes kann das für den Arbeitsweg einen deutlichen Unterschied ausmachen.

Signatur:

lg.
R.M.

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#5
 Von 
esci
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
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#6
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Sorry, hatte ich falsch verstanden. Ort ist für mich eher Dorf, habe da nicht an eine größere Stadt gedacht. Kann man trotzdem nett bleiben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
opc555
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ich meine damit eine größere Stadt....
Ich fahre selbst.
Es gibt auch ein AZ Konto...

Nach dem Link wäre es also Arbeitszeit?

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#8
 Von 
esci
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von opc555):
Nach dem Link wäre es also Arbeitszeit?

Da es bei dir offenbar eine dienstlich angeordnete Fortbildung ist, zählt die Anreisezeit grundsätzlich als Arbeitszeit. Solltest du mit der Bahn dorthin fahren oder Beifahrer sein, so empfehle ich, die Fahrtzeit zu nutzen, um dich auf die Fortbildung vorzubereiten. So gibt es keine (weniger) Diskussionen.

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