Urlaubsantrag für freie Tage

16. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Marcelmegaman
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 5x hilfreich)
Urlaubsantrag für freie Tage

Hallo,

bei mir hat sich folgende Situation ergeben: Ich habe vor kurzem den Arbeitgeber gewechselt. In meiner neuen Firma stört mich eine Sache, und zwar dass verlangt wird, dass für einzelne freie Tage ein Urlaubsantrag gestellt werden muss.
Zur Information: Wir haben keine geregelten Arbeitszeiten, arbeiten also Montag bis Sonntag im Schichtbetrieb und die freien Tage fallen im Rahmen der Dienstplanung immer auf unterschiedliche Daten.
Wenn ich jetzt also beispielsweise sage, dass ich übernächsten Monat am zweiten Freitag frei brauche, soll ich dafür einen Antrag stellen und der Tag wird vom Jahresurlaub abgezogen. Das passt mir natürlich gar nicht, denn ich sehe nicht ein, dass die ohnehin schon wenigen Urlaubstage dafür draufgehen, und es ist mir nicht nachvollziehbar, warum nicht einfach die freien Tage, die jeder Arbeitnehmer ja eh braucht, auf das gewünschte Datum gelegt werden, sofern es die Dienstplanung zulässt.

Frage: Ist diese Vorgehensweise zulässig?

Vielen Dank!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Marcelmegaman):
Das passt mir natürlich gar nicht, denn ich sehe nicht ein, dass die ohnehin schon wenigen Urlaubstage dafür draufgehen,

Witzige Ansicht ...



Zitat (von Marcelmegaman):
und es ist mir nicht nachvollziehbar, warum nicht einfach die freien Tage, die jeder Arbeitnehmer ja eh braucht, auf das gewünschte Datum gelegt werden, sofern es die Dienstplanung zulässt.

Weil die halt das ganze ordentlich und nachvollziehbar haben wollen.
Und ja, das ist zulässig.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Mir scheint, dass du dein Anliegen und Problem unglücklich vorgetragen hast.
Dass ein einzelner Urlaubstag vom Jahresurlaub abgezogen wird, kann nicht wirklich das Problem sein.
Ich vermute stark - wenn ich die Überschrift mitlese - , dass du dich daran störst, dass du zu dem eigentlich gewünschten Urlaubstag (einem Tag, an dem du sonst arbeitest) auch noch den ohnehin freien Tag mit als U-Tag angeben sollst.

Versuchs vll. noch einmal mit einer transparenten Falldarstellung.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Marcelmegaman):
Wir haben keine geregelten Arbeitszeiten, arbeiten also Montag bis Sonntag im Schichtbetrieb und die freien Tage fallen im Rahmen der Dienstplanung immer auf unterschiedliche Daten.
Ein sowieso freier Tag ist kein Urlaub. Urlaub benötigst du für zusätzlich freie Tage.
Wenn du also eine 5 Tage Woche mit daher 2 freien Tagen hast, dann hast du in einer Woche mit Urlaub also 3 freie Tage und nur 4 Tage an denen du arbeiten gehst.
Es ist normal, dass man, wenn man Urlaub hat, auch einen Tag vom Urlaubskontingent abgezogen bekommt.

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#4
 Von 
Marcelmegaman
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal für die Antworten; vielleicht habe ich mich unglücklich ausgedrückt.

Es geht ganz einfach darum, dass wenn ein freier Tag, der eh fällig ist, auf einen bestimmten Tag fallen soll, dafür Urlaub beantragt werden soll.

Meine Dienstpläne sind immer unterschiedlich. Mal habe ich am Wochenende frei, mal unter der Woche, mal einen, mal zwei, mal drei Tage. Dienstpläne werden immer zwei Wochen im Voraus für den Folgemonat veröffentlicht. Wenn niemand krank ist, bleibt der Plan so und jeder weiß bis zu 6 Wochen im Voraus, wann er arbeiten muss und frei hat. Nun kommt es zu der Situation, dass ich wegen eines Termins frühestmöglich (mehr als 6 Wochen im Voraus, damit nicht ein bestehender Dienstplan geändert werden muss) bescheid gegeben habe, dass im übernächsten Monat einer meiner freien Tage auf einen bestimmten Tag gelegt werden soll, damit ich den Termin wahrnehmen kann. Dafür soll ich einen Tag Urlaub nehmen.

Frage grundsätzlich: 1. Ist es zulässig?
2. Sofern es sich nicht um einen privaten Termin, sondern einen Arzt- oder Behördentermin handelt, widerspricht dies nicht dem Urlaubszweck (Erholung)?

Ich hoffe, es ist etwas klarer geworden.

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#5
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Ich denke der TE stört sich daran das er keinen Einfluß auf den Dienstplan nehmen kann.

Und zwar in der Art:

- AN hätte gerne nächste Woche Dienstag frei
- jetzt kommt der Dienstplan, AN hat Montag frei und soll Dienstag arbeiten kommen

Anscheinend gibt man dem AN nicht die Möglichkeit das er die Dienste tauschen kann, bzw. werden seine Wünsche nicht berücksichtigt.

- AN wäre halt lieber am Montag zur Arbeit gekommen und dafür am Dienstag frei (z.B. weil er da einen wichtigen privaten Termin hat).
- AG geht aber auf den Wunsch nicht ein bittet nur an das AG am Dienstag einen Tag offiziellen Urlaub nehmen kann.

Zitat (von Marcelmegaman):
Frage: Ist diese Vorgehensweise zulässig?

Ja, die Dienstplanung kann der AG im Rahmen seines Direktionsrechtes vornehmen.

-- Editiert von Alter Sack am 20.09.2020 12:02

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Entweder wird der freie Tag auf diesen Termin gelegt, oder du nimmst einen Tag Urlaub. Beides zusammen ist einfach zu viel und in diesem Sinn 'nicht zulässig'. Da hat wohl jemand einen deutlichen Mangel in seinem logischen Denken.
Ansonsten verfehlen deine Schlussfragen sowieso die Intention des BUrlG: danach ist Urlaub zusammenhängend zu gewähren (Par. 7 BUrlg). Auch Urlaub zum Häuslebauen 'widerspricht ... dem Urlaubszweck' Erholung. Aber da muss man nicht päpstlicher werden als der Papst, wie man so sagt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Da hat wohl jemand einen deutlichen Mangel in seinem logischen Denken.


Ich denke der TE kann keinen Mangel an logischem Denken, er hat sich nur etwas missverständlich ausgedrückt.

Der TE hätte an einem bestimmten, durch Dienstplan festgelegten, Arbeitstag gerne einen "freien Tag" . Dies genehmigt der AG aber nur im Rahmen des Urlaubes. Der TE hätte aber lieber einen einen normalen arbeitsfreien Tag (halt da wo er laut Dienstplan nicht arbeiten muss) mit diesen Arbeitstag laut Dienstplan getauscht.

-- Editiert von Alter Sack am 20.09.2020 12:14

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Der TE hätte aber lieber einen einen normalen arbeitsfreien Tag (halt da wo er laut Dienstplan nicht arbeiten muss) mit diesen Arbeitstag laut Dienstplan getauscht.

Und da ist die Frage, wo soll dafür der Rechtsanspruch herkommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und da ist die Frage, wo soll dafür der Rechtsanspruch herkommen?


Das war die Frage ans Forum, eine Frage die wie jede andere Frage ihre Berechtigung hat, unabhängig davon ob sie bejaht oder verneint wird.

Meine Antwort war:
Zitat (von Alter Sack):
Ja, die Dienstplanung kann der AG im Rahmen seines Direktionsrechtes vornehmen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Marcelmegaman):
Es geht ganz einfach darum, dass wenn ein freier Tag, der eh fällig ist, auf einen bestimmten Tag fallen soll, dafür Urlaub beantragt werden soll.
O.k., wenn du keinen Einfluss auf den Dienstplan hast, dann musst du tatsächlich entweder Urlaub nehmen oder darauf hoffen, dass dein gewünschter freier Tag zufällig auch deine Freischicht ist.
Das ist so völlig in Ordnung.

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