Drei-Monats-Frist bei Strafantrag

16. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
DaWoop
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)
Drei-Monats-Frist bei Strafantrag

Hallo!

Ich habe folgende Frage: Letzte Woche habe ich von einem Bekannten durch Zufall erfahren, dass ich von einem Dritten letztes Jahr im November auf dessen öffentlichem Facebook-Account mehrfach schwerstens verleumdet und beleidigt wurde.

Jetzt habe ich gerade wegen Stellung einer Strafanzeige gegoogelt und herausgefunden, dass man als Betroffener einen Strafantrag innerhalb von drei Monaten stellen muss.

Nun würde ich gerne wissen, ob hier das Datum der Straftat erheblich ist oder der Zeitpunkt, zu dem ich von diesen Straftaten erfahren habe?

Weiß jemand Rat? Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Zitat (von DaWoop):
Nun würde ich gerne wissen, ob hier das Datum der Straftat erheblich ist oder der Zeitpunkt, zu dem ich von diesen Straftaten erfahren habe?


Letzteres.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.09.2020 17:03

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DaWoop
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von DaWoop):
Nun würde ich gerne wissen, ob hier das Datum der Straftat erheblich ist oder der Zeitpunkt, zu dem ich von diesen Straftaten erfahren habe?


Letzteres.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.09.2020 17:03


Klasse! Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nun ja - Streetworkers Antwort ist natürlich korrekt: Dennoch sollte man hier nicht erwarten, dass sich die Staatsanwaltschaft sonderlich dafür interessiert. Oder anders gesagt: Die Wahrscheinlichkeit einer Verfahrenseinstellung ist recht hoch...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DaWoop
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nun ja - Streetworkers Antwort ist natürlich korrekt: Dennoch sollte man hier nicht erwarten, dass sich die Staatsanwaltschaft sonderlich dafür interessiert. Oder anders gesagt: Die Wahrscheinlichkeit einer Verfahrenseinstellung ist recht hoch...


Ok, danke!

0x Hilfreiche Antwort

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