Befristete Beschäftigung (Ferienjob) - Urlaub und Feiertage

16. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
go556552-73
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)
Befristete Beschäftigung (Ferienjob) - Urlaub und Feiertage

Hey,

haben Ferienjobber die gleichen "Rechte" bzw Arbeitsbedingungen wie Festangestellte?
Arbeite zur Zeit in der Metallbranche und konkret frage ich mich dies bzgl zwei Angelegenheiten.

1) Haben Ferienjobber auch einen Teilurlaubsanspruch? Also wenn zb im Unternehmen tariflich 30 Urlaubstage üblich sind man dann für jeden Monat Ferienjob 2,5 Urlaubstage erhält?

2) Hat man auch einen Anspruch auf Feiertagsbezahlung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Haben Ferienjobber auch einen Teilurlaubsanspruch? Ja - sofern mindestens ein voller Monat gearbeitet wird. Dieser muss allerdings nicht als Urlaub gewährt werden, aber der AG muss ihn am Ende des Beschäftigungsverhältnisses auszahlen.
Also wenn zb im Unternehmen tariflich 30 Urlaubstage üblich sind man dann für jeden Monat Ferienjob 2,5 Urlaubstage erhält? Gilt der Tarifvertrag ausdrücklich auch für Ferienjobber? Ansonsten hat man sich am Arbeitsvertrag zu orientieren oder (das wird praktisch häufiger vorkommen) am Mindesturlaub (1,66 Tage pro Monat). Da Sie die Metallbranche erwähnten: In Betrieben, die an die Metall-Tarife gebunden sind, bekommen nur die Gewerkschaftsmitglieder Urlaub nach dem Tarifvertrag: http://www.daimler.igm.de/news/meldung.html?id=90804 Dasselbe gilt übrigens für den Lohn.
Hat man auch einen Anspruch auf Feiertagsbezahlung? Hat man, sofern das regulär ein Arbeitstag wäre. Den demnächst anstehenden 3. Oktober bekommt man z. B. nicht vergütet, wenn man regulär Mo-Fr arbeitet, denn dieses Jahr fällt er auf einen Samstag.

-- Editiert von muemmel am 16.09.2020 21:19

-- Editiert von muemmel am 16.09.2020 21:22

-- Editiert von muemmel am 16.09.2020 21:23

-- Editiert von muemmel am 16.09.2020 21:31

-- Editiert von muemmel am 17.09.2020 19:14

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
go556552-73
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich hätte nochmal eine Frage zur Bezahlung an Feiertagen. Ich arbeite in einem Unternehmen welches 24/7 produziert. Unter der Woche 3 Schicht Modell und am Wochenende 2 Schicht.

An Feiertagen unter der Woche arbeitet die Wochenendschicht.

Ich habe in einer Schicht unter der Woche gearbeitet. Während meinem Einsatz gab es einen Feiertag, an dem ich zuhause bleiben sollte da ja die Wochenendschicht arbeitet.

Muss mir der Feiertag bezahlt werden oder habe ich keinen Anspruch darauf, da ja die anderen gearbeitet haben?

0x Hilfreiche Antwort

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