Bewertungen von verschiedenen Accounts

16. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)
Bewertungen von verschiedenen Accounts

Hallo,

ist es eigentlich legal für eine Person von verschiedenen Accounts aus Bewertungen im Internet (bspw. Google) für das gleiche Unternehmen zu schreiben?
Kann (außer von Google selbst theoretisch) nachvollzogen werden ob die Bewertungen von der gleichen Person, also IP Adresse stammen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Elr0nd):
ist es eigentlich legal für eine Person von verschiedenen Accounts aus Bewertungen im Internet (bspw. Google) für das gleiche Unternehmen zu schreiben?

Kommt auf die Details an.



Zitat (von Elr0nd):
Kann (außer von Google selbst theoretisch) nachvollzogen werden ob die Bewertungen von der gleichen Person, also IP Adresse stammen?

Google kann das sogar ganz praktisch...
Und auch andere (z.B. Forensiker) können das.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Elr0nd):
ist es eigentlich legal für eine Person von verschiedenen Accounts aus Bewertungen im Internet (bspw. Google) für das gleiche Unternehmen zu schreiben?


Grundsätzlich ja.

Wenn verhindernde Umstände hinzutreten (vorsätzliche Geschäftsschädigung, vorsätzliche Täuschung Dritter, Verstoß gegen AGB der Plattform, ...), kann es straf- und zivilrechtlich problematisch werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Also angenommen eine Bewertung ist eine tatsächliche Kundenbewertung mit berechtigter Kritik und weitere Bewertungen sind kommentarlos. Ist das strafbar?

Kann denn abgesehen von Google und Forensikern, bspw. der Inhaber des Geschäftes auf irgendeine Weise an die Informationen kommen, woher die Bewertungen stammen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Elr0nd):
Kann denn abgesehen von Google und Forensikern, bspw. der Inhaber des Geschäftes auf irgendeine Weise an die Informationen kommen, woher die Bewertungen stammen?

Klar.

Gerade haben wir hier einen Fall wo Mieter "total anonym" den Vermieter bewertet haben und nun geschockt sind, dass der Anwalt des Vermieters ihnen schreibt und die (fristlose) Kündigung im Raume steht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Elr0nd):
Kann denn abgesehen von Google und Forensikern, bspw. der Inhaber des Geschäftes auf irgendeine Weise an die Informationen kommen, woher die Bewertungen stammen?

Klar.

Gerade haben wir hier einen Fall wo Mieter "total anonym" den Vermieter bewertet haben und nun geschockt sind, dass der Anwalt des Vermieters ihnen schreibt und die (fristlose) Kündigung im Raume steht ...


Wie kommen denn diese Leute an die Daten der Nutzer? Und wer gibt diese Daten heraus und mit welchem Recht geschieht das?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120346 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Elr0nd):
Wie kommen denn diese Leute an die Daten der Nutzer?

Notfalls per Gerichtsbeschluss.



Zitat (von Elr0nd):
Und wer gibt diese Daten heraus

Der der sie jeweils hat - hier wären das dann z.B. Google und der Provider



Zitat (von Elr0nd):
mit welchem Recht geschieht das?

Die Zeiten wo Denunziantentum etc. (staatlich) gefördert wurde sind schon lange vorbei.
Verleumdung und üble Nachrede sind genau wie Betrug Straftaten (StGB) und auch zivilrechtlich verfolgbar (BGB).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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