Firma antwortet nicht und zahlt nichts aus

17. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)
Firma antwortet nicht und zahlt nichts aus

Ich hoffe, dass das Thema hier richtig ist, bin mir aber nicht sicher. Trotzdem erzähle ich es hier mal:

Meine Frau hatte gut 7 Jahre bei **** gearbeitet und war zuletzt Vorarbeiterin einer Reinigungsfirma in einem Krankenhaus. Dass es da in letzter Zeit drunter und drüber ging hatte ich schon mal berichtet.
Vom 25.5. bis 23.8. war sie krank geschrieben. Davon zahlen ja die ersten 6 Wochen ***** und danach die KK.
Die kann aber erst bezahlen, wenn sie die Verdienstbescheinigung von ***** bekommt. Und das hat sie leider nicht. 3x wurde ***** deshalb von der KK angeschrieben (21.7, 5.8., 3.9.) und am 20.8. telefonisch (ob ein Gespräch statfand, kann ich nicht sagen)

Am 11.8. hat meine Frau per Einwurf-Einschreiben zum 31.8. gekündigt (2 Wochen ist korrekt) und auch gebeten, Ihre noch verbleibenden 9 Urlaubstage auszuzahlen.
Eine Antwort darauf bekam sie nie.

Irgendwann ging sie dann persönlich ins Krankenhaus, um noch Wertsachen abzugeben. Dort war man sehr erstaunt über ihre Kündigung und bedauerte es sehr (neue Vorarbeiterin von *****). Eine Kopie der Kündigung wurde der dame auch gegeben und sie sagte: Ist Ok, ich gebe das weiter.
Bis heute nichts gehört.

Gestern hatte ich mal per mail (mit Empfangsbestätigung) / Ich weiß: Ist eigentlich unnütz ;) das ganze noch einmal erwähnt und um kurze Antwort und Überweisung des 9 Urlaubstage und Verdienstbescheinigung an die KK gebeten.

das geantwortet wird, glaube ich natürlich nicht.

Wann darf ich dann einen Anwalt einschalten? Muss ich noch einmal eine Einwurf Einschreiben mit Drohung eines Anwalts abschicken? Oder wie soll ich vorgehen?

Bitte keine Klarnamen! Rechtsberatung im Einzelfall ist hier verboten. Ein Moderator

-- Editiert von Moderator am 17.09.2020 17:06

-- Editiert von Moderator am 17.09.2020 17:07

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



65 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Jederzeit - nur ist der nutzlos, weil Du ja keine vertragliche Verinbarung mit dem widerspenstigen Arbeitgeber hast. Und im übrigen kostet es Dein Geld bzw. das Geld Deiner Frau.

Ich würde das alles nun vor dem Arbeitsgericht einklagen.




-- Editiert von Harry van Sell am 17.09.2020 13:19

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Wann darf ich dann einen Anwalt einschalten?
Man muss/braucht/sollte zunächst noch keinen Anwalt einschalten.
Zitat (von Frabato):
Eine Antwort darauf bekam sie nie.
Nicht nötig. Den Eingang einer Kündigung muss ein AG nicht bestätigen. Als AN sollte man nur sicher sein, dass diese auch fristgerecht und dem richtigen Adressaten zugestellt wurde.
Vermutlich wird die Endabrechnung per 31.8. mit der Urlaubsabgeltung usw. zum Monatsende September erfolgen. Bis Ende August war deine Frau schliesslich noch Beschäftigte beim AG.
Zitat (von Frabato):
Oder wie soll ich vorgehen?
Kommt bis 30.9. vom AG nichts, kann man mit seiner Frau, oder diese auch alleine, zum zuständigen Arbeitsgericht fahren, dort eine Lohnklage von der Rechtsantragstelle formulieren lassen. Kostet nichts. Die wissen, wie das geht.
Dann läuft das an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Im Moment ist das persönliche Aufsuchen der Rechtsantragsstelle nicht zielführend. Die arbeiten entweder ohne persönliches Erscheinen oder per Mail. Einfach da mal anrufen und fragen, wie diese Ihnen bei der Klage helfen können. Die dürfen keine Rechtsberatung machen, aber den Verfahrensablauf kann man dort erfragen und vor Corona wurden dort auch die Klagen formuliert.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

@Anami:
Wie ich ja schon geschrieben hatte, hatte die KK die Firma mehrmals angeschrieben um eine Verdienstbescheinigung zu bekommen. Im Juli, Im August und im September und sogar mal angerufen - Keine Reaktion.
Des weiteren schrieb ich auch in der Kündigung, dass meine Frau noch 9 Urlaubstage hätte und um Auszahlung gebeten - keine Reaktion. Und heute auf meine mail - keine Reaktion.

Es steckt da also schon eine gewisse Böswilligkeit dahinter, wenn nicht geantwortet wird.

Es kommt uns aber nicht auf die 9 Stunden Urlaub an, sondern auf die 3 Krankheitsmonate, die die KK uns auszahlen will. Aber das nur kann, wenn sie eine (drei) Verdienstabrechnung hat.

Wir können beide zum Arbeitsgericht fahren. Sind ca 20km. Frage: Sollen wir zuvor anrufen, einen Termin ausmachen (event. alles am Telefon erklären?), oder kann man da einfach auf gut Glück hinfahren?

Meine Frau hatte vorhin mit dem Chef der KK telefoniert, der meinte, wenn sie ihm ihre letzten 3 Gehaltszettel (April, Mai, Juni) geben würde, könne er die anderen drei Monate "schätzen" und ausbezahlen.

Ist das ehr zu empfehlen? Das sind halt die 9 Urlaubsstunden nicht dabei; aber darum gehts nicht.
Ich möchte natürlich, dass diese Firma ne "rote Karte" sieht.

-- Editiert von Frabato am 17.09.2020 21:57

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

zu Deutsch heißt das: Die KK muss die Bescheinigung von der Firma holen?! Kann dafür sogar ein "Strafgeld" von der Firma verlangen?

und wir können einen Vorschuß von der KK verlangen?

Aha: Und wie soll ich das so einer Dorf-KK erzählen? Sie hat sich ja bereit erklärt anhand von April - JUni den Verdienst zu berechnen!
Wie lange dauert denn das "Holen" über das Arbeitsgericht?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
zu Deutsch heißt das: Die KK muss die Bescheinigung von der Firma holen?! Kann dafür sogar ein "Strafgeld" von der Firma verlangen?

Korrekt



Zitat (von Frabato):
und wir können einen Vorschuß von der KK verlangen?

Auch korrekt



Zitat (von Frabato):
Aha: Und wie soll ich das so einer Dorf-KK erzählen?

Nichts erzählen, sondern fordern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Es steckt da also schon eine gewisse Böswilligkeit dahinter, wenn nicht geantwortet wird.
Wie ich ja schon geschrieben hatte, ist die Firma nicht verpflichtet, einen Kündigungseingang einer AN zu bestätigen. Der AG ist auch nicht verpflichtet, der AN auf Fragen zu Resturlaub schriftlich oder telefonisch zu antworten.
Die KK weiß, wie sie mit solchen AG umzugehen hat.
Ich habe das durchaus verstanden, was deine Frau will. Was du möchtest, sollte trotzdem deine Frau als Betroffene durchsetzen.
Zitat (von Frabato):
Sollen wir zuvor anrufen
Ich habe keine Ahnung, welches der ca 100 Arbeitsgerichte Deutschlands zuständig ist.
Vermutlich bringt ein Anruf durchaus Klarheit darüber, wie und ob nun dort wieder persönliche Vorsprache möglich ist.
Zitat (von Frabato):
der meinte, wenn sie ihm ihre letzten 3 Gehaltszettel (April, Mai, Juni) geben würde, könne er die anderen drei Monate "schätzen" und ausbezahlen.
Ja, und warum macht man das nicht? Dann hätte man zumindest das geschätzte KG für 3 Monate zur Verfügung. Die endgültige KG-Berechnung wird dann gemacht, wenn die 3 letzten Lohn-Bescheinigungen vorliegen.
Ist das monatl. Einkommen immer annähernd gleich, ist auch das Krankengeld annähernd gleich.

Deine Antwort #6 verstehe ich nicht. Wo ist das Problem? Die KK hat es euch doch angeboten. Da braucht ihr vermutlich nicht mehr viel fordern.

Ich würde trotzdem mit der Arbeitsgerichtssache bis nach dem 30.9. warten. Vielleicht kommt die letzte Abrechnung doch vom AG zum regulären Monatsende.
Sind die 9 U-Tage (oder doch Stunden??) noch nicht berücksichtigt/als Abgeltung--- gehört das ins Arbeitsgericht.
Eine Dauer kann man nicht sagen, weil man nicht weiß, wie schnell AG und Gericht dann arbeiten...

Rote Karte? Träumer.
In der Firma ging es drunter und drüber---- alles klar?


-- Editiert von Anami am 18.09.2020 10:49

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

- wir werden zum AG Pforzheim gehen

- ok, dann lassen wir zuerst die KK schätzen und vergleichen das später mit den Verdienstabrechnungen

- #6 soll #5 in für mich verständlicher Sprache sein.

- die 9 UrlaubsTAGE wurden noch noch nicht berechnet. Wobei ich damals geschrieben hatte, man solle schauen ob das 9, oder 8 oder 8,5 sind, und uns das mitteilen. hat man aber noch nicht gemacht.

- "rote Karte": Wenn ein Anwalt was von der Anwaltskammer zu hören bekommt, schluckt er wahrscheinlich auch.. (wenn man das vergleichen kann)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
ok, dann lassen wir zuerst die KK schätzen und vergleichen das später mit den Verdienstabrechnungen
Wozu das denn? Ihr braucht nichts vergleichen. Das macht die KK. Die zahlt aufgrund der Lohnabrechnungen 07/08 deiner Frau entweder nach oder fordert zurück. Oder es bleibt, wie es als Vorschuss ist.

Die KK weiß, wie sie an die Lohnabrechnungen vom AG kommt. Die KK weiß auch, dass sie dem AG ein Ordnungsgeld androhen und auch verhängen kann.
Zitat (von Frabato):
man solle schauen ob das 9, oder 8 oder 8,5 sind, und uns das mitteilen. hat man aber noch nicht gemacht.
Wozu das denn? Und ich hatte schon mehrfach geschrieben, dass der AG das vermutlich im Rahmen seiner Schlussrechnung zum Beschäftigungsende machen wird. Das kann durchaus erst zu Ende September kommen. Der AG macht keine Zwischenbescheinigungen oder rechnet halbe und ganze Tage nach, weil ein AN darum bittet. Schlampige AG und/oder überforderte Lohnbüros brauchen durchaus auch länger als 1 Monat.

Bevor ein Anwalt was *Rotes* von seiner Kammer sieht, fließt erst viel böses Blut den Fluss hinunter.
Insofern kann man das nicht vergleichen.

Meine Empfehlung: Lasst euch am Montag von der KK das Krankengeld als Vorschuss für deine Frau auszahlen.

Ganz andere Frage:
Gekündigt zum 31.8./ seit 7 Jahren beschäftigt. Anspruch auf ALG1?
Schon bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet? Ab 1.9. war sie arbeitslos.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Sie hatte selber gekündigt und arbeitet jetzt in einem Altenheim als Pflegerin.

Zu der letzten Arbeitsstätte:
Sie hatte ja am 11.8. per Einwurfeinschreiben zum 31.8. gekündigt. - Keine Rückmeldung.
KK hatte ja den AG auch mehrmals angeschrieben - keine Rückmeldung
Am 16.9 hatte ich dann das ganze spaßhalber noch einmal per Email geschrieben - mit Lesebestätigung - lange Keine Antwort.
Am 28.9. (!) gegen 16h bekam ich die Lesebestätigung !!!! Aber wieder keine Antwort. Bis heute.

Ich denke, dass damit das Faß voll ist. Soll ich nächste Woche das AG anrufen, oder die Firma selber noch einmal?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Soll ich nächste Woche das AG anrufen, oder die Firma selber noch einmal?

Was verspricht man sich denn von den beiden Anrufen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

denke auch, dass das nichts bringt. Aber man ist ja ein höflicher Mensch ...
AG = Arbeitsgericht :crazy: da verspreche ich mir schon was. Aber erstmal telefonisch bevor ich da hinfahr.

-- Editiert von Frabato am 03.10.2020 23:16

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Aber man ist ja ein höflicher Mensch ...

Sehr angenehme Eigenschaft, aber irgendwann sollt eman die Sinnlosigkeit falsch verstandener Höflichkeit zu erkennen.



Zitat (von Frabato):
AG = Arbeitsgericht da verspreche ich mir schon was. Aber erstmal telefonisch bevor ich da hinfahr.

Wieso? Dein Arbeitgeber macht doch keine Probleme, sondern der von Deiner Frau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

das ist richtig. Aber da sie Ausländerin ist und noch nicht einmal weiß was und für wass ein AG ist, mach ich das besser...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Aber da sie Ausländerin ist und noch nicht einmal weiß was und für wass ein AG ist, mach ich das besser...

Da man weder klagebefugt noch vertretungsberechtigt ist, dürfte der Anruf sinnlos sein sofern es sich nicht um allgemeine Informationen (Öffnungszeiten, was muss man mitbringen, ...) handelt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Aber erstmal telefonisch bevor ich da hinfahr.
Und was genau versprichst du dir davon? Lass dir einen Termin geben für deine Frau, du bist dann ihr Beistand.
https://arbeitsgericht-pforzheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Oeffnungszeiten+Rechtsantragstelle

Oder willst du dem Menschen am anderen Ende (evtl. die Telefonzentrale) die ganze Story deiner Frau erzählen? Wenn der höflich ist, hört er dir 1,5 min zu....fragt dann nach Konkretem. Wenn er in Eile ist, sagt er : Net so viel schwätze bitte, Se könn doch Lohnklage erhebe...wolle Se än Termien? Adele.
Ohne vorgelegte und unterschriebene Vollmacht sagt man dir vermutlich nicht einmal, wie das Wetter grad ist.

Zitat (von Anami):
Ich würde trotzdem mit der Arbeitsgerichtssache bis nach dem 30.9. warten.
Also hat sie bis heute keine *Arbeitgeber-Schluss-Verdienstbescheinigung* erhalten? Und die KK? Auch nichts?

Habt ihr wenigstens das Krankengeld als Vorschuss erhalten?

Was mich wundert:
Deine Frau war >7 Jahre bei diesem *jetzt schlafenden AG* beschäftigt. Trotzdem hat sie (nur) 14 Tage Kündigungsfrist? Ist das arbeitsvertraglich tatsächlich so vereinbart?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Ja, das hat mich auch erst gewundert: Aber dort scheinen 14 Tage die Kündigungsfrist zu sein. Habs danach auch in ihrem Vertrag gelesen.
Ich denke, dass die Firma mit nicht deutschen "Putzfrauen" Einstellung und Kündigung im Minutentakt macht.
Selbst, als sie Anfang Oktober Schlüssel u.a. zurück brachte, wusste dort keiner was von ihrer Kündigung. Und dann hieß es halt nur: ooch, schade. Alles gute.
Eine schriftliche Antwort von der Zentrale - nothing.
Die Email von mir - am 16.9. gemailt - wurde am 28.9.(!!) nachweislich gelesen! Antwort auf die Fragen - nothing.

Die Firma war übrigens die 7 Jahre zuvor absolut top. Jeder kannte und respektierte meine Frau, sie hatte das sagen und war beliebt. Und dann gingen alle: Geschäftsleiter (verstand sich mit meiner Frau bestens), AL usw.
Der neue AL versetzte Mitarbeiter, die schon 10 Jahre in Abteilung A gearbeitet hatten einfach mal in Keller oder eine 20 km entfernte Stadt. Bis auch die kündigten. Ich weiß auch mit Sicherheit (!) (von meiner Frau) dass dieser Al jüngere Frauen um Gefälligkeiten bat... (meine Frau übrigens auch). Und somit kündigten alle.
Der AL wurde daraufhin - nach vielen Beschwerden! - in eine andere Stadt versetzt und ist jetzt dort AL.

Aber das interessiert jetzt nicht mehr.
Am Dienstag rufe ich das AG an. Im Beisein meiner Frau.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Habs danach auch in ihrem Vertrag gelesen.
O.K. Dann ist das geklärt.
Zitat (von Frabato):
Irgendwann ging sie dann persönlich ins Krankenhaus, um noch Wertsachen abzugeben.
Das war in der ersten Hälfte des September. Warum jetzt nochmal?

Deine dauernden Wiederholungen der Geschichte --- sind nicht notwendig. Man kann hier alles lesen!
Da deine Frau vom 25.5. bis 23.8. gar nicht in der Firma war--- also 3 Monate---weil arbeitsunfähig, werden die KollegInnen sicher gedacht haben, sie sei noch krank.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

So, hatte gerade beim Arbeitsgericht Pforzheim angerufen und eine sehr nette Frau in der Leitung gehabt.
Nachdem ich in 3 Worten erklärt hatte, dass meine Frau ihre Urlaubstage nicht ausbezahlt bekommt und nicht mehr dort schafft, sagte die Dame, dass man eine Zahlungsklage auf der Seite runterladen müsse, ausfüllen und ans AG schicken. (Also nichts mit einem Besuch wie beim Zahnarzt...)

Kann mir jemand helfen, wo ich hier die Zahlungsklage finde? https://arbeitsgericht-pforzheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Ja. Auf der Startseite---rechts---Service anklicken
auf der Service-Seite links unten---Rechtsantragstelle anklicken
auf der Rechtsantragsseite ganz unten--- Klagevordrucke und Ausfüllhinweise anklicken
auf der Vordruckseite unten--- Zahlungsklage anklicken

Dann geht der Vordruck auf. Diesen ausdrucken. Dann ausfüllen. Dann unterschreiben. Dann als pdf-Dokument per e-mail ans Gericht schicken.
Das Gericht wird dann ein AZ/Aktenzeichen vergeben und dir dieses per mail zuschicken. Ist dann quasi die Wartenummer...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

erst einmal ganz lieben Dank ;)

jetzt steht dort: .. wird verurteilt, xxxx Euro zu bezahlen.
Wie aber schreibe ich es, wenn nicht einmal 100% die Stunden weiß? also 8 oder 9 Stunden zu bezahlen. Zumal das ja auch keine erbrachte Leistung war, sondern Urlaubstage zum Auszahlen.

Kann ich dort auch die nicht zugesandte Verdienstbescheinigungen angeben? (Sie hats von der KK noch nicht bekommen)
ganz unten in der Zahlungsklage steht ja auch: ... habe von der Beklagten keine Abrechnung erhalten.

Bringt es etwas, den Fall noch einmal kurz auf ein Extra-Blatt zu schreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Urlaubstage werden wie Arbeitszeit bezahlt. Man kann durchaus 9 U-Tage eintragen/erklagen.

Deine Frau hat KEINE Verdienstabrechnung erhalten.
Der AG hat KEINE Zahlungen geleistet.

Nein, nochmal schreiben ist nicht nötig.
Deine Frau will 9 Urlaubstage bezahlt haben. Das ist ganz klar und deutlich.

Hat sie ein festes Gehalt und die 5-Tage-Woche gehabt, dann kannst du die € für Urlaub aus dem Gehalt und den Arbeitstagen errechnen.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

(sorry für die späte Antwort) So einfach war das leider nicht. Sie schaffte eigentlich nur Halbtags.
Allerdings musste sie fast täglich wegen Krankheit und si einspringen. Auch Sonntags. Sprich sie arbeitet öfters 7 (!) Tage die Woche und dann teils 8 - 10 Stunden täglich.

Werde wahrscheinlich irgendeinen Auszahlungsbetrag draufschreiben. Sollte er nicht stimmen,wird sich die Firma ja melden.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Sprich sie arbeitet öfters 7 (!) Tage die Woche und dann teils 8 - 10 Stunden täglich.
Das hat aber nichts mit dem Anspruch auf Urlaubsabgeltung zu tun. Diese verlangt sie doch vom AG.

Es gibt die Urlaubsabgeltung für die Tage des restlichen Urlaubsanspruchs.

Beispiel:
lt. AV Bruttogehalt 3000,-
Resturlaub 9 Tage
21 Arbeitstage im Monat August
Urlaubsabgeltung 3000 :21 x 9= 1.285,-

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Danke.
Gerde haben wir die Zahlungsklage ausgefüllt. Morgen wird sie abgeschickt. Da die AOK gestern das Krankengeld überwiesen hat, brauch meine Frau die Verdienstbescheinigung nicht.
Letzte Frage noch:

Meine Frau hat 2,5 Tage Urlaub pro Monat. Bis Ende Aug = 8x2,5 = 17
Von den 17 wirden bereits 9 genommen = 8 Tage.
bis zum Ende in ihrer Firma nach dem Krank Schreiben sind es aber nur noch 6 Tage.
Bekommt sie dann 6 Tage oder 8 Tage ausbezahlt? Wir haben jetzt 8 geschrieben

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Ende des Beschäftigungsverhältnisses ist der 31.8. 2020. Ob krank oder Überstunden oder was auch immer --- Ende ist zu Ende August.

Nach deinen Angaben:
Bei 12 x 2,5 = 30 Tagen Urlaubsanspruch pro Jahr bleiben für 8 Monate noch 20 Tage Urlaubsanspruch.
Denn 30 Tg : 12 Monate x 8 Monate = 20
Wenn bereits 9 Tage Urlaub genommen wurden, bleiben 11 Tage übrig. Denn 20 - 9 = 11


Zitat (von Frabato):
bis zum Ende in ihrer Firma nach dem Krank Schreiben sind es aber nur noch 6 Tage.
Was soll das heißen? Es waren bis 31.8. noch 6 Arbeitstage? Ja. Und?
Sie war im Beschäftigungsverhältnis bis 31.8.2020.
Für die Beschäftigungszeit entsteht Urlaubsanspruch.

Zitat (von Frabato):
Sollte er nicht stimmen, wird sich die Firma ja melden.
Ja.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Danke für den Rechenfehler! Klar: 8x2,5=20 verbleiben 11 Tage, die sie ausbezahlt bekommt. Auch wenn bis Ende August nur 6 Tage waren.
Habs zum Gück noch nicht abgeschickt!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Auch wenn bis Ende August nur 6 Tage waren.
Das spielt doch sowieso keine Rolle.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.142 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
123