Nicht triviales Problem bei der Maklerprovision

18. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
lalaland123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht triviales Problem bei der Maklerprovision

Hallo zusammen,

ich habe ein nicht triviales Problem mit einem theoretischen Anspruch von dem Makler auf die Provision.

Vormittag wurde über ein Immobilienplattform 1 ein Haus X angeschrieben. Das Haus wurde vom Makler angeboten, enthielt keine Adresse oder Telefonnummer des Eigentümers. Expose kam per E-Mail, am Telefon versprach Makler sich um die Besichtigungstermine zu kümmern und Käufer in 2 Tagen zurück zu rufen.

Am gleichen Tag Nachmittag wurde über Immobilienplattform 2 ein anderes Haus Y angeschrieben. Das Haus wurde provisionfrei angeboten, enthielt gleich die Adresse und die Telefonnummer des Eigentümers. Mit dem Eigentümer wurde am gleichen Tag eine Besichtigung telefonisch vereinbart und durchgeführt.

5 Tage später kam es zu der Vertragsverhandlung mit dem Eigentümer, Verkäufer und Käufer konnten sich einigen. Am gleichen Tag wurde der zukünftige Käufer vom Makler angerufen und nach dem Wunsch von einer Besichtigung gefragt. Der Käufer hat das Interesse an diesem Haus per E-Mail abgesagt.

Es stellt sich heraus, dass das Haus X und Haus Y das gleiche ist. Die Bilder sowie die Beschreibung aus dem Plattform 1 und Plattform 2 sind absolut unterschiedlich. Die Expose wurde nicht angeschaut (da steht auch keine Adresse oder Telefonnummer). Über Makler wurde keinen Besichtigungstermin ausgemacht und der Makler hat sich erst 5 Tage später drum gekümmert.

Der zukünftige Vertragsabschluss ist nicht auf die Maklertätigkeit zurückzuführen. Ist das so? Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht?

Herzlichen Dank!

-- Editiert von Moderator am 18.09.2020 13:05

-- Thema wurde verschoben am 18.09.2020 13:05

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32280 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von lalaland123mitglied):
Das Haus wurde vom Makler angeboten, enthielt keine Adresse oder Telefonnummer des Eigentümers. Expose kam per E-Mail,
Das ist üblich und nachvollziehbar.
Zitat (von lalaland123mitglied):
Die Expose wurde nicht angeschaut
Man sollte sich auf jeden Fall das Exposé jetzt genau anschauen.
Zitat (von lalaland123mitglied):
Der zukünftige Vertragsabschluss ist nicht auf die Maklertätigkeit zurückzuführen. Ist das so?
Vermutlich ist das nicht so. Kommt aber drauf an.
Zitat (von lalaland123mitglied):
5 Tage später kam es zu der Vertragsverhandlung mit dem Eigentümer,
Der Eigentümer ist auch der potentielle Verkäufer? Der hat nicht mehr gewusst, dass er einen Makler beauftragt hat?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
lalaland123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort:

Genau, Makler und Eigentümer haben auf unterschiedlichen Plattformen mit unterschiedlichen Daten (Preis, Anzahl Zim, Bilder , etc) ein Haus zum Verkauf angeboten. Man konnte nicht verstehen, dass es um ein Haus geht. Beide Anzeigen wurde am gleichen Tag angesprochen.

Über Makler kamen keine Besichtigungstermine, bzw. erst 5 Tage später mit der Frage ob man noch die Interesse hätte. Mit dem Eigentümer wurde die Besichtigung gleich am ersten Tag gemacht.

Wo sehen Sie in dieser Situation, dass das Vertragabschluss auf Maklertätigkeit zurückzuführen ist?

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#3
 Von 
lalaland123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lalaland123mitglied):
Wo sehen Sie in dieser Situation, dass das Vertragabschluss auf Maklertätigkeit zurückzuführen ist?


Und Expose beinhaltet weder die Adresse, noch die Telefonnummer oder Name des Eigentümers

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#4
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von lalaland123mitglied):
Mit dem Eigentümer wurde am gleichen Tag eine Besichtigung telefonisch vereinbart und durchgeführt.
5 Tage später kam es zu der Vertragsverhandlung mit dem Eigentümer, Verkäufer und Käufer konnten sich einigen.
Bei dieser Einigung kam doch sicherlich zur Sprache, dass der Verkauf/Kauf ohne Maklerprovision über die Bühne geht? Der Verkäufer hat kein Wort darüber verloren, dass er auch einen Makler beauftragt hat?


Zitat (von lalaland123mitglied):
Expose kam per E-Mail,
In aller Regel schließt der Makler vor Übersendung des Exposees seinen Maklervertrag mit dem Interessenten. In diesen bzw. die Bedingungen zu denen man das Exposee bekommen hat, lohnt es sich einen sehr genauen Blick zu werfen. Ob man als Käufer aus der Nummer raus ist, wenn man nachweisen kann die Adresse von anderer Quelle bekommen zu haben, kann ich nicht sagen. Im Streitfall tut das ein Gericht.

Da jedoch der Verkäufer ursächlich für das Doppelangebot ist, sollte dieser die Sache mit seinem Makler und seinem Käufer im allseitigen Einvernehmen zu klären bereit und in der Lage sein. (IMO)


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von lalaland123mitglied):
Vormittag wurde über ein Immobilienplattform 1 ein Haus X angeschrieben.

Und, hat es geantwortet das Haus?



Zitat (von lalaland123mitglied):
Expose kam per E-Mail, am Telefon versprach Makler

Mit dem Makler wurde nur über Fernkommunikationsmittel kommuniziert?
Man wurde korrekt über das Widerrufsrecht belehrt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32280 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von lalaland123mitglied):
Man konnte nicht verstehen, dass es um ein Haus geht.
Man wollte doch vermutlich nur ein Haus erwerben.
Es dürfte klar sein, dass zur Verwertung ein Makler beauftragt wurde. Man hat sich also ein Haus angeschaut und hat mit dem Eigentümer/pot. Verkäufer ohne den Makler verhandelt.
Der Makler hat die Anzeige garantiert nicht ohne Auftrag in die Immo-Plattform gesetzt. Deshalb hat er auch die Adresse nicht angegeben. Hat man denn inzwischen gelesen, was im Exposé steht? Wann die Provision fällig wird? Wann und wie man absagen/widerrufen kann?

Durch das Telefonat mit dem Makler war klar, dass der beauftragt ist und Termine ausmacht und das Haus besichtigt. Das ist alles Maklertätigkeit.

Die andere Anzeige, provisionsfrei und mit Adresse wurde vermutlich vom Eigentümer/Verkäufer selbst geschaltet. Warum der das trotz Maklervertrag gemacht hat, kann man nicht wissen. Ich fragte oben, ob der Eigentümer/Verkäufer =1 Person ist.
Zitat (von lalaland123mitglied):
Wo sehen Sie in dieser Situation, dass das Vertragabschluss auf Maklertätigkeit zurückzuführen ist?
Weil Makler + Eigentümer einen Makler-und Vermittlungsvertrag haben, dann die Anzeige geschaltet wurde, dann mit dir das Thema Besichtigung besprochen hat. Alles ist Maklertätigkeit.

Dass ein Interessent am Makler vorbei das Haus kaufen will, wird nicht funktonieren.
Dass ein Eigentümer am Makler vorbei das Haus verkaufen will, wird auch nicht funktionieren.

Aus der Fallbeschreibung ist erkennbar, dass der Makler Anspruch auf die Provision/Courtage hat.
Streitpunkt wird außerdem die Höhe der Provision sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dass ein Interessent am Makler vorbei das Haus kaufen will, wird nicht funktonieren.
Dass ein Eigentümer am Makler vorbei das Haus verkaufen will, wird auch nicht funktionieren.


Wieso nicht? Wenn der Verkäufer mit dem Makler keinen Vertrag zur exklusiven Vermittlung abgeschlossen hat, kann der Kauf auch direkt oder über einen anderen Makler erfolgen. Dir Frage ist dann, ob der Maklervertrag eine Kostenerstattung oder ähnliches vorsieht. Das wäre dann aber eine Sache zwischen dem Makler und dem Verkäufer.

Ansonsten bin ich ganz Harry von Wella Meinung. Wenn der Kontakt zum Makler bislang ausschließlich über Telefon oder Mail erfolgt ist, kann ein entsprechender Vertag auch nur im Sinne des Fernabsatzgesetzes zustande gekommen sein. Soweit also keine Belehrung über den Widerruf erfolgt ist, kann ein solcher Vertrag (wenn er überhaupt geschlossen worden sein sollte) jederzeit widerrufen werden.

Dies würde ich daher tun und darauf hinweisen, dass du vorher bereits durch den Eigentümer auf das konkrete Objekt aufmerksam geworden bist (aufgrund der fehlenden Anschrift ist dies aus meiner Ansicht nicht zuerst durch den Makler erfolgt).

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#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von lalaland123mitglied):
Man konnte nicht verstehen, dass es um ein Haus geht.
Man wollte doch vermutlich nur ein Haus erwerben.
Ich habe den TE so verstanden, dass nicht ersichtlich war, dass es sich bei den beiden Anzeigen um ein und das selbe Objekt gehandelt hat.


Zitat (von Anami):
hat mit dem Eigentümer/pot. Verkäufer ohne den Makler verhandelt.
Diese Verhandlungen kamen zustande durch die Anzeige des Verkäufers. Die lautete „provisionsfrei". Der Verkäufer scheint das nicht korrigiert bzw. klargestellt zu haben. Auch kam dieser Kontakt ohne Zutun des Maklers zustande. Von dem hat er die Adresse des Objekts (nachweislich?) erst zu einem späteren Zeitpunkt erfahren.


Zitat (von Anami):
Dass ein Interessent am Makler vorbei das Haus kaufen will, wird nicht funktonieren.
ACK, denn das wissen die Makler in aller Regel erfolgreich zu verhindern.

Zitat (von Anami):
Dass ein Eigentümer am Makler vorbei das Haus verkaufen will, wird auch nicht funktionieren.
ACK aus dem gleichen Grund - und weil der Makler mit dem Verkäufer einen gültigen Vertrag hat.

Zitat (von Anami):
Aus der Fallbeschreibung ist erkennbar, dass der Makler Anspruch auf die Provision/Courtage hat.
Auch das wir mit hoher Wahrscheinlichkeit so sein.

Zitat (von Anami):
Streitpunkt wird außerdem die Höhe der Provision sein.
...und wer die Provision zahlen muss. Der Käufer hat IMO gute Argumente das nicht zu wollen und nicht zu müssen. Auch, wenn er den Widerrufsjoker nicht ziehen könnte. Schlussendlich werden sich Verkäufer und Käufer einigen müssen. Sonst platzt der Deal.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32280 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von bugman):
(aufgrund der fehlenden Anschrift ist dies aus meiner Ansicht nicht zuerst durch den Makler erfolgt).
Makler geben in ihren Angeboten aus gutem Grund nicht sofort die Objektadresse bekannt.
Zitat (von bugman):
Wenn der Verkäufer... Wenn der Kontakt zum Makler
Tja, weißt du es?

Warum das Exposé nicht gelesen wurde, wissen wir auch nicht.
Wann der TE festgestellt hat, dass es ein und dasselbe Haus ist, wissen wir auch nicht.

Vielleicht erfährt man noch, was der Makler nun von wem verlangt ?
Vielleicht erklärt sich der Fragesteller nochmal... :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von bugman):
Ansonsten bin ich ganz Harry von Wella Meinung.

von Wella ist meine Frau
Ich bin van Sell
:grins:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
lalaland123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für Eure Meinungen und Tipps! Ich antworte gesammelt auf die Fragen:

1) Zwischen dem Makler und Eigentümer gab es keinen schriftlichen Vertrag. Nur eine Abmachung, dass beide Parteien das Haus ins Internet stellen dürfen. Spielt aber hier wahrscheinlich kaum eine Rolle.

2) Mit der Zusendung der Expose zu der Immobilie X schließt sich den Vertrag mit dem Makler. Das stimmt. Auf die Immobilie Y ist der Verkäufer absolut selbst gekommen. Am Ende stellt sich heraus, dass es um gleiche Immobilie handelt. Der Kaufvertrag kommt nicht wegen dem Makler zustande - warum muss der Käufer hier noch die Provision zahlen?

3) Eigentümer und Verkäufer ist die gleiche Person.

4) Der Vertrag mit dem Makler, bzw. auf die Expose vom Makler wurde per E-Mail geantwortet und keine Interesse bestätigt.

5) Die Adresse, Besichtigungstermin, etc. kam direkt vom Verkäufer (also über die provisionsfreie Anzeige)

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#12
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von lalaland123mitglied):
1) Zwischen dem Makler und Eigentümer gab es keinen schriftlichen Vertrag. Nur eine Abmachung, dass beide Parteien das Haus ins Internet stellen dürfen.
Das ist ungewöhnlich, aber für den Käufer nicht von Bedeutung


Zitat (von lalaland123mitglied):
Der Kaufvertrag kommt nicht wegen dem Makler zustande - warum muss der Käufer hier noch die Provision zahlen?
Wurde vom Käufer die Provision schon gefordert?


Zitat (von lalaland123mitglied):
Der Vertrag mit dem Makler, bzw. auf die Expose vom Makler wurde per E-Mail geantwortet und keine Interesse bestätigt.
Die Frage wird sein, ob mit dem Makler ein Vertrag zustande kam, aus dem er die Provision beanspruchen kann. Da der Käufer zufällig das vom Makler offerierte Objekt kauft, wird er im Streitfall belegen müssen, wie (vor allem wann) er von dem Objekt erfahren hat.

Was sagt der Verkäufer zu der Situation?


VG
Rolandj

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32280 Beiträge, 5677x hilfreich)

Ich sammle mal heraus:
Der Makler will vom Käufer die Provision---richtig?
Der Makler behauptet, er hätte einen Vertrag mit dem Käufer---richtig?
Der Käufer behauptet, er habe doch Haus Y provisionsfrei kaufen wollen---richtig?
Der Verkäufer behauptet, er habe keinen schriftlichen Vertrag mit dem Makler, nur eine Absprache---richtig?

Zitat (von lalaland123mitglied):
Mit der Zusendung der Expose zu der Immobilie X schließt sich den Vertrag mit dem Makler.
Könnte man mal lesen, was im Exposé steht? Etwas zum Widerrufsrecht vielleicht?
Zitat (von lalaland123mitglied):
Der Kaufvertrag kommt nicht wegen dem Makler zustande - warum muss der Käufer hier noch die Provision zahlen?
Wahrscheinlich ist doch ein Vertrag zwischen Makler und Interessent/Käufer zustande gekommen. Wahrscheinlich hat es nicht genügt, das Exposé nicht zu lesen und per e-mail abzusagen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wahrscheinlich ist doch ein Vertrag zwischen Makler und Interessent/Käufer zustande gekommen.


Das nehme ich auch an. Dennoch heißt das nicht unbedingt, dass der Makler auch Anspruch auf die Provision hat.

Für den Provisionsanspruch muss der Makler dem Käufer die Immobilie nachgewiesen haben. Dazu muss der Makler dem Interessenten mindestens die Adresse des Objektes und die Kontaktdaten des Verkäufers nennen. Das hat er aber hier offenbar nicht gemacht.

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#15
 Von 
lalaland123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

1) Verkäufer steht auf der Seite des Käufers
2) Es wurde keine Provision gefordert, der Makler hat sich nicht beim Käufer oder Verkäufer gemeldet.
3) Im Expose steht das übliche - egal was du tust, wir haben Anspruch auf Provision
4) Widerruf - soll es ein bestimmtes Form haben oder reicht es, wenn man schriftlich keine Interesse bestätigt?
5) Der Makler hat keine Adresse oder sonstige Information an Käufer weitergegeben.

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#16
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von lalaland123mitglied):
Es wurde keine Provision gefordert, der Makler hat sich nicht beim Käufer oder Verkäufer gemeldet.

So lange noch keine Provision gefordert wird ist auch keine Provision zu zahlen. Handelst du hier mit deinen Fragen daher präventiv?

Zitat (von lalaland123mitglied):
Im Expose steht das übliche - egal was du tust, wir haben Anspruch auf Provision

Vielleicht postest du einmal, was wortgenau hierzu im Exposé steht? Steht im Exposé oder in den Mails irgendwas von einem Widerrufsrecht?

Zitat (von lalaland123mitglied):
4) Widerruf - soll es ein bestimmtes Form haben oder reicht es, wenn man schriftlich keine Interesse bestätigt?

Grundsätzlich bedarf es keiner festgelegten Form. Es muss nur klar sein, dass du widerrufen möchtest.

Zitat (von lalaland123mitglied):
5) Der Makler hat keine Adresse oder sonstige Information an Käufer weitergegeben.

Wenn du von dem Makler zu keinem Zeitpunkt die Adresse des Objektes erhalten hast, dann kann aus meiner Sicht kein Provisionsanspruch bestehen.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32280 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von lalaland123mitglied):
1) Verkäufer steht auf der Seite des Käufers
Na und? Kindergarten. Man versteht schon, dass die beiden es ohne Provision ausmachen wollten. Die Idee ist wirklich nicht neu.
Zitat (von lalaland123mitglied):
2) Es wurde keine Provision gefordert, der Makler hat sich nicht beim Käufer oder Verkäufer gemeldet.
Falsch. Der Makler hat auf Wunsch/Anfrage des Interessenten/Käufers das Exposé
zu Haus X geschickt, als erste Maklertätigkeit für den Interessenten/Käufer.
Zitat (von lalaland123mitglied):
3) Im Expose steht das übliche - egal was du tust, wir haben Anspruch auf Provision
Falls ein Makler damit eine Provision/Courtage fordert, braucht man nichts zahlen. Vermutlich steht aber doch was anderes drin.
Zitat (von lalaland123mitglied):
4) Widerruf - soll es ein bestimmtes Form haben oder reicht es, wenn man schriftlich keine Interesse bestätigt?
Das steht meist sehr genau im Exposé. Dort vielleicht im Kleingedruckten.
Zitat (von lalaland123mitglied):
5) Der Makler hat keine Adresse oder sonstige Information an Käufer weitergegeben.
Falsch. Er hat auf Anfrage des Käufers ein Exposé mit weiteren Informationen an ihn geschickt.

Vielleicht nochmal anders gefragt:

Der Makler will jetzt doch seine Provision...vom Käufer...richtig?
WAS genau schreibt jetzt der Makler an den Käufer? WIE begründet er denn seinen Anspruch auf die Provision?

Wenn du permanent das eigentlich Wichtige nicht schreibst, aber das Unwichtige x-mal wiederholst, wird man dir keine richtige Antwort geben können.
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Zitat (von bugman):
Wenn du von dem Makler zu keinem Zeitpunkt die Adresse des Objektes erhalten hast, dann kann aus meiner Sicht kein Provisionsanspruch bestehen.
Was stand denn im Exposé?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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Und jetzt?

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