Neuwagenkauf ohne Kredit- Fahrzeugschein bei Bank

18. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jogijo123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuwagenkauf ohne Kredit- Fahrzeugschein bei Bank

Ich wollte mir bei einem kleinen offiziellen Renaulthändler einen Neuwagen kaufen der bei Ihn im Hof steht. Nun sagt er dass er mir bei Kauf den Farzeigschein nicht geben kann sondern dass dieser bei der Bank liegt und dann per Einschreiben von ihm versendet wird. Ist das gang und gebe diese Vorgehensweise? Wie kann ich mich absichern? Was passiert wenn er den Brief nicht sendet oder dieser bei versand trotz Einschreiben nicht ankommt.
Viele Grüße
Jogi

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Jogijo123):
Ich wollte mir bei einem kleinen offiziellen Renaulthändler einen Neuwagen kaufen der bei Ihn im Hof steht. Nun sagt er dass er mir bei Kauf den Farzeigschein nicht geben kann sondern dass dieser bei der Bank liegt und dann per Einschreiben von ihm versendet wird. Ist das gang und gebe diese Vorgehensweise? Wie kann ich mich absichern?

Niemand hindert den Käufer daran, zu verlangen, daß ihm der Fahrzeugschein zusammen mit dem Fahrzeug übergeben wird. Und niemand hindert den Käufer daran, vorher das Fahrzeug auch nicht zu bezahlen.

Will der Verkäufer das nicht, kauft man das Fahrzeug eben nicht bei ihm.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Jogijo123):
Nun sagt er dass er mir bei Kauf den Farzeigschein nicht geben kan

Richtig - der Farzeugschein wurde 2005 abgeschafft und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt ...

Und der liegt auch nicht bei der Bank, weil die damit gar nichts anfangen können.


Fazit: Finger weg, da stimmt was nicht.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(677 Beiträge, 118x hilfreich)

Kann mich den anderen nur anschliessen: Finger weg!

Ich habe schon mehrmals einen Gebrauchtwagen gekauft und den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) immer zusammen mit Auto erhalten. Egal bei welcher Bank das Auto vorher finanziert war.

Entweder traut die Bank dem Autohaus und schickt den Brief auf der Basis zum Händler oder der Händler zahlt das Auto einfach vorab und bekommt dann den Brief.

Wenn die Bank dem Händler nicht vertraut und der Händler kein Geld für die Zwischenfinanzierung hat, kann man wirklich nur raten: Finger weg. Das wäre mir ein zu hohes Risiko, dass das Geld weg ist und ich trotzdem kein Auto bekomme.

Edit: Hatte überlesen das es ein Neuwagen ist. Umso schlimmer. Würde ich nicht machen.


-- Editiert von Sunrabbit am 18.09.2020 13:09

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16973 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Fazit: Finger weg, da stimmt was nicht.
Quatsch.
Du weißt genau, daß der Fragesteller nur die alten Bezeichnungen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verwechselt hat.

Zitat (von Jogijo123):
Ist das gang und gebe diese Vorgehensweise?
Du hast hier lediglich die alten Bezeichnungen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verwechselt. Ich nutze die jetzt weiterhin um dich nicht zu verwirren.

Der "Fahrzeugbrief" verbleibt bei Finanzierungen oft bei der Bank als Sicherheit. Das ist ein völlig normaler Vorgang. Wenn du damit nicht einverstanden bist, dann bleibt es dir auch frei einen anderen Finanzierer zu wählen, der dies nicht in seinen Bedingungen hat. Dem Händler ist es völlig egal bei wem du das Fahrzeug finanzieren wirst. Hast du schon mal bei deiner Hausbank nachgefragt?

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn du damit nicht einverstanden bist, dann bleibt es dir auch frei einen anderen Finanzierer zu wählen, der dies nicht in seinen Bedingungen hat.
Kann er wohl nicht, denn es ist ja nicht seine Bank.

Ich hätte da übrigens auch Bedenken. Wenn die Bank dem Händler nicht vertraut und ihm den Brief aushändigt, dann dürfte der Händler schon ziemlich klamm sein.
Ich würde ihm vorschlagen, direkt zweckgebunden an die Bank zu zahlen.

Stefan

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16973 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Kann er wohl nicht, denn es ist ja nicht seine Bank.
Ahhhh, ich hatte da was falsch verstanden! Ich dachte der Käufer möchte finanzieren und der "Brief" soll als Sicherheit hinterlegt werden.
Ich war auf dem völlig falschen Dampfer!
Ja, es ist heute aber tatsächlich so, dass viele Händler das Geld für die Neufahrzeuge nicht haben und die Wägen finanzieren müssen. Im Fall hier, bei der Renault-Bank. Die Banken sichern sich auch hier gegenüber dem Händler ab und behalten die "Briefe". Ja, das ist, insbesondere bei kleinen Händlern, absoluter Usus.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du weißt genau, daß der Fragesteller nur die alten Bezeichnungen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief verwechselt hat.

Du unterstellst ihm einfach, das der nicht mehr weis was der Verkäufer ihm gesagt hat?
Mache ich halt anders, ich spekuliere nicht, sondern gehe davon aus das man weis was man schreibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich war auf dem völlig falschen Dampfer!
:cheers:

Zitat:
Ja, es ist heute aber tatsächlich so, dass viele Händler das Geld für die Neufahrzeuge nicht haben und die Wägen finanzieren müssen.
Das sollte aber so laufen, dass der Händler den Brief kurz vor dem Verkauf anfordern kann, die Bank hat ja bestimmt noch zig andere Briefe. Wenn selbst das nicht möglich ist ...

Stefan

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#9
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Du unterstellst ihm einfach, das der nicht mehr weis was der Verkäufer ihm gesagt hat?
Nein, er unterstellt, dass auch der Verkäufer von der sog. "Umgangssprache" gebraucht macht, welche zwar Formal fehlerbehaftet sein kann, bei durchschnittlich intelligenten Menschen aber dennoch regelmäßig kein Sender-Empfänger-Problem auslöst, da sie die Transferleistung von "Schein/Brief" zu "zul. Besch I / II" dann im Kopf hinbekommen.

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#10
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(677 Beiträge, 118x hilfreich)

Naja... wollen wir hoffen das Jogijo123 sich nicht in 3 Monaten meldete mit "Mein Autohändler hat Insolvenz angemeldet. Geld ist weg, Auto auch".

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