Abmahnung wegen einer schlechten Google Rezession erhalten

19. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kenney Stone
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen einer schlechten Google Rezession erhalten

Hallo,

mein Vater arbeitet in einer Gastronomie und hat eine Abmahnung wegem Fehlverhalten erhalten. Im Anhang lag ein Ausdruck einer schlechten Google Rezession die die Situation die bemängelt wurde nicht wahrheitsgemäß wiedergespiegelt hat. Der Arbeitsgeber scheint ihm jedoch nicht zuhören zu wollen.

Der Arbeitsgeber soll außerdem vor einem Monat eine mündliche Abmahnung ausgesprochen haben, dabei ging es um eine weitere Beschwerde bei der es um die lange Wartezeit und vielen Wespen ging, wofür der Vater natürlich nichts kann, da sie total unterbelegt sind.

Die Beziehung zwischen ihm und den neuen Arbeitgeber ist angespannt. Man merkt auch, dass der Arbeitgeber möglichst viele Gründe sucht um ihm loszuwerden. Was sollten wir in dieser Situation tun? Was sollten die ersten Schritte sein?

PS: Wir haben derzeit keine Rechtschutzversicherung / Berufsrechtschutz, wenn wir eine abschließen, dann haben wir trotzdem eine Wartezeit von drei Monaten bis die greift.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Abmahnungen sind einerseits eine ernste Angelegenheit, weil der AG seine Unzufriedenheit dokumentiert - aber das Klima im Betrieb scheint ja ohnehin nicht zu stimmen. Andererseits werden Abmahnungen auch überschätzt: sie werden erst bedeutsam, wenn AG darauf eine Kündigung aufbauen will.
Dein Vater sollte auf jeden Fall für sich und seine Unterlagen eine Erinnerung über die Hergänge verfassen; er könnte auch eine Gegendarstellung abgeben, die der AG zur Abmahnung in die Personalakte geben müsste.
Ich rate aber ab. Abheften und gut iss. Sollte der AG aufgrund der Abmahnungen kündigen wollen, ist immer noch Zeit den Wahrheitsgehalt der Beschwerden infrage zu stellen. Wenn dein Vater dann überhaupt noch dort arbeiten will. Gastronomie ist ja nicht wirklich überlaufen von Arbeitswilligen.

Anmerkung: Berufsrechtsschutz nutzt hier eh wenig - einmal wegen der Wartezeit, aber auch weil der Grund für die Streitsache dann schon vor Beginn der Versicherung läge. Es soll allerdings auch Versicherungen geben, die ohne Wartezeit arbeiten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Kenney Stone):
Was sollten wir in dieser Situation tun? Was sollten die ersten Schritte sein?

Einen neuen Job suchen.
Also Anmelden in den entsprechenden Portalen, arbeitssuchend melden beim Amt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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