Anwendung des Gebührenverzeichnises der besonderer Gebührenverordnung des Bundesministeriums BMIBGeb

19. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Alexbum
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwendung des Gebührenverzeichnises der besonderer Gebührenverordnung des Bundesministeriums BMIBGeb

Hallo,
A habe wegen der nachfolgend aufgeführten polizeilichen Maßnahme einen Brief erhalten. Die Polizei will A nach der neuen Gebühren - und Auslagenverzeichnis BMIBGebV (Rechtsgrundlage) um 53,75 € erleichtern. Folgende Gebührenart wird angewand (Identitätsfeststellung nach §23 Absatz 1 Nummer 5 BPolG).
Sachverhaltsdarstellung: "Am Tag X gegen Y Uhr wurden A mit zwei Fahrkartenkontrolleuren der DB-Sicherheit auf der Diensstelle des Bundespolizeireviers München vorstellig. A wies sich gegenüber den Kontrolloreuren in der S8 vom Hauptbahnhof München zum Bahnhof München Ost mit einem Bayern-Ticket aus, welches nicht mit Seinem Namen eingetragen war. Gegenüber der DB-Sicherheit verweigerte A die Herausgabe eines Ausweisdokumentes zur Erstellung einer Fahrpreisnacherhebung. Auf Antrag der DB-Sicherheit wurde durch die Bundespolizei eine Identitätsfeststellung zum Schutz privater Rechte durchgeführt und A Daten zur Wahrung der zivilrechtlicher Ansprüche an die DB-Sicherheit übergeben."
Tathergang: A war mit einem ununterschriebenen Ticket unterwegs. Bei der Kontrolle konnte A sich nicht ausweisen, da keinen Ausweis dabei hatte. A ist mit DB-Sicherheit gleich zur Wache gegangen. Die Polizei hat A Identität gleich festgestellt und die Daten von A der DB-Sicherheit ohne A Einwilligung und ohne Antrag, wie es im Brief dargestellt wird, weitergegeben. Kein Polizeieinsatz, die Bahn ist ein stattliches Unternehmen. Welche privaten Rechte werden denn in diesem Fall geschützt A oder der Bahn, die Bahn ist ja nicht privat? Muss A zahlen oder versucht die Polizei auf unwissentheit Geld einzutreiben?

Gerne eure Meinungen dazu?

-- Editiert von Alexbum am 19.09.2020 13:41

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Alexbum):
Welche privaten Rechte werden denn in diesem Fall geschützt A oder der Bahn, die Bahn ist ja nicht privat?
Wieso schützen? Hier geht es nicht um Schutz irgendwelcher "privater Rechte".

Zitat (von Alexbum):
Muss A zahlen oder versucht die Polizei auf unwissentheit Geld einzutreiben?
Klar muss A zahlen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Alexbum):
Die Polizei hat A Identität gleich festgestellt

Zitat (von Alexbum):
Kein Polizeieinsatz,

Den Wiederspruch findest Du selber?



Zitat (von Alexbum):
die Bahn ist ein stattliches Unternehmen.

Ja und? Selbst wenn es nur ein mickriges Unternehmen wäre, würde das nichts ändern.



Zitat (von Alexbum):
Welche privaten Rechte werden denn in diesem Fall geschützt A oder der Bahn,

Beide.
Die Rechte des A weil so einem möglichem Missbrauch seiner Identität ein Riegel vorgeschoben wurde.
Die der Bahn, weil sie den korrekten Schuldigen in Regress nehmen kann.



Zitat (von Alexbum):
Muss A zahlen

Ich sehe derzeit kein rechtlich relevantes Argument für eine Verweigerung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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