Hallo,
A habe wegen der nachfolgend aufgeführten polizeilichen Maßnahme einen Brief erhalten. Die Polizei will A nach der neuen Gebühren - und Auslagenverzeichnis BMIBGebV (Rechtsgrundlage) um 53,75 € erleichtern. Folgende Gebührenart wird angewand (Identitätsfeststellung nach §23 Absatz 1 Nummer 5 BPolG).
Sachverhaltsdarstellung: "Am Tag X gegen Y Uhr wurden A mit zwei Fahrkartenkontrolleuren der DB-Sicherheit auf der Diensstelle des Bundespolizeireviers München vorstellig. A wies sich gegenüber den Kontrolloreuren in der S8 vom Hauptbahnhof München zum Bahnhof München Ost mit einem Bayern-Ticket aus, welches nicht mit Seinem Namen eingetragen war. Gegenüber der DB-Sicherheit verweigerte A die Herausgabe eines Ausweisdokumentes zur Erstellung einer Fahrpreisnacherhebung. Auf Antrag der DB-Sicherheit wurde durch die Bundespolizei eine Identitätsfeststellung zum Schutz privater Rechte durchgeführt und A Daten zur Wahrung der zivilrechtlicher Ansprüche an die DB-Sicherheit übergeben."
Tathergang: A war mit einem ununterschriebenen Ticket unterwegs. Bei der Kontrolle konnte A sich nicht ausweisen, da keinen Ausweis dabei hatte. A ist mit DB-Sicherheit gleich zur Wache gegangen. Die Polizei hat A Identität gleich festgestellt und die Daten von A der DB-Sicherheit ohne A Einwilligung und ohne Antrag, wie es im Brief dargestellt wird, weitergegeben. Kein Polizeieinsatz, die Bahn ist ein stattliches Unternehmen. Welche privaten Rechte werden denn in diesem Fall geschützt A oder der Bahn, die Bahn ist ja nicht privat? Muss A zahlen oder versucht die Polizei auf unwissentheit Geld einzutreiben?
Gerne eure Meinungen dazu?
-- Editiert von Alexbum am 19.09.2020 13:41
Anwendung des Gebührenverzeichnises der besonderer Gebührenverordnung des Bundesministeriums BMIBGeb
19. September 2020
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Frage vom 19. September 2020 | 12:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwendung des Gebührenverzeichnises der besonderer Gebührenverordnung des Bundesministeriums BMIBGeb
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 19. September 2020 | 16:49
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 280x hilfreich)
Wieso schützen? Hier geht es nicht um Schutz irgendwelcher "privater Rechte".ZitatWelche privaten Rechte werden denn in diesem Fall geschützt A oder der Bahn, die Bahn ist ja nicht privat? :
Klar muss A zahlen.ZitatMuss A zahlen oder versucht die Polizei auf unwissentheit Geld einzutreiben? :
#2
Antwort vom 19. September 2020 | 19:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatDie Polizei hat A Identität gleich festgestellt :
ZitatKein Polizeieinsatz, :
Den Wiederspruch findest Du selber?
Zitatdie Bahn ist ein stattliches Unternehmen. :
Ja und? Selbst wenn es nur ein mickriges Unternehmen wäre, würde das nichts ändern.
ZitatWelche privaten Rechte werden denn in diesem Fall geschützt A oder der Bahn, :
Beide.
Die Rechte des A weil so einem möglichem Missbrauch seiner Identität ein Riegel vorgeschoben wurde.
Die der Bahn, weil sie den korrekten Schuldigen in Regress nehmen kann.
ZitatMuss A zahlen :
Ich sehe derzeit kein rechtlich relevantes Argument für eine Verweigerung.
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