Pfändung eines Autos

20. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bennjack
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung eines Autos

Hallo zusammen,
inwiefern lässt sich das Auto des Schuldners fänden, wenn dessen Arbeitgeber ihm bescheinigt, dass er dieses für die Arbeit braucht, obwohl das definitiv nicht der Fall ist. Muss der Arbeitgeber dem Gläubiger einen Nachweis dafür bringen oder muss man das so hinnehmen?

Herzlichen Dank im Voraus.


-- Editiert von Bennjack am 20.09.2020 18:40

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Bennjack):
obwohl das definitiv nicht der Fall ist.

Dann kann man das ja sicherlich auch so definitiv beweisen und gegen die falsche Bescheinigung vorgehen.




-- Editiert von Harry van Sell am 20.09.2020 18:46

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Bennjack
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wie soll ich das beweisen, müsste ich dann gerichtlich dagegen vorgehen? Für die Arbeit stellt der Arbeitgeber Firmenfahrzeuge zur Verfügung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Bennjack):
Wie soll ich das beweisen,

Komische Frage, da man es doch schon definitiv weis, muss man die Beweise doch schon haben?



Zitat (von Bennjack):
, müsste ich dann gerichtlich dagegen vorgehen?

Notfalls ja, oft reicht es auch schon wenn man die Lüge dem GV nachweist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 29x hilfreich)

Na ja, man sollte auch bedenken, dass der Weg zur Arbeit auch machbar sein muss. Wenn die Arbeitsstätte außerhalb liegt, zu den Arbeitszeiten nicht mit Bus und Bahn erreichbar ist, weil der Schuldner zB im Schichtdienst arbeitet, dann kann das eigene Auto dann auch schnell notwendig sein.

Natürlich muss das kein Porsche sein, an den käme wohl durch eine Austauschpfändung heran.

Was fährt derjenige denn für ein Auto? Würde sich der ganze Aufwand überhaupt lohnen? Die Verwertung kostet ja auch nochmal Geld.

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#5
 Von 
Bennjack
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Komische Frage, da man es doch schon definitiv weis, muss man die Beweise doch schon haben?

Ich weiß, dass er für die Arbeit ein Firmenfahrzeug benutzt, sein Privatfahrzeug ist für diese Arbeit gar nicht ausgelegt.
Muss der Arbeitgeber nicht beweisen, dass das was er bescheinigt, auch stimmt?


Zitat (von fb522466-71):
Na ja, man sollte auch bedenken, dass der Weg zur Arbeit auch machbar sein muss. Wenn die Arbeitsstätte außerhalb liegt, zu den Arbeitszeiten nicht mit Bus und Bahn erreichbar ist, weil der Schuldner zB im Schichtdienst arbeitet, dann kann das eigene Auto dann auch schnell notwendig sein.

Der Weg zur Arbeit ist problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln machbar, der Schuldner arbeitet auch nicht im Schichtdienst.


Zitat (von fb522466-71):
Was fährt derjenige denn für ein Auto? Würde sich der ganze Aufwand überhaupt lohnen? Die Verwertung kostet ja auch nochmal Geld.

Das Auto hat einen Wert von ca. 4.000 - 5.000€, somit würde sich das meiner Meinung nach schon lohnen

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4542 Beiträge, 547x hilfreich)

Seit wann ist es Gerichtsvollziehern für die Pfändung wichtig, was ein unbeteiligter Dritter (hier der Arbeitgeber) für Bescheinigungen ausstellt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Bennjack):
Ich weiß,

Ist kein wirklich guter Beweis.

Fotos, Zeugenaussagen, das wäre was anderes.



Zitat (von Solan196):
Seit wann ist es Gerichtsvollziehern für die Pfändung wichtig, was ein unbeteiligter Dritter (hier der Arbeitgeber) für Bescheinigungen ausstellt?

Seit es die ZPO gibt, die dem Schuldner erlaubt die Unpfändbarkeit zu beweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4542 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Seit es die ZPO gibt, die dem Schuldner erlaubt die Unpfändbarkeit zu beweisen.


Könntes du mir mal die Stelle sagen? Das wär ja nen Ding, wenn man jedem so eine Gefälligkeitsbescheinigung ausstellen könnte. Ich kann mir vorstellen, dass da die Hürde schon etwas höher ist als eine Bescheinigung von einem Arbeitgeber. (Ausgenommen der Arbeitgeber begründet die Notwendigkeit mit Schichtarbeit und der AN wohnt auf dem Land.)

-- Editiert von Solan196 am 20.09.2020 20:27

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#9
 Von 
Bennjack
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Bennjack):
Das Auto hat einen Wert von ca. 4.000 - 5.000€, somit würde sich das meiner Meinung nach schon lohnen

Würde sich das wirklich lohnen, oder bliebe dann nicht mehr viel übrig?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Bennjack):
Würde sich das wirklich lohnen, oder bliebe dann nicht mehr viel übrig?

Es gibt da einige Problemfaktoren:
Zum einen müsste man den Händlereinkaufspreis ansetzen und nicht den Wert.
Der Schuldner muss nicht viel kooperieren - mit etwas Pech hat man dann ein KfZ ohne Schlüssel und ohne Papiere.
Kann sein das bei einer Versteigerung gar keiner bietet
Falls eine Austauschpfändung gemacht würde, müsste man das Ersatzfahrzeug besorgen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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