Guten Tag,
ich stecke in eine Zwickmühle. Ich habe ein Aufenthaltstitel der am 1.10.2020 abläuft (es wird immer verlängert). Ich habe wegen Corona alle Papiere für eine Verlängerung an das zuständige Kundenzentrum/Ausländeramt bereits am 10.06.2020 geschickt. 1 Monat später habe ich angerufen um zu versichern das meine Papiere und Antrag eingegangen ist. Man sagte mir wegen Corona wird es bearbeitet kurz bevor das Aufenthaltstitel aufläuft.
Alles in Ordnung bis jetzt. Aber das Jobcenter hat sich aber gemeldet und hat gesagt das es den Aufenthaltstitel bis zum 28.09.2020 möchte, sonst werden mir die Leistungen gekürzt. Also wollte ich das Kundenzentrum/Ausländeramt anrufen, da ist nur noch ein Bandaufnahme das man soll sich per EMail melden. Da habe ich getan und man bekommt ein vorgefertigte Antwort das es 14 Tagen oder mehr dauern kann bis sie sich melden. Daraufhin habe ich das Jobcenter angerufen und die haben das Frist verlängert bis auf den 07.10.2020.
Dann ging ich persönlich zu dem Kundenzentrum/Ausländeramt. Und die Security nahm einfach Kopien von mein Pass und Aufenthaltstitel, ich dürfte mein EMail Adresse hinterlassen und um ein Termin gebeten auf ein Zettel.
Ich habe vom Fiktionsbescheinigung gehört, jedoch weiß ich nie wie ich es zurzeit bekommen kann oder ob es mir überhaupt zusteht usw.
Kann mir jemanden da irgendwie weiterhelfen mit Infos oder wo ich mich wenden kann.
Aufenthaltstitel braucht etwas zu lange für das Jobcenter
21. September 2020
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Frage vom 21. September 2020 | 09:05
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 3x hilfreich)
Aufenthaltstitel braucht etwas zu lange für das Jobcenter
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#1
Antwort vom 21. September 2020 | 10:29
Von
Status: Lehrling (1239 Beiträge, 1510x hilfreich)
ZitatIch habe vom Fiktionsbescheinigung gehört, jedoch weiß ich nie wie ich es zurzeit bekommen kann oder ob es mir überhaupt zusteht usw. :
Wenn der AT nicht rechtzeitig für das Jobcenter verlängert werden wird, dann ist die Fiktionsbescheinigung die beste Möglichkeit, um zu belegen, dass der Aufenthalt auch nach dem 1.10. legal ist. Ob das den JC reichen wird, ist eine andere Frage.
Zu Zeiten von Corona ist es schwer zu sagen, wie deine ABH momentan arbeitet. Du solltest die vorgegebenen Kontaktwege (E-Mail) nutzen, um eine Fiktionsbescheinigung anzufordern.
Sie steht jedem Antragsteller zu, der einen Antrag auf einen AT stellt, über den noch nicht entschieden wurde. Konkret wird die FB dann benötigt, wenn der neue Titel noch nicht erteilt werden kann, obwohl der alte AT abgelaufen ist. Da die ABH die rechtzeitige Verlängerung zugesagt hat, kann es sein, dass sie keine FB ausstellen will. Deshalb solltest du erwähnen, dass das Jobcenter eine Bescheinigung über einen längeren Aufenthalt verlangt. Vielleicht ist man dann bei der ABH so freundlich, direkt den AT zu verlängern.
-- Editiert von Felicite am 21.09.2020 10:29
#2
Antwort vom 21. September 2020 | 10:47
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 3x hilfreich)
Das kann ich machen, sofern ich rechtzeitig ein Termin bekomme und das Jobcenter noch etwas warten kann.
Danke
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#3
Antwort vom 21. September 2020 | 10:58
Von
Status: Unbeschreiblich (32231 Beiträge, 5662x hilfreich)
Ja, richtig. Damit wird zunächst dein bisheriger AT als weiterhin gültig bescheinigt. Für die Zwischenzeit bis zum neuen AT.ZitatIch habe vom Fiktionsbescheinigung gehört, :
Bekommst du vor dem 7.10. deinen neuen AT, brauchst du keine Fiktionsbescheinigung.
Schafft das Ausländeramt das aber nicht, bekommst du zuerst die Fiktionsbescheinigung, vielleicht für 3 Monate.
Das JC wird dir für den Monat Oktober das Geld überweisen. Da wird nichts gekürzt werden---weil du die Frist ja bis 7.10. hast. Das Geld vom JC kommt schon am 30.9.
Nicht unbedingt. Bis zum 7.10. hast du jetzt erstmal alles wichtige und auch alles richtig gemacht.Zitatich stecke in eine Zwickmühle. :
Viel Glück!
#4
Antwort vom 21. September 2020 | 11:23
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke, ich hoffe Sie haben recht.
#5
Antwort vom 25. September 2020 | 11:28
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 3x hilfreich)
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