Moin,
ich habe eine Frage zu dem Verpflegungsmehraufwand.
Wir haben folgende Regelung:
mehr als 8 bis 24 Stunden = 12,00 EURO
ab 24 Stunden = 24,00 EURO
(für An- und Abreisetage gelten 12,00 EURO)
Jetzt ist die Frage wie sieht es der Gesetzgeber vor?
Beispiel:
Wir fahren morgens um 8 Uhr zu hause los und besuchen eine Vielzahl von Märkten. Die Übernachtung erfolgt im Hotel. Am nöchsten Tag fahren wir wieder diverse Märkte an und sind gegen 16 Uhr zu hause.
Meine Kollegen sagen, dass wir für einen Tag 24 € und für den anderen Tag 12 € erhalten müssten.
Kann mir da jemand einen sichern Tip oder eine Info geben.
Vielen Dank
Verpflegungsmehraufwand bei Übernachtung
21. September 2020
Thema abonnieren
Frage vom 21. September 2020 | 11:14
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 1x hilfreich)
Verpflegungsmehraufwand bei Übernachtung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 21. September 2020 | 11:52
Von
Status: Schüler (211 Beiträge, 77x hilfreich)
https://www.verpflegungsmehraufwand.de/2020/
24 h heißt ganztägig (Kalendertag)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. September 2020 | 12:06
Von
Status: Unbeschreiblich (32138 Beiträge, 5653x hilfreich)
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.htmlZitatJetzt ist die Frage wie sieht es der Gesetzgeber vor? :
Absatz 4a
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 21. September 2020 | 12:31
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo Anami,
ich verstehe nicht ganz wie hier Absatz 4a helfen kann
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 22. September 2020 | 13:30
Von
Status: Unbeschreiblich (32869 Beiträge, 17264x hilfreich)
Meine Kollegen sagen, dass wir für einen Tag 24 € und für den anderen Tag 12 € erhalten müssten. Vom AG müssen Sie überhaupt nichts erhalten, wie schon treffend festgestellt wurde. Steuerrechtlich haben wir hier einen An- und einen Abreisetag - dafür kann man 2x14 Euro steuerlich absetzen, falls man vom AG nichts erhält. Und erhält man vom AG 2x12 Euro (die alte, inzwischen erhöhte Pauschale), dann kann man die Differenz, also insgesamt 4 Euro, steuerlich geltend machen.
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