Online Verlosung ohne Einsatz und Glücksspielprinzip = legal?

21. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
terdev
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Verlosung ohne Einsatz und Glücksspielprinzip = legal?

Hallo,

ich wollte mich erkundigen, ob es rechtlich erlaubt ist, Geldbeträge online unter Nutzern auszuschütten. Das Geld wurde durch Werbeeinnahmen generiert, es besteht also kein Geldeinsatz auf der Nutzerseite. Die Ausschüttung orientiert sich an bestimmten Punktewerten der Nutzer ("der bessere gewinnt") und beruht somit nicht auf einem Zufallsprinzip.

In den Richtlinien vom Google PlayStore (z.B.), werden "Glücksspiele, Spiele und Wettbewerbe, bei denen um echtes Geld gespielt wird" eingeschränkt.

Des Weiteren benannt wird: "Inhalte oder Dienste, die es Nutzern ermöglichen oder erleichtern, mit echtem Geld zu wetten, zu investieren oder teilzunehmen (einschließlich mit Geld gekaufter In-App-Artikel), um einen Preis von echtem Geldwert zu erhalten, sind nicht zulässig. Dazu gehören unter anderem Onlinecasinos, Sportwetten und Lotterien, die die oben genannten Anforderungen für Glücksspiel-Apps nicht erfüllen, sowie Spiele, bei denen Geld- oder Sachpreise angeboten werden."

Da das von mir benannte System weder Geldeinsätze beinhaltet, noch im eigentlichen Sinne der Definition von Glückspielen entspricht, bin ich mir unsicher.

Vielen Dank für Ihre Zeit.

-- Editiert von terdev am 21.09.2020 18:48

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

ich gehe Mal davon aus das ihre Idee ist:

Sie lassen die Nutzer der App Werbeeinnahmen generieren, bspw indem man sich spots anschaut und dann teilen sie 10% der Einnahmen des Zeitraums mit den bspw. drei ertragreichsten "Kunden".

Im Kern sehe ich da erstmal kein Glücksspiel.
Das dumme dabei ist, wenn es kein Glücksspiel ist, dann ist es u.U. Erwerbstätigkeit... mit Steuern und so... und auch das Thema minderjährige will gedacht werden.....


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
terdev
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
ich gehe Mal davon aus das ihre Idee ist:

Sie lassen die Nutzer der App Werbeeinnahmen generieren, bspw indem man sich spots anschaut und dann teilen sie 10% der Einnahmen des Zeitraums mit den bspw. drei ertragreichsten "Kunden".

Im Kern sehe ich da erstmal kein Glücksspiel.
Das dumme dabei ist, wenn es kein Glücksspiel ist, dann ist es u.U. Erwerbstätigkeit... mit Steuern und so... und auch das Thema minderjährige will gedacht werden.....


Hallo, danke für Ihre Rückmeldung. Die steuerlichen Aspekte spielen auf jeden Fall auch eine Rolle, sowie die Altersbeschränkung. Grundsätzlich ist es kein Glücksspiel, jedoch kann ich aus den Richtlinien des Google Play Stores nicht ableiten, ob das System (Nutzer schauen Werbung nach einem Spiel => Einnahmen werden wieder die besten Nutzer ausgeschüttet) in einer Weise rechtswidrig ist.

Können Sie hier vielleicht näheres Feststellen? :

"Andere Apps für Spiele, Wettbewerbe und Turniere um echtes Geld:
Inhalte oder Dienste, die es Nutzern ermöglichen oder erleichtern, mit echtem Geld zu wetten, zu investieren oder teilzunehmen (einschließlich mit Geld gekaufter In-App-Artikel), um einen Preis von echtem Geldwert zu erhalten, sind nicht zulässig. Dazu gehören unter anderem Onlinecasinos, Sportwetten und Lotterien, die die oben genannten Anforderungen für Glücksspiel-Apps nicht erfüllen, sowie Spiele, bei denen Geld- oder Sachpreise angeboten werden."

Meiner Ansicht nach, ist die Aussage, dass Spiele, bei denen Geld- oder Sachpreise angeboten werden, nicht zulässig sind, immer noch auf den Fakt des Geldeinsatzes bezogen, oder?

Vielen Dank für Ihre Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von terdev):
Inhalte oder Dienste, die es Nutzern ermöglichen oder erleichtern, mit echtem Geld zu wetten, zu investieren oder teilzunehmen (einschließlich mit Geld gekaufter In-App-Artikel), um einen Preis von echtem Geldwert zu erhalten, sind nicht zulässig.


umfasst m.E. mehrere Bedingungen die erfüllt sein müssen. Hier zentral:

1.) Einsatz von eigenen Geld mit dem Ziel
2.) (ggf. mehr) Geld zu bekommen.

Es wird per Definition also gefordert, das der Nutzer auch einen eigenen Geldeinsatz leistet.

Die von mir skizzierte "Geschäftsidee" fiele m.e. nicht unter die Definition.

Generell ist jedoch eine professionelle Überprüfung aufgrund anderer, potentieller Fallstricke abzuraten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Generell ist jedoch eine professionelle Überprüfung aufgrund anderer, potentieller Fallstricke abzuraten.


Ich meine natürlich anzuraten

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