Reparaturannahme aufgrund fehlendem Kaufbeleges abgelehnt

21. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Claudy13
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)
Reparaturannahme aufgrund fehlendem Kaufbeleges abgelehnt

Guten Abend,

folgender fiktiver Fall:
Person A hat vor genau 23 Monaten einen Kaffeevollautomaten gekauft (bar), welcher jetzt dabei ist, den geist aufzugeben. Mahlwerk rattert immer öfters und der Kaffee wird nicht richtig gemahlen.
Leider ist aufgrund einer Renovierung der Kaufbeleg von Sat*** verloren gegangen.
Sat*** verweigert die Reparaturannahme (weil kein Kaufbeleg vorweisbar ist) und verweist auf den Hersteller, welcher sogar 3 Jahre Gewährleistung gibt.

Auf der Rückseite der Maschine steht neben der Seriennummer, auch das Herstellungsdatum.
Demnach wurde diese Maschine 10/2018 Hergestellt.

Leider verweigert der Kundenservice des Herstellers eine Reparaturaufnahme im Rahmen der dreijährigen Gewährleistung, weil kein Kaufbeleg vorweisbar ist.

Ich meine irgendwo gelesen zu haben, das es nicht zwingend notwendig ist, einen Kaufbelegt zu haben, wenn man Gewährleistungsansprüche durchsetzen will.
Zudem ja das Produktionsjahr auf der Maschine steht und man daran sieht, das die Maschine 20 Monate alt ist! Also im Zeitraum der Gewährleistung!

Was kann man tun? Maschine war nicht gerade günstig :(

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Claudy13):
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, das es nicht zwingend notwendig ist, einen Kaufbelegt zu haben, wenn man Gewährleistungsansprüche durchsetzen will.

Richtig. Man muss nur nachweisen, das man das Gerät vom Verkäufer erworben hat. Wie will man das machen?

Aber dann hat man das nächste Problem, man muss nämlich auch nachweisen, das das Geräte beim Kauf mangelhaft war. Wie will man das machen?



Zitat (von Claudy13):
Leider verweigert der Kundenservice des Herstellers eine Reparaturaufnahme im Rahmen der dreijährigen Gewährleistung,

Ich glaube nicht das der Hersteller eine dreijährige Gewährleistung gibt.
Nicht nur weil die gesetzliche Gewährleistung vor 19 Jahren abgeschafft und durch die gesetzlichen Mängelhaftung ersetzt wurde.
Sondern auch weil ich keinen Hersteller solcher Geräte kenne der so etwas macht.

Da würde ich also nochmals recherchieren, was genau der Hersteller da anbietet und wie genau die Bedingungen dafür sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Typische Harry-Antwort ...

Sie dürfen nicht vermischen:
a) gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers
b) zusätzliche (freiwillige) Garantie des Herstellers

Für a) brauchen Sie zwar keine Kaufquittung. Aber Sie müssen trotzdem irgendwie beweisen, dass Sie die Ware bei bei Sat*** gekauft haben (und nicht irgendwo anders). Der Verkäufer muss Gewährleistung nur für die Ware bieten, die bei ihm gekauft wurde. Außerdem gilt bei der geseätzlichen Gewährleistung, dass man ab dem 6. Monat den Beweis bringen muss, dass die Ware von Anfang an fehlerhaft war. Das ist realistischerweiser häufig nicht möglich.

Bei b) kommt es auf die Bedingungen der Garantie an. ein zusätzlich Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, weshalb er auch selbst die Konditionen festlegen darf. Wenn die Bedingung ist "nur mit Kaufquittung", dann ist das halt so.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Claudy13):
at*** verweigert die Reparaturannahme
Logisch. Warum sollte Saturn sich um die "Gewährleistung" für ein Gerät kümmern, das gar nicht dort gekauft wurde. Die sogenannte Gewährleistung betrifft ausschliesslich den Verkäufer und betrachtet einzig und alleine den Zustand des Gerätes zum Zeitpunkt des Kaufs. Die Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie!

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#4
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

kenne einige Produkte, welche 3 Jahre Garantie vom Hersteller haben.
Wenn deine Kaffeemaschine eine Serien-/Produktionsnummer hat und zusätzlich noch das Produktionsdatum drauf steht, ist doch klar, wie alt das Gerät ist. Bei dir 23 Monate. Also noch 13 Monate Garantie vom Hersteller.
Und ob Rechnung oder nicht ist doch völlig egal. Wird ja wohl kein anderer hergestellt haben ;)

Ich hatte ähnliches Problem mit einer Nikonkamera. Blitz defekt und unscharfe Bilder. Rechnung hatte ich keine mehr. Aber aufgrund der Seriennummer konnte nachgewiesen werden, dass die Kamera 1 1/2 Jahre alt war. Habe von Nikon damals eine neue bekommen..sogar das Nachfolgemodell.

Und zu 3 Jahre Gewähleistung.... Claudy meint bestimmt Garantie. Mein Monitor zb. hat 3 Jahre Garantie und wurde bereits nach etwas über 2 Jahren wegen technischer Probleme vom Hersteller ausgetauscht!
Das heisst, wenn das Teil in den 3 Jahren kaputt geht, wird der entweder repariert (vom Hersteller) oder ich bekomme einen neuen.


und zu "Außerdem gilt bei der geseätzlichen Gewährleistung, dass man ab dem 6. Monat den Beweis bringen muss, dass die Ware von Anfang an fehlerhaft war"
Blödsinn, wo steht das?? Dann wäre die Gewährleistung auf 6 Monate beschränkt und nicht auf 2 Jahre!

Claudi.. ich würde da nochmals anrufen oder hinschreiben. Kaufbelegt ist nicht erforderlich. Bei Saturm bräuchtest du eigentlich auch keine Rechnung, sofern du jemanden hast, der es bezeugen kann, das du da und da zu dieser Zeit die Kaffeemaschine gekauft hast.
Und laut Typenschild muss das ja innerhalb der 23 Monate geschehen sein!! Saturn könnte sich dabei zickig anstellen..der Hersteller aber nicht!


-- Editiert von Ant123 am 22.09.2020 14:24

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Und ob Rechnung oder nicht ist doch völlig egal.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von Ant123):
Das heisst, wenn das Teil in den 3 Jahren kaputt geht, wird der entweder repariert (vom Hersteller) oder ich bekomme einen neuen.

Das heißt es aber nur bei dem Monitor und der Kamera. Nicht bei der Kaffeemaschine.



Zitat (von Ant123):
und zu "Außerdem gilt bei der geseätzlichen Gewährleistung, dass man ab dem 6. Monat den Beweis bringen muss, dass die Ware von Anfang an fehlerhaft war"
Blödsinn, wo steht das??

Im Gesetz, einfach mal lesen: § 477 BGB



Zitat (von Ant123):
Dann wäre die Gewährleistung auf 6 Monate beschränkt und nicht auf 2 Jahre!

Wie kommt man denn auf die absurde Theorie?



Zitat (von Ant123):
Und laut Typenschild muss das ja innerhalb der 23 Monate geschehen sein!!

Nö, die kann auch geklaut sein ...



Zitat (von Ant123):
Saturn könnte sich dabei zickig anstellen..der Hersteller aber nicht!

Der Hersteller zickt bereits ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

@Ant123
Sorry, aber dein kompletter Beitrag ist nur Unsinn. Das einzige was halbwegs korrekt ist, ist dass die Gewährleistung 6 Monate nach dem Kauf, eigentlich uninteressant für den Käufer ist, da er vor der Hürde staht zu beweisen, dass die Ware beim Kauf bereits fehlerhaft war. Das ist allerdings keine Beschränkung auf 6 Monate.

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Ich vermute mal, dass die kostenpflichtige Reparatur jederzeit und ohne Kaufbeleg möglich ist...

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#8
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Für eine teurer Kaffeemaschine schreibt Sat*** normalerweise eine Rechnung, die bei Sat*** gespeichert ist. Eventuell hast du noch eine Sat*** Karte, dann ist es sogar da drauf gespeichert.

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#9
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Und ob Rechnung oder nicht ist doch völlig egal.
Zitat (von Ant123):
Das heisst, wenn das Teil in den 3 Jahren kaputt geht, wird der entweder repariert (vom Hersteller) oder ich bekomme einen neuen.
Zitat (von Ant123):
und zu "Außerdem gilt bei der geseätzlichen Gewährleistung, dass man ab dem 6. Monat den Beweis bringen muss, dass die Ware von Anfang an fehlerhaft war"
Blödsinn, wo steht das?? Dann wäre die Gewährleistung auf 6 Monate beschränkt und nicht auf 2 Jahre!
Zitat (von Ant123):
Kaufbelegt ist nicht erforderlich. Bei Saturm bräuchtest du eigentlich auch keine Rechnung, sofern du jemanden hast, der es bezeugen kann, das du da und da zu dieser Zeit die Kaffeemaschine gekauft hast.
Oh Mann, so viel Unsinn auf einmal!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Für eine teurer Kaffeemaschine schreibt Sat*** normalerweise eine Rechnung, die bei Sat*** gespeichert ist.


Richtig, und das sogar meist an den Rechnern in der entsprechenden Abteilung.
Ich würde dort mal persönlich vorstellig, um eventuell doch noch in den Genuss der Herstellergarantie zu gelangen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Claudy13
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Ant123):
Und ob Rechnung oder nicht ist doch völlig egal.
Zitat (von Ant123):
Das heisst, wenn das Teil in den 3 Jahren kaputt geht, wird der entweder repariert (vom Hersteller) oder ich bekomme einen neuen.
Zitat (von Ant123):
und zu "Außerdem gilt bei der geseätzlichen Gewährleistung, dass man ab dem 6. Monat den Beweis bringen muss, dass die Ware von Anfang an fehlerhaft war"
Blödsinn, wo steht das?? Dann wäre die Gewährleistung auf 6 Monate beschränkt und nicht auf 2 Jahre!
Zitat (von Ant123):
Kaufbelegt ist nicht erforderlich. Bei Saturm bräuchtest du eigentlich auch keine Rechnung, sofern du jemanden hast, der es bezeugen kann, das du da und da zu dieser Zeit die Kaffeemaschine gekauft hast.


so in etwa hat dein mein Anwalt sich auch ausgedrückt. Es bedurfte nur einen Anruf von meinem Anwalt beim Hersteller (das Gespräch hat keine 5min gedauert!), um eine Garantieabwicklung ohne Rechnung in Gange zu bringen. Kaffeevollautomat wurde sogar abgeholt.
Wäre das Herstellungsdatum allerdings älter als 3 Jahre, hätte der Hersteller eine Reparatur abgelehnt.





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#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, die kann auch geklaut sein ...


? Warum sollte sich ein Hersteller um seine Garantiepflichten drücken können mit dem (im übrigen strafrechtlich relevanten) Argument, es handele sich vermutlich um Diebesgut?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
? Warum sollte sich ein Hersteller um seine Garantiepflichten drücken können mit dem (im übrigen strafrechtlich relevanten) Argument, es handele sich vermutlich um Diebesgut?

Die Vermutung das die Ware nicht rechtmäßig erworben sein könnte ist nicht wirklich strafrechtlich relevant.

Und wenn in den Garantiebedingungen steht "keine Garantie ohne Kaufnachweis", dann muss da gar nicht groß diskutiert werden.


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