Moin liebes Forum,
Gibt es einen Unterschied bei der Formulierung Vergütung und Bezüge?
Wollte auf Rat des Anwalts diesen Satz beifügen, da zwar die Abfindung gestiegen ist, dcb ieser Satz aber rausgenommen worden ist.
Vertrag endet zum 31.10
Vielen Dank
Unter Fortzahlung der Vergütung o. Bezüge?
23. September 2020
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Frage vom 23. September 2020 | 10:29
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 1x hilfreich)
Unter Fortzahlung der Vergütung o. Bezüge?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 23. September 2020 | 10:51
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 1x hilfreich)
Sorry, hätte es auch direkt dort posten können.
Ich wäre ab Montag nicht mehr AU und würde unter Anrechnung meiner Urlaubstage unwiderruflich freigestellt, der Anwalt meinte das zumindest hinzugefügt werden sollte, dass ab dem Zeitpunkt "unter Fortzahlung der Vergütung und unter Anrechnung sämtlicher etwaig bestehender Urlaubs-..... Usw." hinzufügen sollte.
Gibt es denn einen Unterschied in dem Fall wenn ich anstatt bezüge, vergütung nehme?
Danke noch mal
Und jetzt?
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