Unter Fortzahlung der Vergütung o. Bezüge?

23. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Damezzo
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)
Unter Fortzahlung der Vergütung o. Bezüge?

Moin liebes Forum,

Gibt es einen Unterschied bei der Formulierung Vergütung und Bezüge?

Wollte auf Rat des Anwalts diesen Satz beifügen, da zwar die Abfindung gestiegen ist, dcb ieser Satz aber rausgenommen worden ist.

Vertrag endet zum 31.10


Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Damezzo
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry, hätte es auch direkt dort posten können.

Ich wäre ab Montag nicht mehr AU und würde unter Anrechnung meiner Urlaubstage unwiderruflich freigestellt, der Anwalt meinte das zumindest hinzugefügt werden sollte, dass ab dem Zeitpunkt "unter Fortzahlung der Vergütung und unter Anrechnung sämtlicher etwaig bestehender Urlaubs-..... Usw." hinzufügen sollte.

Gibt es denn einen Unterschied in dem Fall wenn ich anstatt bezüge, vergütung nehme?

Danke noch mal

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