Mietwagen - überraschendes Upgrade bei Abholung

23. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Patrick1199
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwagen - überraschendes Upgrade bei Abholung

Hallo!
Ich hatte für eine Rennveranstaltung in Tschechien für mich und einen Kumpel über Check24 einen Bus "(B4) Mercedes Sprinter 213 oder ähnlich" bei Hertz gebucht.
Erst bei Abholung wurde mir dann mitgeteilt, dass kein Sprinter o.ä. verfügbar sei und sie mir für den gleichen Preis einen "(C4) Mercedes Sprinter 313 Koffer" geben würden. Ich hatte natürlich sofort angemerkt, dass ich mir nicht sicher bin, ob das für meinen/unseren Anwendungszweck überhaupt passt (Motorräder und Zubehör einladen - Ladekante ca. 1m), ich bin kulanterweise zu meinem Kumpel (ca. 5km von Hertz weg) gefahren, erfolglos mussten wir feststellen, dass es unmöglich ist Motorräder ein- und auszuladen.
Bin dann direkt wieder zu Hertz und habe den Sprinter Koffer abgegeben. Ich musste mich dann erstmal um eine kurzfristige Lösung (Pkw mit Anhänger organisieren) kümmern, um nach Tschechien zu kommen (= Mehrkosten/Mehraufwand für mich und verlorene Zeit).
Bei der Abgabe wurde ich dann nur an die Kundendienst-Mail verwiesen, die Mitarbeiterin in der Filiale könne hier nichts machen. Ich sehe nicht ein, ein für mich unpassendes Kfz zu bezahlen.
Die Email habe ich noch während der Wartezeit (Angehöriger musste mich erst wieder holen) bei der Abholung (20.8.20) geschrieben, bis heute keine Antwort.

Nachdem ich über Check24 gebucht hatte, habe ich nach kurzer Wartezeit auf eine mögliche Antwort, dort eine Reklamation eingereicht und heute eine für mich äußerst ernüchternde Antwort von Check24 erhalten:

"...kann bei Engpässen vorkommen, dass das gebuchtes Kfz nicht verfügbar ist...[...]Bei dieser Anmietung wurde ein Fahrzeug einer höheren Fzg.Gruppe angeboten - entsprechend ohne Mehrkosten für Sie als Kunde. Daher ist die Rechnungsstellung korrekt und eine Erstattung nicht vorgesehen.
Wir bedauern keinen positiven Bescheid für Sie zu haben."

Kann ich hier noch etwas machen? Für mich klingt es so, als wäre der Fall für Check24 gegessen?
Vielen Dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Die Frage ist doch: Hat der Vermieter gewusst, dass Sie Motorräder transportieren?

Ich sehe nämlich so: Wenn es nicht explizit für den Vermieter bekannt war, was Sie transportieren, haben Sie keine Ansprüche. Explizit heisst: In der Buchung / Auftragsbestätigung so festgehalten.

-- Editiert von cirius32832 am 23.09.2020 15:39

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#2
 Von 
Patrick1199
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Die Frage ist doch: Hat der Vermieter gewusst, dass Sie Motorräder transportieren?


Natürlich nicht! Ich hatte schon öfters (bei anderen Vermietungen) Sprinter o.ä. ausgeliehen und deshalb gewusst, was ich für meinen Zweck benötige. Aber es gibt doch niemand den Mietgrund an? Wäre doch auch zum beispielsweise Möbeltransport aufgrund der hohen Ladekante ungünstig gewesen.
Deshalb hab ich über Check24 geschaut wer im Umkreis einen Sprinter für meinen gewünschten Zeitraum hat und gebucht.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Wofür der Wagen benötigt wird kann dem Vermieter egal sein. Wenn nicht explizit ein Wagen zum Zwecke XYZ vertraglich gemietet wurde, dann hat der Vermieter hier seine Pflicht erfüllt als der Kunde den Wagen angenommen hat und weggefahren ist. Der Mieter hätte die Annahme des Wagens verweigern können, da er nicht dem gemieteten entsprach. Das hat er aber nicht. Er hat den Wagen genommen und ist weggefahren.

Zitat (von Patrick1199):
Ich hatte natürlich sofort angemerkt, dass ich mir nicht sicher bin, ob das für meinen/unseren Anwendungszweck überhaupt passt
Dann hättest du eine entsprechende Vereinbarung treffen müssen für den Fall, dass der Wagen nicht passen sollte, das hast du aber nicht.

Zitat (von Patrick1199):
ich bin kulanterweise zu meinem Kumpel .............. gefahren
Das war nicht kulanter weise sondern du hast den Wagen gemietet und mitgenommen.

Zitat (von Patrick1199):
Ich sehe nicht ein, ein für mich unpassendes Kfz zu bezahlen.
Dann hättest du es nicht mitnehmen dürfen. Es stand dir frei auf das Upgrade zu verzichten. Da kein Verwendungszweck vereinbart war hätte es aber auch keinen Anspruch auf Schadenersatz gegeben.

Zitat (von Patrick1199):
Daher ist die Rechnungsstellung korrekt und eine Erstattung nicht vorgesehen.
Das ist völlig nachvollziehbar.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Patrick1199):
erfolglos mussten wir feststellen, dass es unmöglich ist Motorräder ein- und auszuladen.

Warum genau? Woran ist es gescheitert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Patrick1199
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Patrick1199):
erfolglos mussten wir feststellen, dass es unmöglich ist Motorräder ein- und auszuladen.

Warum genau? Woran ist es gescheitert?


Weil mit einer handelsüblichen Motorradrampe (Länge knapp 2m) trotz unterlegen der Winkel zu steil war bei der hohen Ladekante und folglich der Bug aufgegangen ist. Rampe hätte mindestens 3m haben müssen, wer hat sowas schon? Und auch mehr als zwei Leute wären notwendig gewesen. Das Problem hätten wir 4x gehabt (hier einladen, dort ausladen, nach der Veranstaltung einladen und zu Hause ausladen). Alternativ wäre es nur mit einer Hebebühne gegangen, gab es nicht. Und: Bei möglichen Beschädigungen an den Motorrädern wäre Hertz bestimmt nicht aufgekommen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Patrick1199):
Weil mit einer handelsüblichen Motorradrampe (Länge knapp 2m) trotz unterlegen der Winkel zu steil war bei der hohen Ladekante

Ich habe öfter einen Mercedes Sprinter 313 mit Kofferaufbau, der hat eine ca. 70 cm hohe Ladekante. Klapprampe mit 220 cm, geht, ist aber unbequem.

Wenns nur 190 cm sind, wirds nicht ohne Tricks gehen.



Das Problem 1 ist, das man bei den Vermieter immer nur so was wie eine Fahrzeugklasse buchen kann oder das ganze mit "oder ähnlich" möglichst unverbindlich ist.
Das Problem 2 ist, das man das Upgrade ohne irgendwelche Vorbehalte angenommen hat.

Von daher wird das vermutlich so ausgehen, das man den Wagen bezahlen muss.



Zitat (von Patrick1199):
Die Email habe ich noch während der Wartezeit (Angehöriger musste mich erst wieder holen) bei der Abholung (20.8.20) geschrieben, bis heute keine Antwort.

Vermutlich nicht angekommen?



Zitat (von Patrick1199):
Für mich klingt es so, als wäre der Fall für Check24 gegessen?

Logisch, die hätten sich überhaupt nicht damit befassen müssen - deren Job war längst erledigt.
Ansprechpartner ist hier der Vertragspartner.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Patrick1199
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das Problem 1 ist, das man bei den Vermieter immer nur so was wie eine Fahrzeugklasse buchen kann oder das ganze mit "oder ähnlich" möglichst unverbindlich ist.
Das Problem 2 ist, das man das Upgrade ohne irgendwelche Vorbehalte angenommen hat.

Von daher wird das vermutlich so ausgehen, das man den Wagen bezahlen muss.


Das wird mir wohl das Genick gebrochen haben!?

Zitat (von Harry van Sell):
Vermutlich nicht angekommen?

Doch, habe eine E-Mail erhalten ala "wir kümmern uns um Ihr Anliegen"

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