Hallo,
ich befinde mich seit März in der Kurzarbeit. Mittlerweile bin ich bei 70% angekommen und mein AG kündigt monatlich an wieviel Stunden er uns beschäftigt. Tatsächlich arbeite ich aber statt 20h ungefähr 30h in der Woche.
Außerdem wurden andere Arbeitszeiten bestimmt. Als Beispiel früher 9 - 17 Uhr, jetzt zwischen 9 - 20 Uhr. Auch anstatt von 1 Samstag im Monat werden jetzt 2 oder mehr gefordert. In meinem AV steht nichts von einer 6 Tages Woche. Lediglich 40h, sind diese nicht außer Kraft gesetzt aktuell?
Arbeitszeiten während der Kurzarbeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bei einer vertraglich vereinbarten 40-Std-Woche sind 70% Kurzarbeit---> 28 Std. pro Woche.ZitatMittlerweile bin ich bei 70% angekommen :
Kommt doch hin, oder?
Das kann der AG aus wichtigen betrieblichen Belangen heraus bestimmen. Ebenso die Arbeitstage pro Woche. Sind bisher weder 5 noch 6 Tage vereinbart, dann kann der AG das anweisen.ZitatAußerdem wurden andere Arbeitszeiten bestimmt. :
Ja, schon. Wegen der Kurzarbeits-Regelung.ZitatLediglich 40h, sind diese nicht außer Kraft gesetzt aktuell? :
Kann der AG jetzt aber von uns fordern das wir immer von heute auf morgen andere AZ haben? Auch mehrere Wochenenden als vorher im Monat? Ich mein für viele ist es ein großer unterschied ob Sie jetzt um 17 Uhr Feierabend haben oder um 20 bzw. 21 Uhr.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und wann macht er die Dienstpläne für die Woche?Zitatkündigt monatlich an wieviel Stunden er uns beschäftigt. :
Wie fordert er denn das mit der kurzzeitigen Änderung?
Ihr habt doch sicher irgendwas vereinbart/unterschrieben--- wie das während der Kurzarbeit nun laufen soll.
Naja wir regeln unseren Dienst unter uns in einem Filialbetrieb. Wenn aber jemand ausfällt dann werden wir immer kurzer Hand gefordert Schichten zu übernehmen. Zum Beispiel behält sich der AG vor uns Freitags zu informieren ob wir Samstags kommen müssen oder nicht.
//// #0 .... immer von heute auf morgen andere AZ ...
+#4 Zum Beispiel behält sich der AG vor uns Freitags zu informieren ob wir Samstags kommen müssen oder nicht.
So geht es nicht, bzw. ist es so nicht gedacht: Die Vorankündigungsfrist muss wenigstens 4 Tage betragen. Achtung: Bei Anordnung solcher Änderungen gegen den Willen der Betroffenen. Freiwillig geht natürlich Manches.
Also Nein-Sagen lernen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten