Arbeitszeiten während der Kurzarbeit

23. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)
Arbeitszeiten während der Kurzarbeit

Hallo,

ich befinde mich seit März in der Kurzarbeit. Mittlerweile bin ich bei 70% angekommen und mein AG kündigt monatlich an wieviel Stunden er uns beschäftigt. Tatsächlich arbeite ich aber statt 20h ungefähr 30h in der Woche.
Außerdem wurden andere Arbeitszeiten bestimmt. Als Beispiel früher 9 - 17 Uhr, jetzt zwischen 9 - 20 Uhr. Auch anstatt von 1 Samstag im Monat werden jetzt 2 oder mehr gefordert. In meinem AV steht nichts von einer 6 Tages Woche. Lediglich 40h, sind diese nicht außer Kraft gesetzt aktuell?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von flotz):
Mittlerweile bin ich bei 70% angekommen
Bei einer vertraglich vereinbarten 40-Std-Woche sind 70% Kurzarbeit---> 28 Std. pro Woche.
Kommt doch hin, oder?
Zitat (von flotz):
Außerdem wurden andere Arbeitszeiten bestimmt.
Das kann der AG aus wichtigen betrieblichen Belangen heraus bestimmen. Ebenso die Arbeitstage pro Woche. Sind bisher weder 5 noch 6 Tage vereinbart, dann kann der AG das anweisen.
Zitat (von flotz):
Lediglich 40h, sind diese nicht außer Kraft gesetzt aktuell?
Ja, schon. Wegen der Kurzarbeits-Regelung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)

Kann der AG jetzt aber von uns fordern das wir immer von heute auf morgen andere AZ haben? Auch mehrere Wochenenden als vorher im Monat? Ich mein für viele ist es ein großer unterschied ob Sie jetzt um 17 Uhr Feierabend haben oder um 20 bzw. 21 Uhr.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von flotz):
kündigt monatlich an wieviel Stunden er uns beschäftigt.
Und wann macht er die Dienstpläne für die Woche?
Wie fordert er denn das mit der kurzzeitigen Änderung?
Ihr habt doch sicher irgendwas vereinbart/unterschrieben--- wie das während der Kurzarbeit nun laufen soll.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
flotz
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 14x hilfreich)

Naja wir regeln unseren Dienst unter uns in einem Filialbetrieb. Wenn aber jemand ausfällt dann werden wir immer kurzer Hand gefordert Schichten zu übernehmen. Zum Beispiel behält sich der AG vor uns Freitags zu informieren ob wir Samstags kommen müssen oder nicht.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

//// #0 .... immer von heute auf morgen andere AZ ...
+#4 Zum Beispiel behält sich der AG vor uns Freitags zu informieren ob wir Samstags kommen müssen oder nicht.

So geht es nicht, bzw. ist es so nicht gedacht: Die Vorankündigungsfrist muss wenigstens 4 Tage betragen. Achtung: Bei Anordnung solcher Änderungen gegen den Willen der Betroffenen. Freiwillig geht natürlich Manches.
Also Nein-Sagen lernen.

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