Autokauf mit Repariertem Unfallschaden

23. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb558595-4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf mit Repariertem Unfallschaden

Guten Tag ,
Ich habe vor 1,5 Monaten einen BMW 328i xdrive für 18.450 € finanziert . Der Wagen wurde mir als reparierter Unfallwagen verkauft . Nun ist an einer „fachmännisch reparierten „ Stelle der Lack aufgeplatzt.
Ich habe daraufhin die Seriennummer des Fahrzeugs zurückverfolgt , hierbei ist aufgefallen das , dass Fahrzeug in Lettland mit einem Totalschaden repariert worden ist .
Meine Frage besteht darin ob ich das Recht habe vom Kaufvertrag zurückzutreten ?

Problem nach Autokauf?

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von fb558595-4):
Meine Frage besteht darin ob ich das Recht habe vom Kaufvertrag zurückzutreten ?
Nein, aus welchem Grund denn? Du hast das bekommen was dir angeboten wurde. Ein Fahrzeug mit repariertem Unfallschaden.
War der Verkäufer eine Privatperson oder ein Händler?

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#2
 Von 
fb558595-4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wurde beim Händler gekauft ,
Die Frage bezieht sich an für sich auf den mangelhaft reparierten Unfallschaden und auf das verschweigen des Totalschadens .

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von fb558595-4):
Die Frage bezieht sich an für sich auf den mangelhaft reparierten Unfallschaden

Dafür gibt es die gesetzliche Mängelhaftung



Zitat (von fb558595-4):
und auf das verschweigen des Totalschadens .

Wieso wurde der verschwiegen?
Man wusste vom Unfallschaden, wenn man sich für die Details nicht interessiert, ist das nicht das Problem des Verkäufers.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Ob man allerdings einen mit Totalschaden raparierten BMW für 18.000.- kaufen würde, wage ich zu bezweifeln.
Und bei einem Unfallschaden denkt man wohl (bei dem Preis) an eine zerbeulte rechte Seite und nicht an einen Totalschaden.
Ich würde noch 30.- investieren und hier fragen: https://www.frag-einen-anwalt.de/

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#5
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Zumal: was bei uns in Deutschland mit unseren Teiletauscher-Werkstätten und 230€ Karobau-Stundensatz ein Totalschaden ist, ist woanders Pillepalle. Deshalb wohl auch die Reparatur in Lettland.

Suchen Sie mal bei YouTube nach "Arthur Tussik". Dem sehe ich sehr gerne zu.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Ob man allerdings einen mit Totalschaden raparierten BMW für 18.000.- kaufen würde, wage ich zu bezweifeln.

Ich hab mal einen Porsche für 12.000 EUR gesehen - also das ausgebrannte Wrack ...


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#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ein Rücktrittsrecht sehe ich nicht, allerdings dürfte es sich bei Lackabplatzern um einen Sachmangel handeln, den der Verkäufer nachbessern müsste

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Ob man allerdings einen mit Totalschaden raparierten BMW für 18.000.- kaufen würde, wage ich zu bezweifeln.
Klar, warum denn nicht? Eines meiner aktuellen Fahrzeuge hatte auch schon mal einen Totalschaden beim Vorbesitzer. Läuft jetzt seit 2 Jahren bei mir ohne jegliche Beanstandungen. Ich freue mich bei so etwas immer über das gesparte Geld.

Zitat (von Frabato):
Und bei einem Unfallschaden denkt man wohl (bei dem Preis)
Was hat der Preis denn damit zu tun? Wenn der Wagen dies nach der Reparatur wert ist, dann ist das halt so.

Hier besteht einfach nur ein Mangel, der gewerbliche Verkäufer muss nachbessern.

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#9
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Ein Rücktrittsrecht sehe ich nicht, allerdings dürfte es sich bei Lackabplatzern um einen Sachmangel handeln, den der Verkäufer nachbessern müsste


Man könnte durchaus einen weiteren Mangel (welcher dann quasi nicht nachzubessern ist) darin sehen, wenn die Reparatur nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Das wäre zwar eine weitere Baustelle, aber nicht selten werden solche Szenarien dann eher zusammengeschustert, als repariert.
Also nicht, dass man im Baltikum nicht auch ordentliche Arbeiten bekäme, aber gerade die "verschwiegenen" Totalschäden werden oft gepfuscht. Ob das hier der Fall ist lohnt sich evtl. mal zu prüfen. Wobei ich da jetzt bei der offensive des Verkäufers nciht per se ausgehen würde.

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#10
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Eine nicht fachgerechte Reparatur dürfte in diesem Falle defintiv ein Sachmangel sein, auch wenn es evtl noch keine sichtbaren Auswirkungen hat. Ich würde aber nicht ausschließen, dass man dies trotzdem nachbessern kann.

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#11
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Der TS sollte mal in eine BMW Werkstatt fahren und die sich den Wagen mal ansehen lassen.
Dann dürfte er mehr Klarheit haben, als hier.

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#12
 Von 
fb558595-4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal danke für die vielen Antworten ich habe nächste Woche ohnehin einen Anwaltstermin wegen dieser Sache , da der Händler sich weigert den Schaden zu beheben .
Mit einem vollkommenen Gutachten warte ich allerdings noch da ich erst hören möchte was der Anwalt mir rät .

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von fb558595-4):
da der Händler sich weigert den Schaden zu beheben .

Und das begründet er wie genau?


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#14
 Von 
fb558595-4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb558595-4):
da der Händler sich weigert den Schaden zu beheben .

Und das begründet er wie genau?


Mit der Begründung das ich einen Unfallwagen gekauft habe ich verwies ihn dann nur darauf das es ein angeblich reparierter Schaden ist .
Er bot mir nur an sich zur Hälfte daran zu beteiligen , womit ich absolut nicht einverstanden bin und bei seinem Lackierer .

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von fb558595-4):
Mit der Begründung das ich einen Unfallwagen gekauft habe

Die ist nicht haltbar.


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16529 Beiträge, 9304x hilfreich)

Mir scheint die Reihenfolge (erst Anwalt, dann Werkstatt) nicht sinnvoll.

Denn letztendlich kommt es auf die Frage an, ob fachgerecht repariert wurde.
Die Tatsache, dass es ein Unfallwagen war, ist für sich selbst relativ egal. Es wurde ein Unfallwagen verkauft und es wurde ein Unfallwagen geliefert. Also rechtlich alles OK. Aber der Verkäufer hat eine fachgerechte Reparatur zugesichert. Also hat man Gewährleistungsrechte, wenn die Reparatur doch nicht fachgerecht war.
Ob die Reparatur fachgerecht war oder gepfuscht wurde, kann einem aber wahrscheinlich eher eine Fachwerkstatt sagen als ein Anwalt. (Ich kenne zwar einen Anwalt, der in seiner Freizeit Hobbyschrauber ist und sich besser mit Autos auskennt als so mancher KfZ-Mechaniker, aber das ist ja nicht der Regelfall ...)
Es muss ja kein Gutachten sein - aber ich würde vor dem Anwaltstermin eine Einschätzung einer BMW-Werkstatt einholen, ob wirklich fachgerecht repariert wurde. Dan hat der Anwalt auch etwas, auf dem er aufbauen kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von fb558595-4):
Er bot mir nur an sich zur Hälfte daran zu beteiligen , womit ich absolut nicht einverstanden bin und bei seinem Lackierer .
Den Lackierer kannst du bei einer Nachbesserung nicht aussuchen, aber an den Kosten brauchst du dich auch nicht zu beteiligen.
Die Eigenschaft "Unfallwagen" kann die vorhandene "Gewährleistung" nicht aushebeln.

Zitat (von drkabo):
Es muss ja kein Gutachten sein - aber ich würde vor dem Anwaltstermin eine Einschätzung einer BMW-Werkstatt einholen, ob wirklich fachgerecht repariert wurde
Sehe ich anders. Es spielt gar keine Rolle ob bei der Reparatur gepfuscht wurde oder diese fachgerecht ausgeführt wurde. Aktuell liegt ein Mangel vor. Wenn die Werkstatt dessen Behebung verweigert muss die Werkstatt nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe nicht (latent) vorlag.
Die Meinung einer Werkstatt des Käufers ist völlig irrelevant.

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#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Die Meinung einer Werkstatt des Käufers ist völlig irrelevant.


Klar, nur gibt sie dem TE und dessen Anwalt schon mal einen Anhaltspunkt.
Man kann jetzt nur den Lackschaden reklamieren und dafür den Anwalt beauftragen, oder man schaut sich eben vorher das Fahrzeug mal genauer an und lässt dann den Anwalt machen.

Erspart halt die Beanstandung eventueller späterer Mängel die nicht offensichtlich sind, wenn man nun alles in einem Abwasch erledigen könnte.


-- Editiert von spatenklopper am 25.09.2020 10:04

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#19
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von -Laie-):
Die Meinung einer Werkstatt des Käufers ist völlig irrelevant.


Klar, nur gibt sie dem TE und dessen Anwalt schon mal einen Anhaltspunkt.


Kann ich nicht bestätigen, ich rate davon ab.

Ich mache gelegentlich auch Kfz-Gutachten (meist auf gerichtlichen Auftrag hin) und habe da schon einige Kalauer von Werkstätten erlebt. Werkstätten sind heutzutage für sowas schlichtweg nicht mehr qualifiziert.

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#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Es geht nicht darum, mit der Einschätzung der (Fach-)Werkstatt beim Händler aufzuschlagen, sondern darum überhaupt eine Einschätzung zum Fahrzeug zu haben.
Ein Blick der Werkstatt erzeugt erstmal deutlich weniger Kosten als ein Gutachten.
Findet die Werkstatt nichts, ist der Gutachter "meist" obsolet, oder eben die Werkstatt sehr schlecht und sollte die Werkstatt was finden ist der Gang zum Gutachter selbstverständlich.

-- Editiert von spatenklopper am 25.09.2020 11:56

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#21
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Denn letztendlich kommt es auf die Frage an, ob fachgerecht repariert wurde.


Von einer Zusicherung "fachgerecht" lese ich nichts im Eingangspost.

Zwischen einer fachgerechten Reparatur nach BMW Vorgaben und einer Reparatur in einer freien Werkstatt liegen Welten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von drkabo):
Denn letztendlich kommt es auf die Frage an, ob fachgerecht repariert wurde.


Von einer Zusicherung "fachgerecht" lese ich nichts im Eingangspost.

Zwischen einer fachgerechten Reparatur nach BMW Vorgaben und einer Reparatur in einer freien Werkstatt liegen Welten.

Berry


Zumindest ich, der diese Baustelle initial eröffnete, sprach auch nicht zwingend von fachgerecht nach BMW-vorgaben. Wobei man sich das sicherlich, unter Berücksichtigung der Gesamtumstände (ggf. junger wagen, wenige KM, hoher Wert) durchaus herleiten könnte.
Wird nichts explizit vereinbart, ist idR von "den Umständen entsprechenden, durchschnittlicher Güte" auszugehen. Und das deckt sich in der Regel nicht mit "billigst im Ostblock zusammengedengelt".

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#23
 Von 
fb558595-4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich liegen Welten zwischen bmw Werkstatt und einer freien , ich war mittlerweile in 2 Werkstätten welche sich den Schaden angeschaut haben , da ist soviel spachtelmasse drauf das das Gerät an manchen Stellen garnicht messen kann ....
und je nachdem wie die Einschätzung meines Anwalts ist wird es dann natürlich ein komplett Gutachten geben in welchem der Wagen auf Herz und Nieren Geprüft wird

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Von einer Zusicherung "fachgerecht" lese ich nichts im Eingangspost.

Wozu auch, das ergibt sich ja aus dem Gesetz. Das könnte dem Unternehmer sogar ein Abmahnung einbringen, wenn er mit Selbstverständlichkeiten wirbt.
Eine nicht fachgerechte Reparatur ist ein Mangel



Zitat (von Sir Berry):
Zwischen einer fachgerechten Reparatur nach BMW Vorgaben und einer Reparatur in einer freien Werkstatt liegen Welten.

Ohne Zweifel, allerdings war ja keine fachgerechte Reparatur nach BMW Vorgaben vertraglich vereinbart. Sie muss nur fachgerecht sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von fb558595-4):
Da ist soviel spachtelmasse drauf das das Gerät an manchen Stellen garnicht messen kann ....


Ja und? Die Aussagekraft der Lackschichtdickenmessung tendiert gegen Null.

Genau das meine ich mit inkompetenten Werkstätten.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Wurstsemmel):
Ja und? Die Aussagekraft der Lackschichtdickenmessung tendiert gegen Null.



Und warum das?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von Wurstsemmel):
Ja und? Die Aussagekraft der Lackschichtdickenmessung tendiert gegen Null.



Und warum das?


gruß charly
Weil eine fachgerechte Reparatur auch mit viel Spachtelmasse erfolgen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Weil eine fachgerechte Reparatur auch mit viel Spachtelmasse erfolgen kann.


Bleibt die Frage wie viel `viel`ist.

Zitat (von fb558595-4):
da ist soviel spachtelmasse drauf das das Gerät an manchen Stellen garnicht messen kann ....



Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Ein handelsübliches Messgerät - Preisklasse ~500€ - kann bis maximal ~2000 Mikrometer, also 2mm messen.

Ein Messgerät für gutachterliche Messungen hat einen Messbereich bis ~20.000 Mikrometer und kostet ab 3.000€ aufwärts.

Ein China-Böller von eBay oder Wish für 39€ misst bis~600 Mikrometer, mehr schlecht als Recht, und steigt bei hochfesten Stählen ganz aus weil diese die Wirbelstrommessung beeinflussen.

So, in welcher Güteklasse wird das von der Werkstatt verwendete Gerät wohl liegen?

Ob eine Reparatur fachgerecht ist, ist nur anhand der Spachteldicke nicht zu sagen. Man kann auch 20mm fachgerecht spachteln.

Es wäre hilfreich wenn es Bilder vom Schaden gäbe.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
fb558595-4
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube alleine die Tatsache das der Lack aufgeplatzt ist lässt schon darauf schließen das nicht ordentlich gearbeitet worden ist da ist dann auch egal mit was für einem Messgerät gemessen worden ist ...
Fakt ist mir wurde hier ein Auto verkauft welches einen Mangel aufweist und welchen der Händler beseitigen muss in wie weit sonst eher schlecht als recht gearbeitet worden ist wird mir ab Montag ein Gutachten bestätigen oder nicht , dass ich allerdings kein voll Gutachten einfach so erstellen lasse sollte auch logisch sein sofern mein Anwalt mir nicht dazu rät .

0x Hilfreiche Antwort

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