Guten Tag ,
Ich habe vor 1,5 Monaten einen BMW 328i xdrive für 18.450 € finanziert . Der Wagen wurde mir als reparierter Unfallwagen verkauft . Nun ist an einer „fachmännisch reparierten „ Stelle der Lack aufgeplatzt.
Ich habe daraufhin die Seriennummer des Fahrzeugs zurückverfolgt , hierbei ist aufgefallen das , dass Fahrzeug in Lettland mit einem Totalschaden repariert worden ist .
Meine Frage besteht darin ob ich das Recht habe vom Kaufvertrag zurückzutreten ?
Autokauf mit Repariertem Unfallschaden
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Nein, aus welchem Grund denn? Du hast das bekommen was dir angeboten wurde. Ein Fahrzeug mit repariertem Unfallschaden.ZitatMeine Frage besteht darin ob ich das Recht habe vom Kaufvertrag zurückzutreten ? :
War der Verkäufer eine Privatperson oder ein Händler?
Wurde beim Händler gekauft ,
Die Frage bezieht sich an für sich auf den mangelhaft reparierten Unfallschaden und auf das verschweigen des Totalschadens .
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ZitatDie Frage bezieht sich an für sich auf den mangelhaft reparierten Unfallschaden :
Dafür gibt es die gesetzliche Mängelhaftung
Zitatund auf das verschweigen des Totalschadens . :
Wieso wurde der verschwiegen?
Man wusste vom Unfallschaden, wenn man sich für die Details nicht interessiert, ist das nicht das Problem des Verkäufers.
Ob man allerdings einen mit Totalschaden raparierten BMW für 18.000.- kaufen würde, wage ich zu bezweifeln.
Und bei einem Unfallschaden denkt man wohl (bei dem Preis) an eine zerbeulte rechte Seite und nicht an einen Totalschaden.
Ich würde noch 30.- investieren und hier fragen: https://www.frag-einen-anwalt.de/
Zumal: was bei uns in Deutschland mit unseren Teiletauscher-Werkstätten und 230€ Karobau-Stundensatz ein Totalschaden ist, ist woanders Pillepalle. Deshalb wohl auch die Reparatur in Lettland.
Suchen Sie mal bei YouTube nach "Arthur Tussik". Dem sehe ich sehr gerne zu.
ZitatOb man allerdings einen mit Totalschaden raparierten BMW für 18.000.- kaufen würde, wage ich zu bezweifeln. :
Ich hab mal einen Porsche für 12.000 EUR gesehen - also das ausgebrannte Wrack ...
Ein Rücktrittsrecht sehe ich nicht, allerdings dürfte es sich bei Lackabplatzern um einen Sachmangel handeln, den der Verkäufer nachbessern müsste
Klar, warum denn nicht? Eines meiner aktuellen Fahrzeuge hatte auch schon mal einen Totalschaden beim Vorbesitzer. Läuft jetzt seit 2 Jahren bei mir ohne jegliche Beanstandungen. Ich freue mich bei so etwas immer über das gesparte Geld.ZitatOb man allerdings einen mit Totalschaden raparierten BMW für 18.000.- kaufen würde, wage ich zu bezweifeln. :
Was hat der Preis denn damit zu tun? Wenn der Wagen dies nach der Reparatur wert ist, dann ist das halt so.ZitatUnd bei einem Unfallschaden denkt man wohl (bei dem Preis) :
Hier besteht einfach nur ein Mangel, der gewerbliche Verkäufer muss nachbessern.
ZitatEin Rücktrittsrecht sehe ich nicht, allerdings dürfte es sich bei Lackabplatzern um einen Sachmangel handeln, den der Verkäufer nachbessern müsste :
Man könnte durchaus einen weiteren Mangel (welcher dann quasi nicht nachzubessern ist) darin sehen, wenn die Reparatur nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Das wäre zwar eine weitere Baustelle, aber nicht selten werden solche Szenarien dann eher zusammengeschustert, als repariert.
Also nicht, dass man im Baltikum nicht auch ordentliche Arbeiten bekäme, aber gerade die "verschwiegenen" Totalschäden werden oft gepfuscht. Ob das hier der Fall ist lohnt sich evtl. mal zu prüfen. Wobei ich da jetzt bei der offensive des Verkäufers nciht per se ausgehen würde.
Eine nicht fachgerechte Reparatur dürfte in diesem Falle defintiv ein Sachmangel sein, auch wenn es evtl noch keine sichtbaren Auswirkungen hat. Ich würde aber nicht ausschließen, dass man dies trotzdem nachbessern kann.
Der TS sollte mal in eine BMW Werkstatt fahren und die sich den Wagen mal ansehen lassen.
Dann dürfte er mehr Klarheit haben, als hier.
Erst einmal danke für die vielen Antworten ich habe nächste Woche ohnehin einen Anwaltstermin wegen dieser Sache , da der Händler sich weigert den Schaden zu beheben .
Mit einem vollkommenen Gutachten warte ich allerdings noch da ich erst hören möchte was der Anwalt mir rät .
Zitatda der Händler sich weigert den Schaden zu beheben . :
Und das begründet er wie genau?
Zitat:Zitatda der Händler sich weigert den Schaden zu beheben . :
Und das begründet er wie genau?
Mit der Begründung das ich einen Unfallwagen gekauft habe ich verwies ihn dann nur darauf das es ein angeblich reparierter Schaden ist .
Er bot mir nur an sich zur Hälfte daran zu beteiligen , womit ich absolut nicht einverstanden bin und bei seinem Lackierer .
ZitatMit der Begründung das ich einen Unfallwagen gekauft habe :
Die ist nicht haltbar.
Mir scheint die Reihenfolge (erst Anwalt, dann Werkstatt) nicht sinnvoll.
Denn letztendlich kommt es auf die Frage an, ob fachgerecht repariert wurde.
Die Tatsache, dass es ein Unfallwagen war, ist für sich selbst relativ egal. Es wurde ein Unfallwagen verkauft und es wurde ein Unfallwagen geliefert. Also rechtlich alles OK. Aber der Verkäufer hat eine fachgerechte Reparatur zugesichert. Also hat man Gewährleistungsrechte, wenn die Reparatur doch nicht fachgerecht war.
Ob die Reparatur fachgerecht war oder gepfuscht wurde, kann einem aber wahrscheinlich eher eine Fachwerkstatt sagen als ein Anwalt. (Ich kenne zwar einen Anwalt, der in seiner Freizeit Hobbyschrauber ist und sich besser mit Autos auskennt als so mancher KfZ-Mechaniker, aber das ist ja nicht der Regelfall ...)
Es muss ja kein Gutachten sein - aber ich würde vor dem Anwaltstermin eine Einschätzung einer BMW-Werkstatt einholen, ob wirklich fachgerecht repariert wurde. Dan hat der Anwalt auch etwas, auf dem er aufbauen kann.
Den Lackierer kannst du bei einer Nachbesserung nicht aussuchen, aber an den Kosten brauchst du dich auch nicht zu beteiligen.ZitatEr bot mir nur an sich zur Hälfte daran zu beteiligen , womit ich absolut nicht einverstanden bin und bei seinem Lackierer . :
Die Eigenschaft "Unfallwagen" kann die vorhandene "Gewährleistung" nicht aushebeln.
Sehe ich anders. Es spielt gar keine Rolle ob bei der Reparatur gepfuscht wurde oder diese fachgerecht ausgeführt wurde. Aktuell liegt ein Mangel vor. Wenn die Werkstatt dessen Behebung verweigert muss die Werkstatt nachweisen, dass der Mangel bei der Übergabe nicht (latent) vorlag.ZitatEs muss ja kein Gutachten sein - aber ich würde vor dem Anwaltstermin eine Einschätzung einer BMW-Werkstatt einholen, ob wirklich fachgerecht repariert wurde :
Die Meinung einer Werkstatt des Käufers ist völlig irrelevant.
ZitatDie Meinung einer Werkstatt des Käufers ist völlig irrelevant. :
Klar, nur gibt sie dem TE und dessen Anwalt schon mal einen Anhaltspunkt.
Man kann jetzt nur den Lackschaden reklamieren und dafür den Anwalt beauftragen, oder man schaut sich eben vorher das Fahrzeug mal genauer an und lässt dann den Anwalt machen.
Erspart halt die Beanstandung eventueller späterer Mängel die nicht offensichtlich sind, wenn man nun alles in einem Abwasch erledigen könnte.
-- Editiert von spatenklopper am 25.09.2020 10:04
Zitat:ZitatDie Meinung einer Werkstatt des Käufers ist völlig irrelevant. :
Klar, nur gibt sie dem TE und dessen Anwalt schon mal einen Anhaltspunkt.
Kann ich nicht bestätigen, ich rate davon ab.
Ich mache gelegentlich auch Kfz-Gutachten (meist auf gerichtlichen Auftrag hin) und habe da schon einige Kalauer von Werkstätten erlebt. Werkstätten sind heutzutage für sowas schlichtweg nicht mehr qualifiziert.
Es geht nicht darum, mit der Einschätzung der (Fach-)Werkstatt beim Händler aufzuschlagen, sondern darum überhaupt eine Einschätzung zum Fahrzeug zu haben.
Ein Blick der Werkstatt erzeugt erstmal deutlich weniger Kosten als ein Gutachten.
Findet die Werkstatt nichts, ist der Gutachter "meist" obsolet, oder eben die Werkstatt sehr schlecht und sollte die Werkstatt was finden ist der Gang zum Gutachter selbstverständlich.
-- Editiert von spatenklopper am 25.09.2020 11:56
ZitatDenn letztendlich kommt es auf die Frage an, ob fachgerecht repariert wurde. :
Von einer Zusicherung "fachgerecht" lese ich nichts im Eingangspost.
Zwischen einer fachgerechten Reparatur nach BMW Vorgaben und einer Reparatur in einer freien Werkstatt liegen Welten.
Berry
Zitat:ZitatDenn letztendlich kommt es auf die Frage an, ob fachgerecht repariert wurde. :
Von einer Zusicherung "fachgerecht" lese ich nichts im Eingangspost.
Zwischen einer fachgerechten Reparatur nach BMW Vorgaben und einer Reparatur in einer freien Werkstatt liegen Welten.
Berry
Zumindest ich, der diese Baustelle initial eröffnete, sprach auch nicht zwingend von fachgerecht nach BMW-vorgaben. Wobei man sich das sicherlich, unter Berücksichtigung der Gesamtumstände (ggf. junger wagen, wenige KM, hoher Wert) durchaus herleiten könnte.
Wird nichts explizit vereinbart, ist idR von "den Umständen entsprechenden, durchschnittlicher Güte" auszugehen. Und das deckt sich in der Regel nicht mit "billigst im Ostblock zusammengedengelt".
Natürlich liegen Welten zwischen bmw Werkstatt und einer freien , ich war mittlerweile in 2 Werkstätten welche sich den Schaden angeschaut haben , da ist soviel spachtelmasse drauf das das Gerät an manchen Stellen garnicht messen kann ....
und je nachdem wie die Einschätzung meines Anwalts ist wird es dann natürlich ein komplett Gutachten geben in welchem der Wagen auf Herz und Nieren Geprüft wird
ZitatVon einer Zusicherung "fachgerecht" lese ich nichts im Eingangspost. :
Wozu auch, das ergibt sich ja aus dem Gesetz. Das könnte dem Unternehmer sogar ein Abmahnung einbringen, wenn er mit Selbstverständlichkeiten wirbt.
Eine nicht fachgerechte Reparatur ist ein Mangel
ZitatZwischen einer fachgerechten Reparatur nach BMW Vorgaben und einer Reparatur in einer freien Werkstatt liegen Welten. :
Ohne Zweifel, allerdings war ja keine fachgerechte Reparatur nach BMW Vorgaben vertraglich vereinbart. Sie muss nur fachgerecht sein.
ZitatDa ist soviel spachtelmasse drauf das das Gerät an manchen Stellen garnicht messen kann .... :
Ja und? Die Aussagekraft der Lackschichtdickenmessung tendiert gegen Null.
Genau das meine ich mit inkompetenten Werkstätten.
ZitatJa und? Die Aussagekraft der Lackschichtdickenmessung tendiert gegen Null. :
Und warum das?
gruß charly
Weil eine fachgerechte Reparatur auch mit viel Spachtelmasse erfolgen kann.Zitat:ZitatJa und? Die Aussagekraft der Lackschichtdickenmessung tendiert gegen Null. :
Und warum das?
gruß charly
ZitatWeil eine fachgerechte Reparatur auch mit viel Spachtelmasse erfolgen kann. :
Bleibt die Frage wie viel `viel`ist.
Zitatda ist soviel spachtelmasse drauf das das Gerät an manchen Stellen garnicht messen kann .... :
Ein handelsübliches Messgerät - Preisklasse ~500€ - kann bis maximal ~2000 Mikrometer, also 2mm messen.
Ein Messgerät für gutachterliche Messungen hat einen Messbereich bis ~20.000 Mikrometer und kostet ab 3.000€ aufwärts.
Ein China-Böller von eBay oder Wish für 39€ misst bis~600 Mikrometer, mehr schlecht als Recht, und steigt bei hochfesten Stählen ganz aus weil diese die Wirbelstrommessung beeinflussen.
So, in welcher Güteklasse wird das von der Werkstatt verwendete Gerät wohl liegen?
Ob eine Reparatur fachgerecht ist, ist nur anhand der Spachteldicke nicht zu sagen. Man kann auch 20mm fachgerecht spachteln.
Es wäre hilfreich wenn es Bilder vom Schaden gäbe.
Ich glaube alleine die Tatsache das der Lack aufgeplatzt ist lässt schon darauf schließen das nicht ordentlich gearbeitet worden ist da ist dann auch egal mit was für einem Messgerät gemessen worden ist ...
Fakt ist mir wurde hier ein Auto verkauft welches einen Mangel aufweist und welchen der Händler beseitigen muss in wie weit sonst eher schlecht als recht gearbeitet worden ist wird mir ab Montag ein Gutachten bestätigen oder nicht , dass ich allerdings kein voll Gutachten einfach so erstellen lasse sollte auch logisch sein sofern mein Anwalt mir nicht dazu rät .
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