Hallo ihr lieben,
gestern habe ich auf einem Parkplatz geparkt und habe in den max. 20 Minuten in denen ich dort mit meinem Auto stand eine Vertragsstrafe in Höhe von 30€ erhalten. Ich habe daraufhin sofort Park Control kontaktiert, da ich immerhin eine Parkscheibe fest an meiner Windschutzscheibe angeklebt habe und die 90 Minuten Parkzeit nicht überschritten habe. Ich bekam sofort eine Antwort und wurde gebeten, Kassenbelege einzureichen. Ich hatte in dem Laden welcher zu dem Parkplatz gehört allerdings nichts gekauft und somit auch keine Belege. Daraufhin kam diese Antwort (hier nur der wesentliche Teil):
„Nach Überprüfung der Sachlage konnten wir bei der Kontrolle am 22.09.2020 um 16:58:19 Uhr in dem Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen ..-..-... nur feststellen, dass keine Parkscheibe ausgelegt war."
Auf dem gelben Zettel den ich erhalten habe steht allerdings 17:32 Uhr, was mir schon komisch vorkam. Naja, jedenfalls schickte ich dem Kundenservice dann ein Bild von meiner Windschutzscheibe, auf der deutlich zu erkennen ist das dort eine Parkscheibe fest verklebt ist. Die Antwort die ich darauf erhielt, empfinde ich als eine absolute Frechheit!
„wir danken Ihnen für die Nachricht und nehmen dazu wie folgt Stellung:
Leider hat sich, auch nach nochmaliger Überprüfung der Sachlage, für uns kein anderer Sachverhalt ergeben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass weitere Anfragen unsererseits nicht mehr beantwortet werden."
Ich werde die 30€ garantiert nicht zahlen! Ich habe daraufhin eine weitere E-Mail geschickt, in der ich zeigen kann, dass die Parkscheibe bereits letztes Jahr im September auf der Windschutzscheibe klebte.
Ich bin mir nicht sicher wie ich weiter vorgehen soll, zahlen steht auf jeden Fall nicht als Option an. Es sieht aktuell so aus als würde ich mich an einen Rechtsanwalt wenden, vorher wollte ich allerdings schauen, ob sich eventuell etwas aus diesem Forum ergibt mit Leuten die ähnliche Erfahrungen haben.
Danke für eure Antworten:)
Mit freundlichen Grüßen
Park Control will mir nicht mehr antworten
23. September 2020
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Frage vom 23. September 2020 | 23:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Park Control will mir nicht mehr antworten
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#1
Antwort vom 24. September 2020 | 00:24
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatPark Control will mir nicht mehr antworten :
Warum auch? Du willst Dich ja nicht überzeugen lassen ...
ZitatEs sieht aktuell so aus als würde ich mich an einen Rechtsanwalt wenden, :
Aus welchem Grund genau?
ZitatIch habe daraufhin eine weitere E-Mail geschickt, in der ich zeigen kann, dass die Parkscheibe bereits letztes Jahr im September auf der Windschutzscheibe klebte. :
Ja, die fällt ja dauernd ab, hast Du davon auch ein Foto? Nein? Eventuell hat PC ja eines - oder die Aussage des Mitarbeiters der den Fall aufgenommen hat.
Zitatob sich eventuell etwas aus diesem Forum ergibt mit Leuten die ähnliche Erfahrungen haben. :
In solchen Fällen ist es erst mal angeraten die Fahrereigenschaft nicht ein zu räumen - hat man jetzt aber leider schon getan.
Auch sollte man nicht direkt am Anfang alle Beweise der Gegenseite offenlegen - hat man jetzt aber leider schon getan.
ZitatNaja, jedenfalls schickte ich dem Kundenservice dann ein Bild von meiner Windschutzscheibe, auf der deutlich zu erkennen ist das dort eine Parkscheibe fest verklebt ist. :
Und diese entspricht auch in allen Punkten den gesetzlichen Vorgaben? Sonst ist das nämlich keine Parkscheibe und PC hat recht...
#2
Antwort vom 24. September 2020 | 08:08
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Mein Detektor schlägt aus...ZitatIch bekam sofort eine Antwort und wurde gebeten, Kassenbelege einzureichen. Ich hatte in dem Laden welcher zu dem Parkplatz gehört allerdings nichts gekauft und somit auch keine Belege. :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. September 2020 | 09:45
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatMein Detektor schlägt aus... :
Warum?
Man kann doch durchaus in Geschäfte gehen ohne dort etwas zu kaufen.
Sei es weil es dort zu teuer ist, oder das was man haben will nicht vorrätig ist.
PC hat bisher ja nicht behauptet, dass die TE nicht im Geschäft gewesen wäre.
#4
Antwort vom 24. September 2020 | 10:17
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatPark Control will mir nicht mehr antworten :
Warum auch? Du willst Dich ja nicht überzeugen lassen ...
Ich lasse mich nicht überzeugen, da ich meiner Meinung nach nichts falsch gemacht habe und mir die verhangene Strafe willkürlich erscheint.
ZitatEs sieht aktuell so aus als würde ich mich an einen Rechtsanwalt wenden, :
Aus welchem Grund genau?
Ich kann die Grundlage auf der die Strafe basiert ganz klar widerlegen, es gibt genügend Personen in meinem Bekannten- und Arbeitskreis die ist wissen, dass meine Parkscheibe fest angebracht ist.
ZitatIch habe daraufhin eine weitere E-Mail geschickt, in der ich zeigen kann, dass die Parkscheibe bereits letztes Jahr im September auf der Windschutzscheibe klebte. :
Ja, die fällt ja dauernd ab, hast Du davon auch ein Foto? Nein? Eventuell hat PC ja eines - oder die Aussage des Mitarbeiters der den Fall aufgenommen hat.
Die Parkscheibe die an meiner Scheibe angebracht ist, ist in 2 Jahren noch nie abgefallen. PC kann ja gerne ein Foto haben, ich habe auch welche die diesen widersprechen.
ZitatNaja, jedenfalls schickte ich dem Kundenservice dann ein Bild von meiner Windschutzscheibe, auf der deutlich zu erkennen ist das dort eine Parkscheibe fest verklebt ist. :
Und diese entspricht auch in allen Punkten den gesetzlichen Vorgaben? Sonst ist das nämlich keine Parkscheibe und PC hat recht...
Ja, sie entspricht allen gesetzlichen Vorgaben und wurde von dem Autohändler, bei welchem das Auto gekauft wurde angebracht.
#5
Antwort vom 24. September 2020 | 10:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehe da keinen Grund zu. Ich bin nicht verpflichtet in jedem Geschäft welches ich betrete einzukaufen. Die Sache wegen der ich dort war, war ausverkauft.
-- Editiert von JacquelineFabian am 24.09.2020 10:20
#6
Antwort vom 24. September 2020 | 10:32
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Und die Parkscheibe wurde auch auf die korrekte Ankunftszeit gesetzt?Zitat:
Ja, sie entspricht allen gesetzlichen Vorgaben und wurde von dem Autohändler, bei welchem das Auto gekauft wurde angebracht.
Was steht in den AGB des Parkplatzbetreibers dazu?
#7
Antwort vom 24. September 2020 | 10:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Und die Parkscheibe wurde auch auf die korrekte Ankunftszeit gesetzt?Zitat:
Ja, sie entspricht allen gesetzlichen Vorgaben und wurde von dem Autohändler, bei welchem das Auto gekauft wurde angebracht.
Was steht in den AGB des Parkplatzbetreibers dazu?
Ja die Ankunftszeit wurde korrekt angegeben, allerdings ist dies ja nichtmal der Vorwurf/die Begründung von PC. PC nannte mir als Grund, dass gar keine Parkscheibe auslag.
Ich suche bereits seit gestern vergeblich nach den AGBs, die Bilder welche bei Google rauskommen lassen die kleine Schrift kaum lesen und auf der Internetseite von PC finde ich auf Anhieb ebenfalls nichts.
#8
Antwort vom 24. September 2020 | 12:52
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
bitte keine ganzen Beiträge zitieren. Nur selektiert... Nimm den Antworten Button..Zitat:Antwort vom 24.9.2020 / 10:17 Von JacquelineFabian
Weil ich es für keine gute Antwortstrategie halte dies dem Parkplatzbetreiber so zu schreiben.ZitatWarum? :
Wurde auch nicht von mir bezweifelt.ZitatMan kann doch durchaus in Geschäfte gehen ohne dort etwas zu kaufen. :
Kommt evtl noch.ZitatPC hat bisher ja nicht behauptet, dass die TE nicht im Geschäft gewesen wäre. :
Jupp, würde ich auch nicht.ZitatIch werde die 30€ garantiert nicht zahlen! :
Ich würde die einfach bis auf weiteres ignorieren.ZitatIch bin mir nicht sicher wie ich weiter vorgehen soll :
Naja, wenn zahlen keine Option ist, dann sollte lediglicher Geldstrom damit gemeint sein. Auch der an einen Anwalt. DenZitatEs sieht aktuell so aus als würde ich mich an einen Rechtsanwalt wenden :
#9
Antwort vom 24. September 2020 | 13:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatPC kann ja gerne ein Foto haben, ich habe auch welche die diesen widersprechen. :
Wenn PC tatsächlich so ein Foto hätte, dann wären Deine Fotos natürlich wertlos.
ZitatIch suche bereits seit gestern vergeblich nach den AGBs, :
Die dürften auf dem Platz aushängen.
Kann aber gut sein, das die gar nicht wirksam vereinabrt wurden.
#10
Antwort vom 24. September 2020 | 13:37
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Was auch nichts bringt, da man nicht irgendwelche AGB akzeptiert, sondern exakt jene, welche vor Ort einsehbar sind. Ich zumindest, würde nicht davon ausgehen, dass alle per se immer gleich sind. Alleine schon der Tatsache geschuldet, dass es durchaus unterschiedliche Modelle gibt (Parkzeit lt. Parkuhr wie StVO, Parkzeit lt. Sensoren Sekundengenau, ...)ZitatIch suche bereits seit gestern vergeblich nach den AGBs, die Bilder welche bei Google rauskommen lassen die kleine Schrift kaum lesen und auf der Internetseite von PC finde ich auf Anhieb ebenfalls nichts. :
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