Sigma / Barex / RA Klein überzogene Kosten......

24. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
traumelfe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Sigma / Barex / RA Klein überzogene Kosten......

Guten Tag :)
ich arbeite im Personalwesen, mache die Abrechnungen und habe momentan eine Lohnabtretung für einen Mitarbeiter, ursprünglich ein Kredit der Sigma Kreditbank.
Die Lohnabtretung über Barex ging am 16.12.2019 bei uns ein. Die Drittschuldnererklärung wurde am 17.12.2020 versandt.
Hier haben wir angegeben, dass noch ein bevorrechtigter Gläubiger bedient werden muss und wie hoch der monatliche Einbehalt des pfändbaren Betrages in etwa ist.
Auch wurde erklärt, dass nach Abwicklung des Vorgläubigers sofort überwiesen wird.

Von 03/2020 bis 08/2020 wurde der gesamte Betrag einbehalten und auf das in der Abtretung angegebene Konto der Sigma Kreditbank bei der "Postbank Niederlassung der Deutschen Bank, Karlsruhe" überwiesen, insgesamt 4.206,29 Euro in 6 Monaten.

Auf meine Nachfrage (falls noch Zinsen o.ä. anfallen) wurde uns dann ein noch offener Restbetrag aus "Zinsen und Gebühren" in Höhe von 987,93 Euro mitgeteilt, wobei hier unsere letzte Anweisung von 300,-- Euro noch nicht berücksichtigt war, also noch 687,93 Euro.
Da ich das nicht nachvollziehen konnte, habe ich eine Forderungsaufstellung angefordert.
Diese wurde jetzt von RA Klein aus Glinde zugesandt und ich bin nun etwas entsetzt über folgende Posten:

29.12.2019 272,00 Euro Übernahme
29.12.2019 336,50 Euro Mahnbescheid
10.02.2020 126,00 EuroVollstreckungsbescheid
24.03.2020 54,00 Euro EV-Antrag = Gebühren insgesamt 788,50 Euro
07.04.2020 100,74 Euro 9,5% Zins seit 27.12.2019 (Termin der Zahlung aus Lohn 03/2020)

Offenbar wurde die Angelegenheit nach Eingang der Drittschuldnererklärung an besagte RA Klein
weiter gegeben. Eine Information darüber haben wir niemals erhalten, auch hat sich die Dame
bis zu unserer Anfrage nach der evtl. Restschuld bei Barex niemals bei uns gemeldet.

Primär habe ich die Frage, ob es denn rechtens ist, MB, VB und EV zu veranlassen, wenn der Arbeitgeber
durch Drittschuldnererklärung die Bereitschaft zur Zahlung erklärt?
Ich habe im Hinterkopf, irgendwo einmal gelesen zu haben, dass auch der Gläubiger eine Art
"Schadenminderungspflicht" unterliegt und keine unnötigen Kosten verursachen darf.

Zweitens habe ich die RA angeschrieben, dass diese Kosten nicht nötig waren, der Zinssatz von 9,5%
falsch ist, habe um Korrektur und Neuberechnung gebeten.

Die Antwort zitiere ich im nächsten Post.......

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
traumelfe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier die Antwort des Büros RA Klein:

(Zitat)
Es trifft zwar zu, dass die Barex Inkasso AG die Abtretung offen gelegt hat.
In Ihrer Drittschuldnererklärung ist jedoch aufgeführt, dass erhebliche Vorpfändungen bestanden haben.
Zur Sicherung der Forderung wurde am 27.12.2019 das Mahnbescheidsverfahren beantragt.
Der Vollstreckungsbescheid erging im Februar 2020.
Bis dahin sind keinerlei Zahlungen geflossen; weder ihrerseits noch vom Darlehensnehmer selbst.
Es wurde daraufhin ein Verfahren zur eidesstattlichen Versicherung beantragt.
Dieser Antrag wurde unmittelbar nach Zahlungsbeginn zurückgenommen.
Es steht somit unstreitig fest, dass keine Zahlung geflossen ist bevor das Mahnverfahren abgeschlossen war.
Der Zinssatz ist tituliert und steht zur Zahlung an.
Im übrigen sei uns der Hinweis erlaubt, dass dieser aus §497 Abs.1 Satz 2 BGB hergeleitet wird; der
Regelverzugssatz findet keine Anwendung.
Anliegend übersenden wir Ihnen den rechtskräftigen Vollstreckungstitel (Anmerkung von mir: eine schlechte Kopie zweier Seiten auf einer, deren Rechtmäßigkeit ich nicht prüfen kann....) und eine aktuelle Forderungsaufstellung.
(Zitat Ende)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
traumelfe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte in der Drittschuldnererklärung Ansprüche eines bevorrechtigten Gläubigers in Höhe von ca. 3.000,-- Euro angegeben, mit einem monatlich pfändbaren Betrag von ca. 600,-- Euro.
Was bedeutet hätte, Barex müsste maximal fünf Monate auf die erste Zahlung (aus Lohn Mai) warten.
Durch den hohen pfändbaren Betrag jedoch hat Sigma bereits zum 07.04.2020 aus der Lohnabrechung März 2020 die erste Zahlung erhalten....


Zu diesem Mitarbeiter möchte ich mir hier keine Meinung erlauben...
Er hat halt naiv und blauäugig ein Loch mit einem neuen Kredit stopfen wollen, konnte wohl
dann beide nicht mehr zahlen und hat die Mahnungen ignoriert :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mehrere Dinge.

1. Du bist erst mal nur hinsichtlich der Abtretung verpflichtet. Alles andere sind nur Behauptungen. Solange du keinen pfändungsbeschluss siehst darfst du nichts einbehalten, was sich erst aus dem Mahnverfahren u.ä. ergibt. Würdest du das tun, könnte der Mitarbeiter euch sogar auf Zahlung verklagen.

2. Wenn der Mitarbeiter sich nicht beim mahnbescheid gewehrt hat, ist das leider sau dumm. Denn dieser ganz üble Vertreter der Zunft übertreibt es völlig. Wie du ja selbst bemerkt hast.

3. Die Schadensminderungspflicht greift nur indirekt. Denn eine Titulierung trotz der Lohnabtretung ist erlaubt. Man könnte ja beispielsweise zusätzliche Vermögenswerte pfänden wollen...

4. Ich würde empfehlen, sich ausschließlich auf die Abtretung zu konzentrieren. Zinsen notfalls selbst ausrechnen, auch wenn es nervt. Suche das Gespräch mit dem Mitarbeiter. Frage ihn ob der Rest überwiesen werden soll zur Vermeidung weiterer Kosten (auch ein pfändungsbeschluss kostet widder) oder nicht. Wenn nicht, wartest du auf einen gerichtsbeschluss. Vor allem frag ihn ob die aus einer anderen Quelle Geld erhalten haben. Die pfänden gerne doppelt, beispielsweise zusätzlich das Bankkonto.

Wenn fragen sind kann sich der Mitarbeiter gerne an einen schuldnerberater wenden oder auch hier anonym melden. Wichtig ist: sobald bezahlt, muss man sich den Titel aushändigen lassen. Also nicht ihr, sondern der Mitarbeiter.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
traumelfe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen, vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort, mepeisen.

Tja, das ist eine verfahrene Sache, der MA ist seeehr überfordert damit und auch nicht sehr kommunikativ
(es ist ihm peinlich).....
Der Typ Mensch, der sich die Augen zuhält und denkt, ihn sieht keiner mehr.

Ich wollte ihm jetzt einfach helfen, dass er nicht noch horrende Gebühren zahlen soll.
Von seiner Seite aus sind keine Gelder geflossen, er hat den Kredit aufgenommen und nie eine
Rate überwiesen :augenroll:

Hier habe ich mal die Aufstellung und den "Mahnbescheid" hochgeladen.
Ist dies überhaupt ein "richtiger" Mahnbescheid?
Ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel?
Kann ich eine komplette Kopie und den Zustellungsnachweis anfordern?
Und einen Nachweis über die Gerichtsvollzieherkosten 37,36 Euro vom
18.06.2020, als schon drei Monate Geld geflossen ist?

https://www.directupload.net/file/d/5953/gk83k5m8_pdf.htm

https://www.directupload.net/file/d/5953/bfbscqdy_pdf.htm

Sind die Zahlen im Mahnbescheid "amtlich", da er erlassen ist?

Schadensersatz und Inkasso (Übernahme)kosten sind wohl fraglich, aber vermutlich keine
Chance, wenn er keinen Widerpruch eingelegt hat?

Wäre sehr dankbar, wenn mich jemand noch "schlauer" machen könnte :???:


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn du ihm helfen willst, frage ihn, ob er eine Schuldnerberatung hat und stelle ggf. den Kontakt her. Beispielweise mit der Caritas o.ä. Die wissen, wie man bei so etwas hilft und so Menschen wieder "in die Spur" bringt. Damit das hoffentlich kein Dauerzustand wird und er wieder die Kontrolle zurückbekommt.

Es ist psychologisch gesehen eher "normal", dass Menschen in so Situationen oftmals überfordert sind. Sie wollen es selber regeln, der Kopf blockiert aber. Die erste Einsicht, dass man Hilfe braucht und sie annimmt, das ist der schwierigste Schritt. In einer Lohnbuchhaltung wird so etwas öfter mal vorkommen. Nicht allen kann man helfen zur Selbsthilfe... Aber wenn sie das annehmen, bekommen sie auch ggf. Material und Hilfestellungen, wie man den Haushalt führt usw.

Und wie gesagt: Ihr seid eigentlich neutral. Wenn es eine Abtretung gibt, dann ist das so (es sei denn, Abtretungen sind bei euch ausgeschlossen). Wenn es einen Gerichtsbeschluss gibt, ist das so, es sei denn, ihr hört vom Gericht oder vom Gläubiger etwas anderes.

Zitat:
er hat den Kredit aufgenommen und nie eine
Rate überwiesen

Wenn man Löcher mit Erde aus zehnmal so großen Löchern zustopfen will. Diese sogenannte Bank, das Inkasso und diese Anwältin aus dem Norden verdienen sich genau mit solchen Menschen ihre Ferraries vor der Tür...

Ansonsten: Das ist in der Tat ein echter Titel. Insofern kannst du dann nicht mehr viel tun. Was da drin steht, ist fix, wenn er sich nicht gewehrt hat.

Zur Forderungsaufstellung: Der "EV-Antrag" ausschließlich dann, wenn der wirklich so stattfand. Das Inkasso muss dies nachweisen im Zweifel. Ob ihr parallel schon aus der Abtretung überwiesen habt, ist wie gesagt egal. Denn solange keine ausdrückliche Einigung herrscht, dürfen die durchaus solche mehrere Versuche unternehmen.

-- Editiert von mepeisen am 25.09.2020 18:21

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#6
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 139x hilfreich)

Liebe Traumelfe, ich kann dir in diesem Fall leider zwar nicht helfen, aber habe dir gerade eine PM geschickt bzgl. einer Frage :)

@mepeisen > wie immer gute Arbeit! :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
traumelfe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo DStein, Antwort ist raus

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
traumelfe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen,
Vielen Dank nochmal!
Ich habe mehrmals mit ihm gesprochen, habe ihm den Kopf gewaschen (wegen seiner Vogel -Strauß-Politik) und ihm ins Gewissen geredet.
Hoffe sehr, es hat gefruchtet :???:
Hilfe zur Beratung hatte ich ihm gesagt, ob er es macht, weiß ich nicht.
Dann werde ich ihm am Montag Bescheid geben, dass wir das überweisen müssen und dann alles fertig ist.
Schönes Wochenende

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nochmals: Ihr müsst nicht überweisen. Das müsst ihr erst, wenn ein Gerichtsbeschluss vorliegt. Die Abtretung betrifft definitiv nicht das, was ab Mahnbescheid passiert ist. Denn wenn der Mitarbeiter nicht einverstanden ist, wird das schwierig für euch, denn ihr schuldet ihm dann den Lohn.

Aber wenn der Mitarbeiter einverstanden ist, dann tut es.

Und rate ihm nochmals, dass er dringend dann den entwerteten Original-Titel zu fordern hat von der zwielichtigen Anwältin da. Per Einschreiben. Mit deutlichen Worten und einer Frist, sowie Ankündigung bei Weigerung zu klagen. Die "vergisst" das gerne mal und Jahre später stehen die nochmal vor der Tür. Alles schonmal da gewesen.

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#10
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ich glaube Du hast hier eine Kleinigkeit missverstanden.

Laut deiner Darstellung hat der Gläubiger erst nur eine Abtretung offengelegt.
Diese ist zu zahlen.

Wenn Euer MA Euch kein grünes Licht gibt, die Zusatzkosten direkt zu beglichen, dann dürft Ihr das erst einmal nicht.
Da es einen ger. Titel gibt, müsste der GL erst einen PfÜB beantragen und Euch zustellen lassen.

Bei diesem Gläubiger würde ich persönlich tendieren auf diesen zu warten, der verursacht zwar Kosten für en Schuldner, aber nur so könnte ich als AG sicher sein, dass sich der GL das Geld nicht bereits anderweitig geholt hat.

Wie mepeisen bereits sagte, bei denen kommt das "zufällig" schon mal vor.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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