Ratenzahlungsvereinbarung 76 Euro!?

24. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)
Ratenzahlungsvereinbarung 76 Euro!?

Hallo,..
ich habe wieder einen weiteren Gläubiger zur Ratenzahlung überredet.
Aktuelle Gesamtsumme sind ca 400 Euro, die ich in 10 Euro Raten abzahlen kann.
Leider haben sie direkt 76 Euro Aufgeschlagen für die Ratenzahlungsvereinbarung.
Wenn ich da jetzt gleich gegen an gehe habe ich natürlich angst das die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig wird.
Daher die Frage, wenn ich jetzt einfach die Ratenzahlung von 10 Euro monatlich aufnehme, habe ich dann automatisch (stillschweigend) mit meiner ersten Ratenzahlung diese 76 Euro Gebühr akzeptiert?
Oder kann ich erstmal die Ratenzahlungen aufnehmen um etwas zeit zu gewinnen, und dann später nochmal gegen diese 76 Euro angehen?

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20 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Später dagegen anzugehen ist schwieriger. Denn es gibt in der Tat so etwas wie eine konkludente Handlung.

Du könntest immer mit Ergänzung "nur hauptforderung" überweisen. Vielleicht auch die Beträge leicht variieren. Dann das Inkasso in Diskussionen verzetteln. Manchmal klappt das.

Am Ende wäre aber sogar der weg über einen mahnbescheid und ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher billiger als der Inkasso Irrsinn.

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#2
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von schulden1992):
Leider haben sie direkt 76 Euro Aufgeschlagen für die Ratenzahlungsvereinbarung.
Tja... hier haben wir ein Problem. Du hast eine Gesamtforderung von 400 € wie du sagst. Nun ist für mich die Frage gewesen: Welches Inkasso fordert? Problem ist aber nun, du hast die Gesamtschuld anerkannt dadurch dass du eine Ratenzahlung vereinbart hast, mit dem Detail welches du übersehen hast, dass da zu 99% eine hohe Gebühr dazu kommt.

Zitat (von schulden1992):
Daher die Frage, wenn ich jetzt einfach die Ratenzahlung von 10 Euro monatlich aufnehme, habe ich dann automatisch (stillschweigend) mit meiner ersten Ratenzahlung diese 76 Euro Gebühr akzeptiert?
Deine 10 € decken die Inkassokosten sicherlich nicht bzw. die Nebenkosten. Den bevor deine 10 € an die HF gehen um diese zu bezahlen, werden erstmal alle anderen Kosten gedeckt und was übrig bleibt geht in die HF.

Nur zum Verständnis: Bevor deine 10 € pro Monat auf die HF gehen, zahlst du alleine für die Ratenzahlungsvereinbarung 7,5 Monate nur die Gebühr der Ratenzahlung selber ab ! ... dann erstmal die Gebühren des Inkasso's, dann erst die HF. Das wären hier JAHRE ...

Es wäre gut zu wissen wie sich die Forderung überhaupt zusammensetzt & wie bereits gefragt, welches Inkasso fordert.

Da du aber schon, so scheint es, eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben hast da du ja nun eine Ratenzahlung vereinbart hast, hast du die sehr wahrscheinlich nicht zulässigen Phantasiegebühren anerkannt.

-- Editiert von DStein am 24.09.2020 23:16

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Problem ist aber nun, du hast die Gesamtschuld anerkannt dadurch dass du eine Ratenzahlung vereinbart hast, mit dem Detail welches du übersehen hast, dass da zu 99% eine hohe Gebühr dazu kommt.

Ja und nein. Schuldanerkenntnisse müssen immer noch schriftlich erfolgen. Deswegen wollen die ja immer, dass man was unterschreibt.

Es ist nicht unmöglich, dagegen anzugehen. Selbst wenn man etwas unterschrieben hat, das aber aus einer gewissen Verzweiflung heraus, ist es noch möglich, das anzufechten.

Es ist halt alles nur immer etwas schwieriger ;-)

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#4
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal,..
also hier nochmal ein paar Details.
Ursprungsforderer ist O2 Telefonica weil ich dmals ins Ausland gezogen bin und die mir den Vertrag nicht vorzeitig kündigen wollten bzw meine Kündigung angeblich nie eingegangen ist.
Inkasso ist jetzt Real Solutions.
Wir hatten zwar viel hin und her geschrieben, aber ich habe nie irgendwas UNTERschrieben.
Hier mal in Stichpunkten den bisherigen Briefverlauf.

04.05.2020 vom Inkasso: Forderung 241€ Hauptforderung + 110€ Inkassovergütung, Ermittlungskosten.

08.05.2020 von mir: Mein Hinweis das ich gekündigt hatte

26.05.2020 vom Inkasso: Aufforderung einen Nachweis des Zugangs meiner Kündigung zu erbringen.

18.06.2020 von mir: Darauf hingewiesen das es keinen Nachweis gibt weil ich die Kündigung aus Mexico
verschickt hatte, und um die sache zu erledigen sollen sie mir doch bitte ein Vergleichsangebot unterbreiten.


23.06.2020 vom Inkasso: Sie bieten mir einen Vergleich von 251€, aber zur sofortigen Zahlung.

25.07.2020 von mir:Grundsätzlich wäre ich mit 251€ einverstanden, aber nur wenn ich es in kleinsraten abzahlen kann.

29.07.2020 vom Inkasso: Sie sind mit meiner vorgehensweise nicht einverstanden, aber bieten mir an die Gesamtforderung in monatlichen Raten in Höhe von 37€ zu zahlen,..plus 76€ Ratenzahlungsvereinbarung.

19.08.2020 vom Inkasso: wir nehmen Bezug auf die mit Ihnen vereinbarte Ratenzahlung,..leider ist die Rate nicht wie besprochen eingegangen usw

08.09.2020 von mir: Mit mir wurde keine Ratenzahlung vereinbart!?!? ich kann Ihnen Monatsraten von 10€ anbieten,..aber auch nur wenn die Gesamtsumme auf 251€ festgesetzt wird. Und 76€ Einigungsgebühr werde ich NICHT zahlen.

11.09.2020 vom Inkasso: 10€ ist zu wenig,..senden Sie uns eine Aufstellung Ihrer EIn und Ausgaben.

14.09.2020 von mir: Habe Ihnen eine AUfstellung geschickt, mit der Bitte mir auch endlich mal eine Forderungsaufstellung zu schicken wie sich die Gesamtsumme (besonders die Hauptforderung überhaupt zusammen setzt)

18.09.2020 vom Inkasso: Sie sind mit 10 Euro monatlich einverstanden,...aber nur auf die Gesamtsumme von 400€ plus 76€ Einigungsgebühr.

22.09.2020 von mir: Erneute Aufforderung mir eine Forderungsaufstellung zu schicken.

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#5
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von schulden1992):
Inkasso ist jetzt Real Solutions.
Masseninkasso. Habe ich gerade mal wieder was auf 'n Tisch. Vorweg: 0.3 Gebühr max. zulässig.

Zitat (von schulden1992):
04.05.2020 vom Inkasso: Forderung 241€ Hauptforderung + 110€ Inkassovergütung, Ermittlungskosten.
Unzulässig (15,00 + 3,00 (Inkassogebühr + Auslagen)). Nur wenn tatsächlich notwendig gewesen, nachweise vom Inkasso vorlegen lassen. Was wurde ermittelt?

Zitat (von schulden1992):
22.09.2020 von mir: Erneute Aufforderung mir eine Forderungsaufstellung zu schicken.
Hast du ein Anrecht drauf. Würde ich auch bestehen.

Ich würde denen zb. folgendes Schreiben:

Zitat:
Wertes Masseninkasso,

ich weise Ihre Forderung vollständig zurück, da Sie mir bis heute keine Kostenzusammensetzung zukommen gelassen haben, mir keine Vollmacht im Original oder das komplette Vertragswerk zwischen Ihnen und Ihrem Auftraggeber vorliegt.

Sie als Masseninkasso erbringen gemäß Urteil des BGH keine Rechtsdienstleistung bzw. betreiben echtes/unechtes Factoring , daher steht Ihnen maximal bei einer HF bis 500 € auch nur 15,00 € Inkassovergütung zzgl. 3,00 € Auslagen zu. Mehr werde ich auch nicht bezahlen. Etwaige "Ermittlungskosten" sind selbstverständlich per Nachweis vorzulegen, andernfalls werden diese Kosten nicht anerkannt.

Ich weise hier vorsorglich darauf hin, dass ich jeglichem Mahnbescheid widersprechen & mich gegen jeden Versuch der Vollstreckung strafrechtlich & juristisch wehren werde. Gerne können Sie versuchen Ihre erfunden Kosten vor Gericht einzuklagen.

Ich bat Ihnen eine Ratenzahlung entsprechend meiner Wirtschaftlichen Verhältnisse an, dieses lehnten Sie ab. Eine andere Zusammenkunft werden wir nicht haben und eine "Ratenzahlungsgebühr" werde ich ich gewiss nicht bezahlen.

Sie erhalten letztmalig die Gelegenheit mir neben einer vollständigen Kostenaufstellung, Glaubigervollmacht im Original bzw. das komplette Vertragswerk binnen 14 Tage ab Datum dieses Schreibens zukommen zu lassen. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, so betrachte ich Ihrer Forderung als Gegenstandslos. Sollten Sie weiterhin mich mit Ihren Droh- und Bettelschreiben nötigen, so wird dieses zur Anzeige gebracht & ggf. einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Mit freundlichen Grüßen

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Schade drum, dass du dich überhaupt hast bequatschen lassen, denn die hätten das Geld nicht fordern dürfen bzw. nur maximal 3 Monatsgebühren Ersatz. Das passiert, wenn sie die Leistung nicht mehr anbieten können nach einem Umzug.

Mal eine Frage. Du sagst ja, dass du ein Kündigungsschreiben verschickt hast. Gab es damals noch weitere Briefe vor dem Inkasso? Also beispielsweise Mahnbriefe u.ä.? Auch eine Mail, in denen die neue Adresse im briefkopf steht beispielsweise. Irgendetwas, was darauf hindeutet, dass die ohne eine Adressermittlung schon deine neue Adresse im Ausland wussten? Irgendetwas, womit du direkt oder indirekt bewiesen kannst, dass die sehr wohl die Kündigungsschreiben bekommen haben mussten?

Wenn man das nämlich nachweisen kann, würde ich soweit gehen, Strafanzeige zu erstatten wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. Denn dann lügen die ja ungeniert. Und dann würde ich doch nochmal ganz anders vorgehen und jegliches Verhandlungsangebot zurückziehen und komplett verweigern.

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#7
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,...
kann alles nur verneinen,..habe leider keine unterlagen mehr von den ganzen vorgängen.
ich warte wohl jetzt erstmal noch den nächsten Brief von denen ab, in dem Sie mir vielleicht endlich eine Kostenaufstellung schicken und werde mich dann wieder hier melden :-)

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#8
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

hi,
ich habe jetzt eine Kostenaufstellung bekommen,.ich schreibe sie hier mal so grob auf, also diese unzähligen positionen mit cent beträgen (zinsen usw) lasse ich mal weg.

11.06.2019: Rechnung 24,90
09.07.2019: Rechnung 24,90
09.08.2019: Rechnung 24,90
09.09.2019: Rechnung 24,90
10.10.2019: Rechnung 26,69
11.11.2019: Rechnung 24,90
09.12.2019: Rechnung 24,90
10.01.2020: Rechnung 24,90
10.02.2020: Rechnung 2,41
09.03.2020: Rechnung 36,20
02.04.2020: Inkassokosten 70,20
07.04.2020: Adressanfrage Schufa + 3-stufig 9,80
21.04.2020: Adressanfrage EMA (nur Stufe 3) 27,81
18.09.2020: Vergleichskosten 75,80
29.09.2020 Hauptforderungszinsen 8,53

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#9
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

kann mir niemand mehr etwas dazu sagen? besonders ob ich die Hauptforderung so anerkennen muss? weil ab dem 11.06.2019 (also der ersten unbezahlten rechnung) habe ich da ja schon garnicht mehr gewohnt :-(

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ein Problem ist die Frage, ob sie vom Umzug und deiner Kündigung wussten. Wenn nicht bzw. wenn sie es abstreiten, kannst du nur bedingt etwas tun gegen die Hauptforderung.

Dein Problem: Du hast denen schon geschickt, dass es keine Kündigungsbestätigung gibt, du keinerlei Nachweis hast.

Du kannst nun versuchen, weiter zu diskutieren. Du könntest ihnen anbieten, beispielsweise 250€ (Hauptforderung plus etwas Adressermittlung o.ä.) zu bezahlen in kleinen Raten. Klar machen, dass mehr nicht geht und dass sie auch gar nicht erwarten sollen, dass irgendetwas pfändbar wäre, da du nichts hast. Ob sie drauf eingehen, wird man sehen.

Signatur:

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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16533 Beiträge, 9305x hilfreich)

besonders ob ich die Hauptforderung so anerkennen muss? weil ab dem 11.06.2019 (also der ersten unbezahlten rechnung) habe ich da ja schon garnicht mehr gewohnt :-(
Ein "einfach wegziehen" ersetzt aber keine Kündigung.
Telekommunikationsanbieter dürfen bei vorzeitiger Kündigung wegen Umzug max. 3 Monatsgebühren verlangen, wenn die Leistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden kann.
Sie haben aber zwei Probleme:
Zum einen hätte O2 wahrscheinlich die Leistung auch in Mexiko erbringen können, zum anderen haben Sie gar nicht gekündigt (oder können die Kündigung zumindest nicht nachweisen).
Da wird es schwer, sich gegen die Hauptforderung zu wehren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#12
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider habe ich keine Emails mehr von dem schriftverlauf,..weiss aber noch genau das O2 auf meine Kündigung hin meinte das ein Umzug ins Ausland kein vorzeitiger Kündigungsgrund sei.
Aber da ich das nicht mehr habe nutzt es mir ja auch nichts, oder ist O2 in irgendeiner Form verpflichtet den Schriftverkehr aufzuhaben und muss ihn mir aushändigen?

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von schulden1992):
oder ist O2 in irgendeiner Form verpflichtet den Schriftverkehr aufzuhaben

Ja, laut Gesetz



Zitat (von schulden1992):
und muss ihn mir aushändigen?

Nein, dazu fehlt die Rechtsgrundlage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sie werden das halt einfach bestreiten und was dann? Wie gesagt hast du denen schon eine Steilvorlage geliefert damit, dass du keinen Nachweis für die Kündigung hast. Das lassen die sich nicht "entgehen".

So falsch das ist: Vor Gericht zählt manchmal tatsächlich nur das, was man auch beweisen kann.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#15
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

hi,...
ich habe jetzt wieder einen Brief erhalten.
Sie erklären sich mit einem Vergleich von 310 Euro einverstanden, den ich in 10 Euro Monatsraten abzahlen kann.
Meint ihr es würde Sinn machen da nochmal versuchen etwas runter zu handeln? oder sollte ich das jetzt so hinnehmen?
Und ist bei einem Vergleich die Summe festgeschrieben? oder kommen da trotzdem noch weiterhin Zinsen drauf?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von schulden1992):
Meint ihr es würde Sinn machen da nochmal versuchen etwas runter zu handeln?

Naja, beim pokern sollte man sein Blatt nicht überreizen ...



Zitat (von schulden1992):
Und ist bei einem Vergleich die Summe festgeschrieben? oder kommen da trotzdem noch weiterhin Zinsen drauf?

Kommt auf den Wortlaut der Erklärung an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

ok,..dann werde ich es besser nicht überreizen und bin stattdessen froh das ich eine weutere sache zu den akten legen kann :augenroll:
,...der genaue Wortlaut ist:
"Wir teilen Ihnen mit, das wir uns mit einem Vergleich von EUR 310,00 einverstanden erklären.
Dieser Vergleichsbetrag ist in Raten zu zahlen"
,.und dann steht da halt nur noch das ich ab dem 01.11.20 monatlich 10 Euro überweisen soll, und das die Vereinbarung hinfällig wird wenn ich mit den Raten in Rückstand gerate usw usw.

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#18
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

weiss keiner so recht? :???:

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39842x hilfreich)

So wie ich das sehe, ist der Vergleich endgültig.

Inkassos kommen aber immer wieder mal auf seltsame Ideen. Dann einfach wieder hier melden.


Auf jeden Fall immer mit dem Verwendungszweck "Vergleich vom TT.MM.JJJJ" überweisen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
schulden1992
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 1x hilfreich)

ok danke,... dann werde ich das jetzt so annehmen :-)

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Und jetzt?

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