Verkaufe Wohnung, eingeschränkter weiter verkauf

25. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hennes005
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkaufe Wohnung, eingeschränkter weiter verkauf

Hallo miteinander,

wenn ich eine Wohnung verkaufe, an einen Guten Freund, und nicht möchte das meine Ex Frau die Wohnung kauft, kann ich das im Kaufvertrag so rein schreiben? ist so was Bindend? Geht so was überhaupt?

Wohnung kauf würde ja nur über einen Notar gehen, kann ich in die Vereinbarung rein schreiben das ein Weiterverkauf an Person XXXX nicht stattfinden darf?

Ich hoffe Ihr wisst was ich meine.

Gruß Hannes

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Grundsätzlich kann man erst einmal alles vereinbaren, was nicht grob sittenwidrig oder strafbar ist. Die Frage ist, und die müsste man sich durchaus stellen, ob eine solche Vereinbarung evtl. eine "außergewöhnliche Benachteiligung" darstellt und damit, zumindest auf Dauer nicht haltbar wäre.

Sinnvoller und durchaus denkbar(er) wäre da bspw. die Vereinbarung eines Vorkaufrechtes. Dann könnte man gewisserweise die Kontrolle behalten, was mit der Wohnung im weiteren passiert.

Im speziellen bei Immobilien muss man auch noch unterscheiden: man kann vieles vereinbaren. Intressanter ist dann jedoch, was bei einem etwaigen späteren Verkauf auch zum tragen kommt. Beispiel: man vereinbart eine solche Klausel im Kaufvertrag, und der Freund verkauft in 3 Jahren die Wohnung dann doch an die Exfrau. Dann hätte man zwar ggf. ein Schadenersatzanspruch ggü. dem Freund, die Person XXX könnte aber dennoch ohne Probleme die Wohnung kaufen. Eine solche Klausel müsste also wenn dann schon ins Grundbuch eingetragen werden, damit sie bei einem späteren verkauf überhaupt erstmal sicher zur Sprache kommt und ihre Wirkung entfaltet.

Je nachdem, was man sich genau davon verspricht, würde es einen auch nicht davor bewahren, dass der Freund mit Person XXX ins Bett hüpft und diese Person dann am Ende doch an ihr "Ziel" kommt.

-- Editiert von NaibaF123 am 25.09.2020 12:39

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Hennes005):
Wohnung kauf würde ja nur über einen Notar gehen, kann ich in die Vereinbarung rein schreiben das ein Weiterverkauf an Person XXXX nicht stattfinden darf?
Nachdem der Freund die Wohnung gekauft hat, kann er die weiterverkaufenn, an wen er will. Da kannst Du in die Vereinbarung schreiben was Du willst. (Würde der Notar wahrscheinlich aber auch gar nicht zulassen.)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Einfachste Lösung:
NICHT an den sog. guten Freund verkaufen.
Ist möglicherweise auch in finanzieller Hinsicht attraktiver.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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