Kleiderschrank online gekauft

26. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Eddy the Eagle
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Kleiderschrank online gekauft

Guten Tag,

wir haben online einen Schrank bestellt der auch bis in die Wohnung geliefert wurde und nun aufgebaut. Leider sind wir mit dem Schrank nicht zufrieden. Die Seitenwände sind verbogen und deshalb passen die Teile nicht optimal zusammen bzw die Löcher stimmen bei den Teilen nicht überein. An der Front sind bei den Schiebetüren die Lackteile beschädigt .
Das habe ich dem Versender jetzt geschrieben.
Der Versender antwortete wie folgt:

"....vielen Dank für Ihre Nachricht.

[b]Bitte senden Sie uns Bildmaterial der festgestellten Mängel zu und teilen uns die Bezeichnungen der zur Instandsetzung notwendigen Bauteile aus der Montageanleitung des Schrankes mit. Alle Bauteile des Artikels sind in den Montageunterlagen mit einem Buchstaben oder einer Ziffer versehen, die der Hersteller benötigt, um den Vorgang zu bearbieten.


Gerne können Sie uns in Ihrer Antwort ebenfalls mitteilen, ob eine Lösung über einen Preisnachlass für Sie infrage kommt, oder ob Sie die Bauteile im Ersatz wünschen.

Umgehend nach Ihrer Rückmeldung erfolgt die weitere Bearbeitung Ihrer Beanstandung. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
[/b]

Wie soll man darauf reagieren?



-- Editiert von Eddy the Eagle am 26.09.2020 10:33

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was soll denn das Ziel sein? Mängelbeseitigung und/oder Preisnachlass, oder Rücktritt?
Und ist die Widerrufsfrist (14 Tage) noch aktiv?

Stefan

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#2
 Von 
Eddy the Eagle
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Ziel ist vorerst die Mängelbeseitigung. Was soll ich mit einen kaputten Schrank? Die Widerrufsfrist ist nicht mehr aktiv, da der Schrank vor 3 Monaten bestellt wurde und die Lieferzeit 3 Monate gedauert hat.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32290 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Eddy the Eagle):
wir haben online einen Schrank bestellt der auch bis in die Wohnung geliefert wurde und nun aufgebaut.
Ihr habt ihn selbst aufgebaut?
Zitat (von Eddy the Eagle):
Ziel ist vorerst die Mängelbeseitigung.
Dann kannst du entspr. des Schreibens des Verkäufers vorgehen.
Zitat (von Eddy the Eagle):
Die Widerrufsfrist ist nicht mehr aktiv
Oder doch? Nach Erhalt der Ware.
Vermutlich nicht, wenn du Paketware selbst zusammengebaut hast.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Eddy the Eagle
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich das Widerrufsrecht in Anspruch nehme, muß ich auch den Rücktransport zum Versender bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was soll ich mit einen kaputten Schrank?
Na ja, es gibt schon Schäden mit denen man leben kann.

Zitat:
Die Widerrufsfrist ist nicht mehr aktiv, da der Schrank vor 3 Monaten bestellt wurde und die Lieferzeit 3 Monate gedauert hat.
Wann bestellt ist egal, die Frist startet bei Übergabe.
Anmerken muss ich aber, dass ich von Versandhandel ausgegangen war(?). Habt ihr hingegen in einem Möbelhaus bestellt gibt es gar kein Widerrufsrecht. EDIT: Im Titel steht ja "online gekauft".

Ansonsten wie von Anami gesagt, mach das was der Händler fordert (Bilder, Bezeichnung der Teile, und das du Ersatz wünschst- ich würde es etwas deutlicher formulieren, also dass Ersatz nötig ist).

Stefan

-- Editiert von reckoner am 26.09.2020 15:38

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32290 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Eddy the Eagle):
Was soll ich mit einen kaputten Schrank?
Kommt drauf an, wer ihn aufgebaut/montiert/ zusammengeschustert hat.
Zitat (von Eddy the Eagle):
wir haben online einen Schrank bestellt der auch bis in die Wohnung geliefert wurde und nun aufgebaut.
Habt ihr den Schrank selbst aufgebaut?

Was meinst du, warum der Versender/Lieferant die Rücknahmemöglichkeit gar nicht erwähnt hat?
Was meinst du, wer soll die Mangelbeseitigung machen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eddy the Eagle
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kommt drauf an, wer ihn aufgebaut/montiert/ zusammengeschustert hat.


Wir selbst.
Zitat (von Anami):
Habt ihr den Schrank selbst aufgebaut?

Ja
Zitat (von Anami):
Was meinst du, warum der Versender/Lieferant die Rücknahmemöglichkeit gar nicht erwähnt hat?


Weil er Kosten sparen will?

Zitat (von Anami):
Was meinst du, wer soll die Mangelbeseitigung machen?


Er will natürlich das Risiko auf mich abwälzen

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Er will natürlich das Risiko auf mich abwälzen
Erstmal lese ich da gar nichts von - wenn es angeblich eure Schuld sein soll (Fehler beim Aufbau) dann wäre wohl ganz anders reagiert worden.
Hier möchte der Händler Informationen darüber, welche Teile er neu liefern soll, ich wüsste nicht was daran auszusetzen ist.

Aber selbst wenn er sich drücken wollte, in den ersten 6 Monaten wird ihm das kaum gelingen. Er müsste beweisen, dass der Schrank bei Lieferung einwandfrei war. Und das kann er nicht einmal, wenn er den Zustand beim Lagerausgang wirklich allumfassend dokumentiert hätte (wegen möglicher Beschädigungen beim Transport kann er das nicht).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eddy the Eagle
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hier möchte der Händler Informationen darüber, welche Teile er neu liefern soll, ich wüsste nicht was daran auszusetzen ist.


Die Frage ist, ob es Sinn macht bei einem Kleiderschrank, der erhebliche Mängel aufweist, Ersatzteile zu liefern oder ob er nicht gleich einen komplett neuen Schrank liefert und den mangelhaften Schrank wieder mitnimmt.

Gibt es da ein Wahlrecht? Nachbesserung (liefern Ersatzteile) oder Nachlieferung (neuen Schrank liefern)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32290 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Eddy the Eagle):
Die Frage ist
NÖ. Das ist nicht die Frage.
Verbogene Seitenwände hat er dir geschickt?
Teile mit Lackbeschädigungen hat er dir geschickt?
Hast du das beim Auspacken nicht bemerkt?
Oder warum hast du den Schrank mit diesen doch offensichtlich erkennbaren Mängeln noch zusammengebaut?
Zitat (von Eddy the Eagle):
Gibt es da ein Wahlrecht? Nachbesserung (liefern Ersatzteile) oder Nachlieferung (neuen Schrank liefern)
Schau bitte in deinen Kaufvertrag.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Eddy the Eagle
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du das beim Auspacken nicht bemerkt?
Oder warum hast du den Schrank mit diesen doch offensichtlich erkennbaren Mängeln noch zusammengebaut?


Wir sind hier in einer kleinen Wohnung, sitzen Monate auf Kartons. Deshalb versucht man erst mal alles mögliche.

Verstehst?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Eddy the Eagle):
Wie soll man darauf reagieren?

Der Verkäufer bietet Möglichkeit A und Möglichkeit B.
Um es mit den Worten des letzten Ritters zu sagen "Wähle weise ..."


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32290 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Eddy the Eagle):
Wir sind hier in einer kleinen Wohnung, sitzen Monate auf Kartons.
Evtl. beantwortest du doch die Fragen aus #10

Du hast --- vermutlich einfach falsch--- zusammengebaut, nun versuchst du, den von dir erzeugten Montageschaden auf den Versender abzuwälzen?
Immerhin ist dieser grundsätzlich kulant und bietet dir zunächst Ersatzteile oder Preisnachlass an.
Wählst du Ersatzteile, musst du den Koloss auseinander- und wieder zusammenbauen. Evtl. gelingt das wieder nicht fehlerfrei. Wählst du Preisnachlass, schaust du dir das Geld an---und lebst mit den Mängeln am Schrank.
Vorausgesetzt, der Versender erkennt überhaupt so einfach die Mängel gem. Foto an.

Zitat (von Eddy the Eagle):
Deshalb versucht man erst mal alles mögliche.
Ja. Und was hast du versucht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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