Guten Tag,
wir haben online einen Schrank bestellt der auch bis in die Wohnung geliefert wurde und nun aufgebaut. Leider sind wir mit dem Schrank nicht zufrieden. Die Seitenwände sind verbogen und deshalb passen die Teile nicht optimal zusammen bzw die Löcher stimmen bei den Teilen nicht überein. An der Front sind bei den Schiebetüren die Lackteile beschädigt .
Das habe ich dem Versender jetzt geschrieben.
Der Versender antwortete wie folgt:
"....vielen Dank für Ihre Nachricht.
[b]Bitte senden Sie uns Bildmaterial der festgestellten Mängel zu und teilen uns die Bezeichnungen der zur Instandsetzung notwendigen Bauteile aus der Montageanleitung des Schrankes mit. Alle Bauteile des Artikels sind in den Montageunterlagen mit einem Buchstaben oder einer Ziffer versehen, die der Hersteller benötigt, um den Vorgang zu bearbieten.
Gerne können Sie uns in Ihrer Antwort ebenfalls mitteilen, ob eine Lösung über einen Preisnachlass für Sie infrage kommt, oder ob Sie die Bauteile im Ersatz wünschen.
Umgehend nach Ihrer Rückmeldung erfolgt die weitere Bearbeitung Ihrer Beanstandung. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
[/b]
Wie soll man darauf reagieren?
-- Editiert von Eddy the Eagle am 26.09.2020 10:33
Kleiderschrank online gekauft
26. September 2020
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Frage vom 26. September 2020 | 10:32
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Kleiderschrank online gekauft
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#1
Antwort vom 26. September 2020 | 11:07
Von
Status: Philosoph (13747 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
was soll denn das Ziel sein? Mängelbeseitigung und/oder Preisnachlass, oder Rücktritt?
Und ist die Widerrufsfrist (14 Tage) noch aktiv?
Stefan
#2
Antwort vom 26. September 2020 | 11:48
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Ziel ist vorerst die Mängelbeseitigung. Was soll ich mit einen kaputten Schrank? Die Widerrufsfrist ist nicht mehr aktiv, da der Schrank vor 3 Monaten bestellt wurde und die Lieferzeit 3 Monate gedauert hat.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. September 2020 | 14:14
Von
Status: Unbeschreiblich (32290 Beiträge, 5678x hilfreich)
Ihr habt ihn selbst aufgebaut?Zitatwir haben online einen Schrank bestellt der auch bis in die Wohnung geliefert wurde und nun aufgebaut. :
Dann kannst du entspr. des Schreibens des Verkäufers vorgehen.ZitatZiel ist vorerst die Mängelbeseitigung. :
Oder doch? Nach Erhalt der Ware.ZitatDie Widerrufsfrist ist nicht mehr aktiv :
Vermutlich nicht, wenn du Paketware selbst zusammengebaut hast.
#4
Antwort vom 26. September 2020 | 14:47
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
Wenn ich das Widerrufsrecht in Anspruch nehme, muß ich auch den Rücktransport zum Versender bezahlen.
#5
Antwort vom 26. September 2020 | 15:37
Von
Status: Philosoph (13747 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Na ja, es gibt schon Schäden mit denen man leben kann.Zitat:Was soll ich mit einen kaputten Schrank?
Wann bestellt ist egal, die Frist startet bei Übergabe.Zitat:Die Widerrufsfrist ist nicht mehr aktiv, da der Schrank vor 3 Monaten bestellt wurde und die Lieferzeit 3 Monate gedauert hat.
Ansonsten wie von Anami gesagt, mach das was der Händler fordert (Bilder, Bezeichnung der Teile, und das du Ersatz wünschst- ich würde es etwas deutlicher formulieren, also dass Ersatz nötig ist).
Stefan
-- Editiert von reckoner am 26.09.2020 15:38
#6
Antwort vom 26. September 2020 | 16:38
Von
Status: Unbeschreiblich (32290 Beiträge, 5678x hilfreich)
Kommt drauf an, wer ihn aufgebaut/montiert/ zusammengeschustert hat.ZitatWas soll ich mit einen kaputten Schrank? :
Habt ihr den Schrank selbst aufgebaut?Zitatwir haben online einen Schrank bestellt der auch bis in die Wohnung geliefert wurde und nun aufgebaut. :
Was meinst du, warum der Versender/Lieferant die Rücknahmemöglichkeit gar nicht erwähnt hat?
Was meinst du, wer soll die Mangelbeseitigung machen?
#7
Antwort vom 26. September 2020 | 16:58
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatKommt drauf an, wer ihn aufgebaut/montiert/ zusammengeschustert hat. :
Wir selbst.
ZitatHabt ihr den Schrank selbst aufgebaut? :
Ja
ZitatWas meinst du, warum der Versender/Lieferant die Rücknahmemöglichkeit gar nicht erwähnt hat? :
Weil er Kosten sparen will?
ZitatWas meinst du, wer soll die Mangelbeseitigung machen? :
Er will natürlich das Risiko auf mich abwälzen
#8
Antwort vom 26. September 2020 | 18:07
Von
Status: Philosoph (13747 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Erstmal lese ich da gar nichts von - wenn es angeblich eure Schuld sein soll (Fehler beim Aufbau) dann wäre wohl ganz anders reagiert worden.Zitat:Er will natürlich das Risiko auf mich abwälzen
Hier möchte der Händler Informationen darüber, welche Teile er neu liefern soll, ich wüsste nicht was daran auszusetzen ist.
Aber selbst wenn er sich drücken wollte, in den ersten 6 Monaten wird ihm das kaum gelingen. Er müsste beweisen, dass der Schrank bei Lieferung einwandfrei war. Und das kann er nicht einmal, wenn er den Zustand beim Lagerausgang wirklich allumfassend dokumentiert hätte (wegen möglicher Beschädigungen beim Transport kann er das nicht).
Stefan
#9
Antwort vom 26. September 2020 | 18:20
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatHier möchte der Händler Informationen darüber, welche Teile er neu liefern soll, ich wüsste nicht was daran auszusetzen ist. :
Die Frage ist, ob es Sinn macht bei einem Kleiderschrank, der erhebliche Mängel aufweist, Ersatzteile zu liefern oder ob er nicht gleich einen komplett neuen Schrank liefert und den mangelhaften Schrank wieder mitnimmt.
Gibt es da ein Wahlrecht? Nachbesserung (liefern Ersatzteile) oder Nachlieferung (neuen Schrank liefern)
#10
Antwort vom 26. September 2020 | 19:10
Von
Status: Unbeschreiblich (32290 Beiträge, 5678x hilfreich)
NÖ. Das ist nicht die Frage.ZitatDie Frage ist :
Verbogene Seitenwände hat er dir geschickt?
Teile mit Lackbeschädigungen hat er dir geschickt?
Hast du das beim Auspacken nicht bemerkt?
Oder warum hast du den Schrank mit diesen doch offensichtlich erkennbaren Mängeln noch zusammengebaut?
Schau bitte in deinen Kaufvertrag.ZitatGibt es da ein Wahlrecht? Nachbesserung (liefern Ersatzteile) oder Nachlieferung (neuen Schrank liefern) :
#11
Antwort vom 26. September 2020 | 19:21
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatHast du das beim Auspacken nicht bemerkt? :
Oder warum hast du den Schrank mit diesen doch offensichtlich erkennbaren Mängeln noch zusammengebaut?
Wir sind hier in einer kleinen Wohnung, sitzen Monate auf Kartons. Deshalb versucht man erst mal alles mögliche.
Verstehst?
#12
Antwort vom 27. September 2020 | 00:11
Von
Status: Unbeschreiblich (120362 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatWie soll man darauf reagieren? :
Der Verkäufer bietet Möglichkeit A und Möglichkeit B.
Um es mit den Worten des letzten Ritters zu sagen "Wähle weise ..."
#13
Antwort vom 27. September 2020 | 13:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32290 Beiträge, 5678x hilfreich)
Evtl. beantwortest du doch die Fragen aus #10ZitatWir sind hier in einer kleinen Wohnung, sitzen Monate auf Kartons. :
Du hast --- vermutlich einfach falsch--- zusammengebaut, nun versuchst du, den von dir erzeugten Montageschaden auf den Versender abzuwälzen?
Immerhin ist dieser grundsätzlich kulant und bietet dir zunächst Ersatzteile oder Preisnachlass an.
Wählst du Ersatzteile, musst du den Koloss auseinander- und wieder zusammenbauen. Evtl. gelingt das wieder nicht fehlerfrei. Wählst du Preisnachlass, schaust du dir das Geld an---und lebst mit den Mängeln am Schrank.
Vorausgesetzt, der Versender erkennt überhaupt so einfach die Mängel gem. Foto an.
Ja. Und was hast du versucht?ZitatDeshalb versucht man erst mal alles mögliche. :
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