Ich weiß gerade nicht weiter und freue mich über sachdienliche Hinweise.
Ich schreibe am 30.09.2020 eine Rechnung für erbrachte Beratungsleistungen im Jahr 2020 (Honorarrechnung).
Folgender Fall:
30 Stunden wurden vor dem 01.07.20 erbracht und erscheinen in einer Honoraliste in der Rechnung (30.09.20).
25 Stunden wurden nach dem 01.07.20 beraten und werden in der Abrechnung auch mit Datum gelistet.
Die Rechnung enthält eine Liste mit dem Datum der Honorarstunden.
Frage:
Werden nun 19% und 16% Umsatzeteuer ausgewiesen oder nur die am 30.09.20 gültige Umsatzsteuer von 16%.
Ich blicke nicht durch.
Danke im Vorfeld!
Frage zur Umsatzsteuer 2020 bei Honorleistungen
28. September 2020
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Frage vom 28. September 2020 | 10:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Umsatzsteuer 2020 bei Honorleistungen
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#1
Antwort vom 28. September 2020 | 19:58
Von
Status: Master (4896 Beiträge, 1177x hilfreich)
Wenn es sich insgesamt um eine einheitliche Leistung handelt, ist diese mit ihrer vollständigen Vollbringung erbracht. Dann wären insgesamt 16 % anzusetzen.
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