Hallo,
da ich aus den Informationen im Netz nicht schlau werde, stelle ich meine Frage einmal hier.
Wir haben gerade den Elterngeldbescheid für die Frau bekommen.
Sie war zuerst 6 Monate in der Steuerklasse 4, danach 6 Monate in der Steuerklasse 3 (im Bemessungszeitraum)
Laut diversen Seiten im Netz (auch z.B. Stiftung Warentest) müsste für diesen Sonderfall "Gleichstand" die letzte Steuerklasse als Berechnungsgrundlage gewählt werden.
Bei uns wurde die aber die erste Steuerklasse (4) gewählt.
Anruf bei der Elterngeldstelle brachte nur: "Ja für diesen Fall wählt das Programm die erste Steuerklasse".
Leider hat mir das nur wenig geholfen. Ach das Elterngeldgesetz finde ich an dieser Stelle (§2c (3)). Man könnte den Text der da steht in beide Richtungen auslegen.
Könnt ihr mir dazu etwas konkreteres sagen?
Viele Dank!
-- Editiert von Moderator am 28.09.2020 14:52
-- Thema wurde verschoben am 28.09.2020 14:52
Welche Steuerklasse für Elterngeld bei
28. September 2020
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Frage vom 28. September 2020 | 10:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 28. September 2020 | 13:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47593 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:Laut diversen Seiten im Netz (auch z.B. Stiftung Warentest) müsste für diesen Sonderfall "Gleichstand" die letzte Steuerklasse als Berechnungsgrundlage gewählt werden.
Richtig
Zitat:Ach das Elterngeldgesetz finde ich an dieser Stelle (§2c (3)). Man könnte den Text der da steht in beide Richtungen auslegen.
Für mich ist nur eine Auslegung möglich.
Zu welchem Datum hat denn der Steuerklassenwechsel stattgefunden?
Und ab welchem Datum begann die Mutterschutzfrist?
Gab es vorher ein Beschäftigungsverbot o.ä.?
#2
Antwort vom 28. September 2020 | 14:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo.
Laut Bescheid ist der Bemessungszeitraum von Juni 19 bis Mai 20. Durchgehend. Im Beschäftigungsverbot war meine Frau ab Ende März.
Steuerklassenwechsel laut Auszug vom Finanzamt zum 1.12.19
-- Editiert von Homer79 am 28.09.2020 15:08
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#3
Antwort vom 29. September 2020 | 11:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Gab es vorher ein Beschäftigungsverbot o.ä.?
Aber welche Relevanz sollte denn das Beschäftigungsverbot haben? Der Lohn wird doch in dieser Zeit ganz normal vom Arbeitgeber weiter gezahlt.
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